Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

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Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von Orianne » 11.11.2014, 08:43

Marek1964 hat geschrieben:
Orianne hat geschrieben:In der Schweiz gibt es den sogenannten "Arbeitsfrieden". Die Zahl zwischen 1996 und 2008 liegt bei 5 Streiks pro Jahr.
Pro 1000 ArbeitnehmerInnen waren es 2,9 Arbeitstage die ausfielen. Ich glaube Österreich liegt in der Statistik noch besser da.

Kann es sein, dass das in den Jahren vor 1996 besser war? Fünf Streiks pro Jahr kommt mir sehr hoch vor für die Schweiz.
Eher nicht, denn da war vor 1996 der Bauarbeiterstreik, den man fast als Landesstreik bezeichnen konnte, zuletzt wurde 1937 in der Schweiz "richtig" gestreikt, alles andere waren wohl wilde Streiks.

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von Marek1964 » 10.11.2014, 23:17

Orianne hat geschrieben:In der Schweiz gibt es den sogenannten "Arbeitsfrieden". Die Zahl zwischen 1996 und 2008 liegt bei 5 Streiks pro Jahr.
Pro 1000 ArbeitnehmerInnen waren es 2,9 Arbeitstage die ausfielen. Ich glaube Österreich liegt in der Statistik noch besser da.

Kann es sein, dass das in den Jahren vor 1996 besser war? Fünf Streiks pro Jahr kommt mir sehr hoch vor für die Schweiz.

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von Orianne » 10.11.2014, 16:28

In der Schweiz gibt es den sogenannten "Arbeitsfrieden". Die Zahl zwischen 1996 und 2008 liegt bei 5 Streiks pro Jahr.
Pro 1000 ArbeitnehmerInnen waren es 2,9 Arbeitstage die ausfielen. Ich glaube Österreich liegt in der Statistik noch besser da.

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von dieter » 10.11.2014, 14:27

Spartaner hat geschrieben:Ich finde auch seit dem die Bahn kein Staatsunternehmen mehr ist, hat die Misere angefangen. Die Bahn hätte weiter beim Bund, als wichtgster Verehrsträger Deutschlands bleiben sollen. Man hat sich absolut keine Gedanken gemacht bei der Privatisierung was passiert, wenn die Angestellten plötzlich streiken. So etwas kann ganze Unternehmen lahm legen, da viele Betriebe auf kostengünstige und zuverlässige Warenlieferungen angewiesen sind und auch, dass ihre Mitarbeiter pünktlich zur Arbeit kommen.
Wäre die Bahn noch beim Bund, gäbe es bei der Bahn nur Beamte und die dürfen nicht streiken.
Lieber Spartaner,
ein Hoch auf die Beamten. :wink: :mrgreen:

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von dieter » 10.11.2014, 14:26

Orianne hat geschrieben:
Peppone hat geschrieben:Pikant an dem Zusammentreffen von 9.November und Bahnerstreik ist, ja, dass am 9.November für die DDR die Zeit der Reisefreiheit begann und die GDL genau diese Reisefreiheit aber massiv einschränkt (wenn auch nur auf wenige Tage beschränkt, der Iamge-Schaden für die in dieser Hinsicht eh schon gebeutelte GDL ist wohl von den GDL-Granden als zu massiv eingeschätzt worden...)

Beppe
Stimmt natürlich, wobei die GDL am 12. November an wieder weiter streiken könnte, denn der 11.11. fällt für die ja wohl auch weg, ich habe eine Kollegin aus Deutschland, die würde Wesselsky am liebsten an die Wand nageln, sie meint, dass er ein ganzes Volk in Geiselhaft genommen hat, und irgendwie ist das wahr.
Liebe Orianne,
das Streikrecht steht im Grundgesetz und darf nicht abgeschafft werden. Außerdem hat die GDL zwei Verfahren vor den Gerichten gewonnen. Vielleicht kommt ja das Gesetz von Frau Nahles durch, dann muß der Arbeitgeber nur noch mit der jeweils stärksten Gewerkschaft verhandeln.
Was glaubst Du was alles wahr ist, mit Gefühlsausbrüchen kommen wir nicht weiter. :wink:

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von Renegat » 09.11.2014, 20:48

