Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

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Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von dieter » 07.01.2015, 14:56

Barbarossa hat geschrieben:Zur Frage:
dieter hat geschrieben:Meinst Du, dass die NPD alle Bedingungen erfüllt :?:
Ich denke das schon. Ich habe schon gesehen, dass die Einhaltung der Auflagen selbst bis zum Abkleben von tätovierten Hakenkreuzen z. B. am Hals geht.
Demos sind wichtig, um die eigene Meinung und Forderungen öffentlich zu äußern. Das setzt man nicht leichtfertig auf's Spiel.
Lieber Barbarossa,
Deine Meinung in Gottes Gehörgang. :wink: :mrgreen: (Vorsicht, Ironie)

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von dieter » 07.01.2015, 14:52

Nico_Neacsu hat geschrieben:
dieter hat geschrieben: Übrigens, ich trage das Grundgesetz immer bei mir. :wink: Was ist an Sitzblockaden verfassungswidrig :?:
Meinst Du, dass die NPD alle Bedingungen erfüllt :?: Nur weil die Vorgängerregierung ihre Spitzel nicht abgezogen hatte, mußte die Bundesregierung ihren Antrag zurückziehen. :evil: :twisted:
Das Zehnste wird dem Volk im Verbogenem bleiben, was die Regierung im Geheimen so alles "treibt". Würden wir auch da Einblick bekommen, bekäme so mancher einen Herzkasper wie die Krätze.
GG: Wäre doch im Sinne der Bürger, wenn die Immunität abgeschafft werden würde, somit wären alle Bürger gleich!
Nico Neacsu
Lieber Nico,
dafür wäre ich auch. :)

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von dieter » 07.01.2015, 14:49

Wendenkönig hat geschrieben:
dieter hat geschrieben: Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. [/color]
:wink: Was ist an Sitzblockaden verfassungswidrig :?:
Meinst Du, dass die NPD alle Bedingungen erfüllt :?: Nur weil die Vorgängerregierung ihre Spitzel nicht abgezogen hatte, mußte die Bundesregierung ihren Antrag zurückziehen. :evil: :twisted:
1) Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. ...wurde das getan?

2)Was ist an Sitzblockaden verfassungswidrig ? ...Eingriff in den Strassenverkehr ...auch Fussgänger sind Verkehrsteilnehmer :wink:

Meinst Du, dass die NPD alle Bedingungen erfüllt :?: ...sicher nicht, schon das Zeigen von entsprechenden Symbolen ist verboten.
Lieber Wendenkönig,
zu1)die schwarzgelbe Bundesregierung zog ihren Antrag zurück, weil noch zu viele ihrer Spitzel bei der NPD tätig waren.
zu2) Das sind höchstens Ordnungswidrigkeiten, aber keine Verfassungswidrigkeit. :roll:

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von Nico_Neacsu » 07.01.2015, 06:22

dieter hat geschrieben: Übrigens, ich trage das Grundgesetz immer bei mir. :wink: Was ist an Sitzblockaden verfassungswidrig :?:
Meinst Du, dass die NPD alle Bedingungen erfüllt :?: Nur weil die Vorgängerregierung ihre Spitzel nicht abgezogen hatte, mußte die Bundesregierung ihren Antrag zurückziehen. :evil: :twisted:
Das Zehnste wird dem Volk im Verbogenem bleiben, was die Regierung im Geheimen so alles "treibt". Würden wir auch da Einblick bekommen, bekäme so mancher einen Herzkasper wie die Krätze.
GG: Wäre doch im Sinne der Bürger, wenn die Immunität abgeschafft werden würde, somit wären alle Bürger gleich!
Nico Neacsu

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von Barbarossa » 07.01.2015, 00:51

Zur Frage:
dieter hat geschrieben:Meinst Du, dass die NPD alle Bedingungen erfüllt :?:
Ich denke das schon. Ich habe schon gesehen, dass die Einhaltung der Auflagen selbst bis zum Abkleben von tätovierten Hakenkreuzen z. B. am Hals geht.
Demos sind wichtig, um die eigene Meinung und Forderungen öffentlich zu äußern. Das setzt man nicht leichtfertig auf's Spiel.

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von Wendenkönig » 06.01.2015, 19:25

Lia, ich kann diese "Intelligenzbolzen" auch nicht ab. Aber Gesetz ist Gesetz und wenn man diese I.....n legal stoppen kann bin ich voll dafür. Wenn sich aber jemand einbildet, die Gesetze und die Demokratie für sich selbst so zurecht zu biegen, wie es grad am besten passt, dann bin ich doch am zweifeln. Dann brauchen wir kein GG.

Ich finde auch, dass das GG genügend offen ist um entsprechende Massnahmen ergreifen zu können. Ich bin der Meinung dass lange nicht alle legalen Mittel angewand werden.

