von elysian » 27.01.2010, 08:07
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__26.html (Absatz 4)
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__242.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__175.html
Im Sozialrecht bin ich nicht zuhause, sodass ich mir nicht sicher sein kann, alle relevanten Normen zu kennen.
Nach dem Wortlaut dieser Normen jedoch wird der Zusatzbeitrag übernommen, wenn der
Wechsel der Kasse eine
besondere Härte bedeutet. Andernfalls müssen ALG2-Bezieher die Kasse wechseln. Insoweit ist der Zeitungsbeitrag anscheinend nicht korrekt.
Nach dieser Logik müsste aber auch eine besondere Härte zu bejahen sein, wenn der Zusatzbeitrag von allen erhoben wird und ein Wechsel zur Vermeidung des Zusatzbeitrages keinen Erfolg zeitigen kann.
hier ist der Antrag:
http://209.85.135.132/search?q=cache:ab ... ient=opera
Es scheint allerdings, dass dieser Fall bei der Fassung des Gesetzes übersehen wurde. Jedenfalls fehlt es an einer entsprechenden ausdrücklichen Regelung (wobei ich dagegen bin, in Gesetzes alles haarklein regeln zu wollen, aber das ist ein anderes Thema). Vermutlich werden die Zusatzbeitragsübernahmen im Verlauf dieses Jahres zahlreich beantragt, abgewiesen und dann eingeklagt werden.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__26.html (Absatz 4)
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__242.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__175.html
Im Sozialrecht bin ich nicht zuhause, sodass ich mir nicht sicher sein kann, alle relevanten Normen zu kennen.
Nach dem Wortlaut dieser Normen jedoch wird der Zusatzbeitrag übernommen, wenn der [b]Wechsel der Kasse[/b] eine [b]besondere Härte[/b] bedeutet. Andernfalls müssen ALG2-Bezieher die Kasse wechseln. Insoweit ist der Zeitungsbeitrag anscheinend nicht korrekt.
Nach dieser Logik müsste aber auch eine besondere Härte zu bejahen sein, wenn der Zusatzbeitrag von allen erhoben wird und ein Wechsel zur Vermeidung des Zusatzbeitrages keinen Erfolg zeitigen kann.
hier ist der Antrag:
http://209.85.135.132/search?q=cache:abrbQHCPAfgJ:www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-SV-Sozialversicherung-Bezieher-Alg-II.pdf+alg2+krankenversicherung+gesetzliche+zuschuss&cd=2&hl=de&ct=clnk&client=opera
Es scheint allerdings, dass dieser Fall bei der Fassung des Gesetzes übersehen wurde. Jedenfalls fehlt es an einer entsprechenden ausdrücklichen Regelung (wobei ich dagegen bin, in Gesetzes alles haarklein regeln zu wollen, aber das ist ein anderes Thema). Vermutlich werden die Zusatzbeitragsübernahmen im Verlauf dieses Jahres zahlreich beantragt, abgewiesen und dann eingeklagt werden.