Spartaner hat geschrieben:Ich finde auch seit dem die Bahn kein Staatsunternehmen mehr ist, hat die Misere angefangen. Die Bahn hätte weiter beim Bund, als wichtgster Verehrsträger Deutschlands bleiben sollen. Man hat sich absolut keine Gedanken gemacht bei der Privatisierung was passiert, wenn die Angestellten plötzlich streiken. So etwas kann ganze Unternehmen lahm legen, da viele Betriebe auf kostengünstige und zuverlässige Warenlieferungen angewiesen sind und auch, dass ihre Mitarbeiter pünktlich zur Arbeit kommen.
Wäre die Bahn noch beim Bund, gäbe es bei der Bahn nur Beamte und die dürfen nicht streiken.
Mit "hätte" und "wäre" ist man hinterher immer schlauer und aktuell bringt diese rückwärtige Betrachtung auch nicht viel weiter. Inzwischen hat die DB-Bahn reichlich Konkurrenz, nicht nur auf der Schiene. Hat man jetzt beim Streik gesehen, auf den Bahnhöfen ging es ausgesprochen ruhig zu. Selbst die Züge, die fahrplanmäßig fuhren während des Streiks waren nicht überfüllt, viele Kunden hatten sich anderweitige Transportmöglichkeiten gesucht.
Auch auf der Schiene werden die Privatbahnen manchmal bevorzugt gewählt, weil der Service besser und freundlicher, eben kundenorientierter ist.
Vielleicht ist/war dieser Streik ein letztes Aufbäumen eines altbewährten Kampfmittels, weil der Leidtragende nicht der Adressat ist. Die gesamte Bevölkerung kann gar nichts an der Streikursache ändern. Vielleicht geht der "Schuß sogar nach hinten los", indem sich noch mehr Kunden weg von DB-Bahn oder ganz auf die Straße orientieren. Vielleicht ist es dadurch sogar möglich und durchsetzbar, fahrerlose Loks auf die Schiene zu setzen....vielleicht.
Auf der anderen Seite könnte dieser Grundsatzstreik der alten, in Ritualen erstarrten Gewerkschaftsbewegung neuen Auftrieb und frischen Wind geben...wenn er denn Erfolg hätte.
Denn was ist eine Gewerkschaft? Eine Interessenvertretung von Arbeitnehmern und wer die Interessen der Arbeitnehmer am mutigsten vertritt, der hat Zulauf. Jedenfalls dann, wenn die Gewerkschaft frei gewählt werden kann.

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von Spartaner » 09.11.2014, 13:54

Ich finde auch seit dem die Bahn kein Staatsunternehmen mehr ist, hat die Misere angefangen. Die Bahn hätte weiter beim Bund, als wichtgster Verehrsträger Deutschlands bleiben sollen. Man hat sich absolut keine Gedanken gemacht bei der Privatisierung was passiert, wenn die Angestellten plötzlich streiken. So etwas kann ganze Unternehmen lahm legen, da viele Betriebe auf kostengünstige und zuverlässige Warenlieferungen angewiesen sind und auch, dass ihre Mitarbeiter pünktlich zur Arbeit kommen.
Wäre die Bahn noch beim Bund, gäbe es bei der Bahn nur Beamte und die dürfen nicht streiken.

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von Lia » 08.11.2014, 12:40

Orianne hat geschrieben:ich habe eine Kollegin aus Deutschland, die würde Wesselsky am liebsten an die Wand nageln, sie meint, dass er ein ganzes Volk in Geiselhaft genommen hat, und irgendwie ist das wahr.
Tja, meine schwerbehinderte Freundin musste sich einen Tag Urlaub nehmen, weil ihr Arbeitsplatz nicht unter für sie erträglichen Umständen zu erreichen war. Auto statt S-Bahn geht nicht, sie arbeitet in einem super- modernen Bürogebäude der hansestädtischen Behörde, das ausdrücklich auf die Benutzung des öPNV ausgerichtet ist.
Jenseits irgendwelcher historischer Daten finde ich, langsam reicht es, zumindest in dem Ausmaß.
Dieter hat geschrieben:Hauptmann hat mit seinem Stück "die Weber" es eindeutig beschrieben. Es gab da ein Herrn Zwanziger, der den Webern das letzte Blut aussaugte. Die Kapitalisten haben sich nie geändert.
Heutige Streiks finden dennoch unter anderen Bedingungen statt, wodass sich direkte Vergleiche nicht immer anbieten.
Mit Schlagworten wie " wie die Kapitalisten haben haben sich nie geändert", ist keine differenzierte Analyse möglich.
Streiks sind ein wichtiges und richtiges Mittel, allerdings trifft so mancher Streik heutzutage dann derart die gesamte Bevölkerung und die gesamte Wirtschaft, dass hinterfragt dar, wieweit und für welche Ziele ein Ausstand gehen darf/ sollte.
Ganz und gar nicht der Meinung, dass alles nur unter dem unternehmerischen( und oft kurzfristigen) Gewinnaspekt gesehen werden darf, gilt umgekehrt auch, dass bei Streiks wie bei der GdL, die den Lebensnerv aller, zumindest sehr vieler Bürger und der Unternehmen treffen, Augenmaß bewahrt werden muss.
Auf beiden Seiten, aber wenn Betonköpfe gegen Betonköpfe antreten, fällt Augenmaß leicht unter den Tisch. So wie bei diesem Streik.
Wer sind " die Kapitalisten"? Alle Unternehmen und Unternehmer, die gewinnorientiert arbeiten? Arbeiten müssen?
Gewerkschaftsunternehmen sind übrigens richtig gut darin, den " Kapitalisten" und der öffentlichen Hand den Wein abzuverlangen, selber aber nur Wasser zu reichen.
U.a.:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/unte ... -1.2126817

