von Suebe » 24.07.2015, 16:09
Dietrich hat geschrieben:Man muss unterscheiden zwischen der Bezeichnung "Fürst" als Gattungsbegriff und "Fürst" als Adelstitel.
Der Gattungsbegriff des Fürsten umfasste alle Reichsfürsten, die vom Kaiser urkundlich in den Fürstenstand erhoben waren und demzufolge eine Virilstimme im Reichsfürstenrat führten - d.h. eine Einzelstimme im Gegensatz zu einer Kuriatstimme, d.h. der Gesamtstimme eines Gremiums wie z.B. der wetterauischen oder schwäbischen Grafenbank oder der rheinischen und schwäbischen Prälatenbank, deren Vertreter nicht zum Reichsfürstenstand zählten, aber Reichsstandschaft besaßen.
Zur Gruppe der Reichsfürsten zählten Herrscher mit ganz unterschiedlichen Adelstitulaturen wie z.B. Herzog, Markgraf, Landgraf oder Pfalzgraf bei weltlichen, Fürstbischof, Fürstpropst oder Fürstabt bei geistlichen Reichsfürsten. Dabei ist der Adelstitel kein Kennzeichen für den Reichsfürstenstand, denn es gab z.B. Markgrafen oder Landgrafen mit Fürstenrang und andere, die diesen nicht hatten. Maßgebend war stets die offizielle Erhebung durch den Kaiser in den Reichsfürstenstand.
Schon relativ früh gab es Situationen, wo der Kaiser einen einfachen Grafen zwar in den Reichsfürstenstand erheben, ihm aber - vielleicht aus politischer Rücksicht - nicht den Herzogstitel oder eine andere höhere Titulatur verleihen wollte. Um diese Klippe zu umschiffen, verfiel die Reichskanzlei auf die Möglichkeit, den Rang eines gefürsteten Grafen zu verleihen. Das kam aber in der frühen Neuzeit außer Gebrauch, sodass man die Titulatur "Fürst" als unterste Stufe des Reichsfürstenstandes einführte. So z.B. die Fürsten von Ostfriesland, Fürstenberg, Waldeck, Schwarzburg, Salm und zahlreiche andere Fürstenhäuser.
Der Titel "Fürst" konnte später von Landesherren an Untertanen verliehen werden, die sie besonders auszeichnen wollten, ohne dass sie indes vom Kaiser zu Reichsfürsten erhoben wurden. Ein bekanntes Beispiel dafür ist Fürst Bismarck, sowie zahlreiche andere, die nur den Fürstentitel ohne Reichsstandschaft führten.
Der Club der Reichsfürsten ist geschlossen.
Seit dem Ende des HRR.
Dietrich nennt den Fall des "Fürsten" Bismarck, den natürlich kein russischr Großfürst als gleichrangig anerkannt hätte, und vermutlich immer noch nicht würde.
Andere Beispiele aus der Geschichte die Gräfin Chotek, zusammen mit ihrem Gemahl Franz-Ferdinand in Sarajewo umgebracht und zum Auslöser des 1. WK geworden. Ein böhmische Gräfin, keine Reichsfürstin, nicht ebenbürtig, obwohl sie später noch mit dem Titel einer Herzogin von Hohenberg behängt wurde.
Anderes Beispiel, die Grafen Stauffenberg in Lautlingen waren Reichsfürsten, starben aber im beginnenden 19. Jahrhundert aus, die beerbende Seitenlinie waren keine Reichsfürsten, bekamen später den bayerischen Grafentitel, abder der Club der Reichsfürsten war da, wie geschrieben, schon geschlossen.
Noch eines, sorry wieder aus meiner Nähe, die Fürsten von Hzl-Hechingen starben in den 1860er Jahren aus. Was aber so eigentlich gar nicht stimmt, der "letzte" Fürst heiratete noch eine Niederadlige und hatte mehrere Kinder mit ihr. Erhielten die Nachkommen später den Grafentitel "2. Klasse" von Rothenburg von Preußen-Berlins gnaden. Nix mit Hohenzollern....
Die Nachkommen aus des Fürsten 1. Ehe mit einem weiblichen Abkömmling aus korsischen Räubergeschlecht hätten dagegen als "ebenbürtig" gegolten.
Komische Vögel, die Fürstens.........