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von Wendenkönig » 06.01.2015, 19:00

dieter hat geschrieben: Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. [/color]
:wink: Was ist an Sitzblockaden verfassungswidrig :?:
Meinst Du, dass die NPD alle Bedingungen erfüllt :?: Nur weil die Vorgängerregierung ihre Spitzel nicht abgezogen hatte, mußte die Bundesregierung ihren Antrag zurückziehen. :evil: :twisted:
Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. ...wurde das getan?

Was ist an Sitzblockaden verfassungswidrig ? ...Eingriff in den Strassenverkehr ...auch Fussgänger sind Verkehrsteilnehmer :wink:

Meinst Du, dass die NPD alle Bedingungen erfüllt :?: ...sicher nicht, schon das Zeigen von entsprechenden Symbolen ist verboten.

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von Lia » 06.01.2015, 18:15

Ich hasse die Nazis wie die Pest, aber inzwischen, denke ich, können wir uns auch solche Demos erlauben.
Gegendemos sind in Ordnung, nur nicht in der Form und mit der Absicht, angemeldete Dummkopf-Demos zu verhindern.
Renegat hat so trefflich beschrieben, dass ich dem nichts hinzufügen habe.
Da seh ich durchaus das GG offen genug.

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von dieter » 06.01.2015, 16:43

Lieber Wendenkönig,
da Du das Grundgesetz so schön anführst, gebe ich Dir einmal Artikel 18 des Grundgesetzes zur Kenntnis:
Verwirkung von Grundrechten
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs.1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs.3) die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16 Abs.2) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Übrigens, ich trage das Grundgesetz immer bei mir. :wink: Was ist an Sitzblockaden verfassungswidrig :?:
Meinst Du, dass die NPD alle Bedingungen erfüllt :?: Nur weil die Vorgängerregierung ihre Spitzel nicht abgezogen hatte, mußte die Bundesregierung ihren Antrag zurückziehen. :evil: :twisted:

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von Wendenkönig » 05.01.2015, 12:17

Zitat Barbarossa: Das ist zwar richtig, hier geht es aber darum, dass immer wieder angemeldete NPD-Demos (oder angemeldete Demos anderer legaler rechter Gruppen) durch Blockaden verhindert werden und die Blockierer als "Helden" der Demokratie hingestellt werden.
Das war der Anlass zu diesem Thema. Die Blockierer brechen einfach mal das Grundgesetz, dass für alle gilt und nicht für ausgewählte Demokraten - oder solche, die sich heute als solche bezeichnen.


So sehe ich das auch!
dieter hat geschrieben:
Wendenkönig hat geschrieben:Noch ein Nachsatz von mir: Die Gegendemonstrationen begannen ja meist, lt. Medien: mit einer spontanen Demonstration.
Spontan ist? Richtig! eine plötzliche Eingebung und dem zu Folge nicht rechtzeitíg angemeldete Aktion. Zusammengefasst, einfach illegal!
...meine Meinung
Lieber Wendenkönig,
Demos werden meistens so rechtzeitig angemeldet, dass auch Gegendemos noch rechtzeitig angemeldet werden können.
Willst Du ernsthaft, eine Demo der NPD, welche der Nachfolger von der Nazipartei ist, akzeptieren, weil die vorherige schwarz-gelbe Koalition unfähig war vor dem Bundesverfassungsgericht die NPD verbieten zu lassen, weil zu viele Spitzel des Verfassungsschutzes in der NPD waren :?:
Eindeutig JA! Das GG lässt es zu, Ich glaube das GG ist auch Bindender als Deine persönliche Meinung.
Wir leben in einer Demokratie, von allen bejubelt und als das Beste was die Welt zu bieten hat gefeiert. Jede Vereinigung, Partei oder sonstige Gruppe, welche zugelassen ist, hat das Recht sich nach diesem demokratischen Recht zu formieren, zu demonstrieren und ihre Meinung Kund zu tun.
Auch Du, lieber Dieter hast die Volksvertreter gewählt, die dieses GG erstellt und verabschiedet haben und heute aufrecht erhalten.
Rechtzeitig angemeldete NPD Demo und genehmigt = legal.
Rechtzeitig angemeldete Gegendemos - jederzeit und legal. Sitzblockaden - nicht angemeldet, = illegal.
Du kannst es drehen wie Du willst. Die Gesetze sind eindeutig und für jeden bindend. Unabhängig vom Gerchtigkeitsmpfinden einzelner, selbst wenn es die Mehrheit ist. Das beinhaltet natürlich auch Dein Rechtsempfinden.
Nur eine Änderung des Grundgesetzes würde eine Änderung in diesem Punkt hervorrufen.