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... 94294.html

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von Orianne » 08.11.2014, 11:34

Peppone hat geschrieben:Pikant an dem Zusammentreffen von 9.November und Bahnerstreik ist, ja, dass am 9.November für die DDR die Zeit der Reisefreiheit begann und die GDL genau diese Reisefreiheit aber massiv einschränkt (wenn auch nur auf wenige Tage beschränkt, der Iamge-Schaden für die in dieser Hinsicht eh schon gebeutelte GDL ist wohl von den GDL-Granden als zu massiv eingeschätzt worden...)

Beppe
Stimmt natürlich, wobei die GDL am 12. November an wieder weiter streiken könnte, denn der 11.11. fällt für die ja wohl auch weg, ich habe eine Kollegin aus Deutschland, die würde Wesselsky am liebsten an die Wand nageln, sie meint, dass er ein ganzes Volk in Geiselhaft genommen hat, und irgendwie ist das wahr.

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von Peppone » 08.11.2014, 11:06

Pikant an dem Zusammentreffen von 9.November und Bahnerstreik ist, ja, dass am 9.November für die DDR die Zeit der Reisefreiheit begann und die GDL genau diese Reisefreiheit aber massiv einschränkt (wenn auch nur auf wenige Tage beschränkt, der Iamge-Schaden für die in dieser Hinsicht eh schon gebeutelte GDL ist wohl von den GDL-Granden als zu massiv eingeschätzt worden...)

Beppe

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von Lia » 08.11.2014, 11:00

Renegat hat geschrieben:Diese Frage ist für mich neben dem BWL-Aspekt eine zutiefst philosophische Frage. Kann es überhaupt eine objektiv richtige Bezahlung und Behandlung geben. Ist beides nicht immer abhängig von den Rahmenbedingungen und diese sind so verschieden wie die Zeiten.
Zwischen der Situation der Weber in ihrer Zeit und jener der Lokführer sehe ich dann schon einen Unterschied.
Geht mir ähnlich, die Abwägung zwischen erechtigt und " fürs Gesamte" vertretbar. Fürs Gesamte, nicht nur aus dem Blickwinkel der Unternehmer. So mancher war Streik absolut berechtigt es wird immer gute Gründe für Streiks geben.. Ob es in diesem Ausmaß angemessen war, kann man gerne diskutieren.
Dass ich so meine Bedenken gegenüber der Person wie der Motivation des GdL-Chefs habe, gebe ich zu.
Die GDL ist durch diesen Streik stark in die Kritik geraten, weil der Streik auch die Gedenkfeierlichkeiten am Sonntag überschatten würde, zu denen in Berlin bis zu 2 Mill. Besucher erwartet werden.
Das wäre ja nu nicht so schlimmwie andere Auswirkungen dieses Machtkampfes.
So blieb manchem Arbeitnehmer nichts anderes übrig, als sich einen Tag Urlaub zu nehmen, weil der Arbeitsplatz nicht erreichbar war.

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von dieter » 08.11.2014, 10:30

Orianne hat geschrieben:Der Thread gilt natürlich für alle Länder und für alle Berufe. Was mich auch besonders bewegte war der Weberaufstand in Schlesien, oder aber auch der Augsburger Weberaufstand gegen Ende des 18. Jahrhunderts.
Liebe Orianne,
Hauptmann hat mit seinem Stück "die Weber" es eindeutig beschrieben. Es gab da ein Herrn Zwanziger, der den Webern das letzte Blut aussaugte. Die Kapitalisten haben sich nie geändert. :evil: :twisted:

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von Barbarossa » 07.11.2014, 18:21

Die GDL wird den derzeit laufenden Streik vorzeitig beenden. Der Streik begann am Mittwoch nachmittag im Güterverkehr und am Donnerstag früh im Personenverkehr und sollte ursprünglich bis Montag früh um 04.00 Uhr dauern. Die Bahn hatte noch versucht, gerichtlich dagegen vorzugehen, jedoch wurde die Klage abgewiesen.
Nun kündigte der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky am Freitag in Frankfurt am Main jedoch an, den Streik bereits am Samstagabend um 18.00 Uhr vorzeitig zu beenden und bezeichnete dies als "Versöhnungsgeste".
Die GDL ist durch diesen Streik stark in die Kritik geraten, weil der Streik auch die Gedenkfeierlichkeiten am Sonntag überschatten würde, zu denen in Berlin bis zu 2 Mill. Besucher erwartet werden.