[quote="Dietrich"]Man muss unterscheiden zwischen der Bezeichnung "Fürst" als [b]Gattungsbegriff [/b]und "Fürst" als [b]Adelstitel[/b].
Der Gattungsbegriff des Fürsten umfasste alle [i]Reichsfürsten[/i], die vom Kaiser urkundlich in den Fürstenstand erhoben waren und demzufolge eine Virilstimme im Reichsfürstenrat führten - d.h. eine Einzelstimme im Gegensatz zu einer Kuriatstimme, d.h. der Gesamtstimme eines Gremiums wie z.B. der wetterauischen oder schwäbischen Grafenbank oder der rheinischen und schwäbischen Prälatenbank, deren Vertreter nicht zum Reichsfürstenstand zählten, aber Reichsstandschaft besaßen.
Zur Gruppe der Reichsfürsten zählten Herrscher mit ganz unterschiedlichen Adelstitulaturen wie z.B. Herzog, Markgraf, Landgraf oder Pfalzgraf bei weltlichen, Fürstbischof, Fürstpropst oder Fürstabt bei geistlichen Reichsfürsten. Dabei ist der Adelstitel kein Kennzeichen für den Reichsfürstenstand, denn es gab z.B. Markgrafen oder Landgrafen mit Fürstenrang und andere, die diesen nicht hatten. Maßgebend war stets die offizielle Erhebung durch den Kaiser in den Reichsfürstenstand.
Schon relativ früh gab es Situationen, wo der Kaiser einen einfachen Grafen zwar in den Reichsfürstenstand erheben, ihm aber - vielleicht aus politischer Rücksicht - nicht den Herzogstitel oder eine andere höhere Titulatur verleihen wollte. Um diese Klippe zu umschiffen, verfiel die Reichskanzlei auf die Möglichkeit, den Rang eines [i]gefürsteten Grafen[/i] zu verleihen. Das kam aber in der frühen Neuzeit außer Gebrauch, sodass man die Titulatur "Fürst" als unterste Stufe des Reichsfürstenstandes einführte. So z.B. die Fürsten von Ostfriesland, Fürstenberg, Waldeck, Schwarzburg, Salm und zahlreiche andere Fürstenhäuser.
Der Titel "Fürst" konnte später von Landesherren an Untertanen verliehen werden, die sie besonders auszeichnen wollten, ohne dass sie indes vom Kaiser zu Reichsfürsten erhoben wurden. Ein bekanntes Beispiel dafür ist Fürst Bismarck, sowie zahlreiche andere, die nur den Fürstentitel ohne Reichsstandschaft führten.[/quote]
Der Club der Reichsfürsten ist geschlossen.
Seit dem Ende des HRR.
Dietrich nennt den Fall des "Fürsten" Bismarck, den natürlich kein russischr Großfürst als gleichrangig anerkannt hätte, und vermutlich immer noch nicht würde.
Andere Beispiele aus der Geschichte die Gräfin Chotek, zusammen mit ihrem Gemahl Franz-Ferdinand in Sarajewo umgebracht und zum Auslöser des 1. WK geworden. Ein böhmische Gräfin, keine Reichsfürstin, nicht ebenbürtig, obwohl sie später noch mit dem Titel einer Herzogin von Hohenberg behängt wurde.
Anderes Beispiel, die Grafen Stauffenberg in Lautlingen waren Reichsfürsten, starben aber im beginnenden 19. Jahrhundert aus, die beerbende Seitenlinie waren keine Reichsfürsten, bekamen später den bayerischen Grafentitel, abder der Club der Reichsfürsten war da, wie geschrieben, schon geschlossen.
Noch eines, sorry wieder aus meiner Nähe, die Fürsten von Hzl-Hechingen starben in den 1860er Jahren aus. Was aber so eigentlich gar nicht stimmt, der "letzte" Fürst heiratete noch eine Niederadlige und hatte mehrere Kinder mit ihr. Erhielten die Nachkommen später den Grafentitel "2. Klasse" von Rothenburg von Preußen-Berlins gnaden. Nix mit Hohenzollern....
Die Nachkommen aus des Fürsten 1. Ehe mit einem weiblichen Abkömmling aus korsischen Räubergeschlecht hätten dagegen als "ebenbürtig" gegolten.
Komische Vögel, die Fürstens.........