Kleine Anekdote. Eine ehemalige Kollegin hat sich sehr darüber aufgeregt, dass Michael Schumacher Kindergeld erhalten hat. Begründung: der ist mehrfacher Millionär und braucht das nicht.
Lt. Gesetz ist das aber vollkommen uninteressant. Das Gesetz sagt, dass jedem Kindergeld zusteht, der Kinder hat. Egal ob stinkreich oder Harz IV Empfänger.

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von dieter » 05.01.2015, 11:35

Wendenkönig hat geschrieben:Noch ein Nachsatz von mir: Die Gegendemonstrationen begannen ja meist, lt. Medien: mit einer spontanen Demonstration.
Spontan ist? Richtig! eine plötzliche Eingebung und dem zu Folge nicht rechtzeitíg angemeldete Aktion. Zusammengefasst, einfach illegal!
...meine Meinung
Lieber Wendenkönig,
Demos werden meistens so rechtzeitig angemeldet, dass auch Gegendemos noch rechtzeitig angemeldet werden können.
Willst Du ernsthaft, eine Demo der NPD, welche der Nachfolger von der Nazipartei ist, akzeptieren, weil die vorherige schwarz-gelbe Koalition unfähig war vor dem Bundesverfassungsgericht die NPD verbieten zu lassen, weil zu viele Spitzel des Verfassungsschutzes in der NPD waren :?:

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von Barbarossa » 05.01.2015, 00:01

Titus Feuerfuchs hat geschrieben:...
Demonstrationen, die sich an die bestehenden Gesetze halten, sind selbstverständlich zulässig. Selbstverstädnlich ist es auch zulässig, eine Gegendemo abzuhalten. Eine Gegendemo ist kein Verbot.
Das ist zwar richtig, hier geht es aber darum, dass immer wieder angemeldete NPD-Demos (oder angemeldete Demos anderer legaler rechter Gruppen) durch Blockaden verhindert werden und die Blockierer als "Helden" der Demokratie hingestellt werden.
Das war der Anlass zu diesem Thema. Die Blockierer brechen einfach mal das Grundgesetz, dass für alle gilt und nicht für ausgewählte Demokraten - oder solche, die sich heute als solche bezeichnen.

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von Titus Feuerfuchs » 04.01.2015, 23:15

Islamisten sind Extremisten.

Demonstrationen, die sich an die bestehenden Gesetze halten, sind selbstverständlich zulässig. Selbstverstädnlich ist es auch zulässig, eine Gegendemo abzuhalten. Eine Gegendemo ist kein Verbot.

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von Wendenkönig » 04.01.2015, 13:53

Noch ein Nachsatz von mir: Die Gegendemonstrationen begannen ja meist, lt. Medien: mit einer spontanen Demonstration.
Spontan ist? Richtig! eine plötzliche Eingebung und dem zu Folge nicht rechtzeitíg angemeldete Aktion. Zusammengefasst, einfach illegal!
...meine Meinung

Re: Ist es legitim, angemeldete Nazidemos zu verhindern?

von Wendenkönig » 04.01.2015, 13:44

Hallo Titus, lies noch mal meinen Beitrag. Ich hab nichts von Extremismus geschrieben. Meine Antwort an Dieter war, diese: Jetzt mein ABER,

warum sollte man die Islamisten verbieten? Also alle :?:

Sicher meinst Du die Extremisten dieser Religion. Alle zu verbieten, was sowieso nicht möglich ist, wäre so als wolltest Du sofort ALLE Türken, ALLE Ausländer, fasse ich kurz zusammen, des Landes verweisen (quasi verbieten), weil sich ein Teil dieser voll neben dem deutschen Gesetz bewegen.

Das hieße ja auch alle die zu "verdammen" welche regelmäßig arbeiten, Steuern zahlen und gute Nachbarschaften pflegen.

Lieber Dieter, ich zitiere Dich jetzt: Islamisten sind nicht die Muslime, die hier brav leben, sondern die Salafisten, junge Menschen die zum IS nach Syrien gehen und Mullahs, die gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung hetzen.
weiterhin hattest Du vorher geschrieben, bevor ich antwortete und Du es mir erklärt hast: Islamisten und Nazis gehören verboten und jede Gegendemonstration ist gerechtfertigt.
Ich denke diese Aussage von Dir ist klar und rechtfertigt MEINE Antwort. Wenn Du etwas meinst, was Dein gutes Recht ist, dann sage es auch so, es wird dann auch keine Unstimmigkeit aufkommen.

Zum Kernpunkt dieses Threats, den Nemeth ja auch schon beantwortet hat und da gibt es auch nichts dran zu deuteln: Eine, durch das Gesetz der BRD zulässige und durch die entsprechenden Behörden genehmigte Demonstration ist legal und darf durch nichts und niemanden verhindert werden.
Sind wir ein Staat in dem gleiches Recht für alle gelebt werden soll oder nicht.

Ich bin auch der Meinung, "wehret den Anfängen" aber dann bitte mit legalen Mitteln.

Mit freundlichen Grüßen

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