von elysian » 25.07.2010, 23:32
Ich bin mal gespannt, ob die Klage überhaupt zulässig ist.
Der Bürger kann sich zwar gegen zu harsche Gesetze wehren, aber er hat regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber Gesetze erlässt, insbesondere gibt es keinen Anspruch darauf, dass das Gesetz schärfere Regelungen zu enthalten habe.
Insoweit sehe ich bei er Zulässigkeitsvoraussetzung der eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit sehr große Schwierigkeiten.
Falls die Kläger nur Aufmerksamkeit erregen wollten, mag ihnen das gelungen sein.
Allerdings halte ich eine solche Instrumetalisierung unserer Gerichte für äußerst verwerflich.
Die Gerichte sind dafür da, streitige Fragen zu klären und den Rechtsfrieden herzustellen.
Sie sind nicht für die Profilierungssucht Einzelner gedacht!
Ich bin mal gespannt, ob die Klage überhaupt zulässig ist.
Der Bürger kann sich zwar gegen zu harsche Gesetze wehren, aber er hat regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber Gesetze erlässt, insbesondere gibt es keinen Anspruch darauf, dass das Gesetz schärfere Regelungen zu enthalten habe.
Insoweit sehe ich bei er Zulässigkeitsvoraussetzung der eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit sehr große Schwierigkeiten.
Falls die Kläger nur Aufmerksamkeit erregen wollten, mag ihnen das gelungen sein.
Allerdings halte ich eine solche Instrumetalisierung unserer Gerichte für äußerst verwerflich.
Die Gerichte sind dafür da, streitige Fragen zu klären und den Rechtsfrieden herzustellen.
Sie sind nicht für die Profilierungssucht Einzelner gedacht!