von Barbarossa » 05.03.2010, 23:21
JUSTIZ:
Aus für „Steueroasen“ in Brandenburg
Zwei märkische Kommunen scheitern in Karlsruhe: Rote Karte für Steuergeschenke an Investoren
KARLSRUHE/POTSDAM - Neuansiedlungen versprechen Arbeitsplätze und Einnahmequellen. Entsprechend umworben werden Investoren von Städten und Gemeinden – notfalls auch mit Steuergeschenken. Einigen Kommunen in strukturschwachen Regionen schien das der einzige Weg: den Gewerbesteuersatz auf null zurückfahren und damit für Unternehmen zum Steuerparadies werden. Das probierten auch zwei brandenburgische Orte, die damit aber jetzt in Karlsruhe scheiterten.
Solchen Wettbewerbsvorteilen hat das Bundesverfassungsgericht die Rote Karte gezeigt. Die Karlsruher Richter erklärten die Gewerbesteuerpflicht für verfassungsgemäß und bestätigten damit den seit 2004 geltenden gesetzlichen Mindesthebesatz von 200 Prozent. (Az.: 2 BvR 2185/04 und 2189/04 – Beschluss vom 27. Januar 2010)...
weiter lesen:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... Karte.html
hm - da kenne ich mich nun gar nicht mit aus: Mindesthebesatz von 200 % ?
Hab eine Erklärung gefunden:
Hebesatz:
Der Hebesatz ist eine Messzahl, nach der die Gewerbesteuer einer Gemeinde festgesetzt wird. Er wird auf Basis des Finanzbedarfs ermittelt und gilt für ein Jahr. Die tatsächliche zu zahlende Steuer ergibt sich aus dem Produkt von Gewerbeertrag, Hebesatz und der Steuermesszahl, die momentan 3,5 Prozent beträgt. Hat ein Betrieb also 1.000.000 Euro Gewinn gemacht und der Hebesatz seiner Gemeinde beträgt 200 Prozent, so muss er 1.000.000 Euro x 200/100 x 3,5/100 = 70.000 Euro Gewerbesteuer bezahlen.
Quelle:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/gew ... er110.html
70.000 € Steuer auf 1.000.000 € Gewinn ergibt 7% Steuern
aha
[quote]JUSTIZ:
[size=150]Aus für „Steueroasen“ in Brandenburg[/size]
[b]Zwei märkische Kommunen scheitern in Karlsruhe: Rote Karte für Steuergeschenke an Investoren[/b]
KARLSRUHE/POTSDAM - Neuansiedlungen versprechen Arbeitsplätze und Einnahmequellen. Entsprechend umworben werden Investoren von Städten und Gemeinden – notfalls auch mit Steuergeschenken. Einigen Kommunen in strukturschwachen Regionen schien das der einzige Weg: den Gewerbesteuersatz auf null zurückfahren und damit für Unternehmen zum Steuerparadies werden. Das probierten auch zwei brandenburgische Orte, die damit aber jetzt in Karlsruhe scheiterten.
Solchen Wettbewerbsvorteilen hat das Bundesverfassungsgericht die Rote Karte gezeigt. Die Karlsruher Richter erklärten die Gewerbesteuerpflicht für verfassungsgemäß und bestätigten damit den seit 2004 geltenden gesetzlichen Mindesthebesatz von 200 Prozent. (Az.: 2 BvR 2185/04 und 2189/04 – Beschluss vom 27. Januar 2010)...[/quote]
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11746634/492531/Zwei-maerkische-Kommunen-scheitern-in-Karlsruhe-Rote-Karte.html
hm - da kenne ich mich nun gar nicht mit aus: Mindesthebesatz von 200 % ?
Hab eine Erklärung gefunden:
[quote][b]Hebesatz:[/b]
Der Hebesatz ist eine Messzahl, nach der die Gewerbesteuer einer Gemeinde festgesetzt wird. Er wird auf Basis des Finanzbedarfs ermittelt und gilt für ein Jahr. Die tatsächliche zu zahlende Steuer ergibt sich aus dem Produkt von Gewerbeertrag, Hebesatz und der Steuermesszahl, die momentan 3,5 Prozent beträgt. Hat ein Betrieb also 1.000.000 Euro Gewinn gemacht und der Hebesatz seiner Gemeinde beträgt 200 Prozent, so muss er 1.000.000 Euro x 200/100 x 3,5/100 = 70.000 Euro Gewerbesteuer bezahlen. [/quote]
Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/gewerbesteuer110.html
70.000 € Steuer auf 1.000.000 € Gewinn ergibt 7% Steuern
aha