Artikel lesen: >> Deutsche Bahn - Weselskys Versöhnungsgeste <<

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von dieter » 16.10.2014, 14:45

Orianne hat geschrieben:

In Deutschland streiken zur Zeit die Piloten der Germanwings, genau nach dem die Lokführer ihre Arbeit für mehrere Stunden ruhen liessen.
Liebe Orianne,
in Deutschland hat die GDL bis Heute im 4:00 Uhr alle Linien bestreikt. Nun sind die Piloten dran. Das Streikrecht steht im Grundgesetz, trotzdem sollte eine Spartengewerkschaft nicht streiken dürfen, sondern nur die Arbeitnehmer des Gesamtbetriebes. Die Bundesregierung wird am 3. Nov. ein dementsprechendes Gesetz einbringen. :wink:

Re: Streik, Mitbestimmung, Arbeitsgesetze

von ehemaliger Autor K. » 16.10.2014, 13:33

Prof. Dr. Michael Kittner bringt jedes Jahr ein Buch heraus mit dem Titel: Arbeits- und Sozialordnung mit den neuesten Entwicklungen und Kommentaren zum Arbeits- und Sozialrecht. Schon in der 39.Auflage!

Er hat auch ein Buch geschrieben mit dem Titel:
Kittner, Arbeitskampf
Geschichte, Recht, Gegenwart
Das erste umfassende Werk zur Geschichte der Arbeitskämpfe
2005. Buch. XXIV, 783 S. In Leinen
C.H.BECK ISBN 978-3-406-53580-2


"Das Buch bietet eine geradezu spannend erzählte Gesamtdarstellung der Arbeitskämpfe, ihrer historischen Situation und ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen. Es führt über die Grenzen Deutschlands hinaus von den thebanischen Nekropolenarbeitern 1155 v. Chr. bis in die Gegenwart und läßt besonders deutlich die aktuellen Entwicklungslinien erkennen."
http://www.beck-shop.de/Kittner-Arbeits ... duct=11238

Er beschreibt 65 historische Beispiele. Der erste, uns überlieferte Streik der Weltgeschichte im alten Ägypten kann als Leseprobe bei Beck über das Internet abgerufen werden. Adresse siehe oben.

Ob es so etwas wie einen gerechten Lohn überhaupt gibt, darüber sind ganze Bibliotheken geschrieben worden.
Gut finde ich, was das Berliner Sozialgericht dazu meint:

Sozialgericht Berlin, Az.: S 77 AL 742/05, Urteil vom 27.02.2006, rechtskräftig
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=

[...] „Aus dem Würdegebot und dem Sozialstaatsprinzip folgt dabei, dass Maßstab nicht das pure Überleben ist (BVerfG Beschluss vom 12. Mai 2005, Az. 1 BvR 569/05), sondern dass das soziokulturelle Existenzminimum gesichert sein muss. Das so verstandene Existenzminimum hat zu gewährleisten, dass auch wesentliche persönliche, familiäre, soziale und kulturelle Bedürfnisse auf bescheidenem Niveau befriedigt werden und auf dem Niveau dieses Existenzminimums lebende Personen in der Umgebung von nicht leistungsbeziehenden Mitmenschen ähnlich wie diese leben können (BVerwG Urteil vom 11.11.1970, Az. V C 32/70). Der Preis der Ware Arbeitskraft, der als Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber zu leisten ist, darf unter diesen verfassungsrechtlichen und staatsvertraglichen Prämissen keinesfalls unter das soziokulturelle Existenzminimum des Arbeitnehmers sinken, wenn dieser eine durchschnittliche Arbeitsleistung vollschichtig erbringt. Inwieweit der Markt und die Produktivität eines Betriebes oder Wirtschaftsbereiches im Vergleich zum übrigen Markt etwa angesichts einer extremen, strukturellen Massenarbeitslosigkeit eine andere Preisgestaltung zulassen oder zu gebieten scheinen, ist angesichts der Wertentscheidung des Grundgesetzes für den Sozialstaat, aber auch des einfachgesetzlichen Gesetzgebers, wie sie sich in der Ratifizierung der EuSC widerspiegelt, irrelevant. Die Würde des Einzelnen würde verletzt, könnte dieser aus einer durchschnittlichen vollschichtigen Arbeitsleistung gerade sein physisches Überleben sichern, oder selbst das nicht. Er würde in seinem Wert unzulässig auf ein pures Marktobjekt reduziert, weil ausschließlich die bloße Erhaltung seiner Arbeitskraft oder noch weniger: der bloße durch geringe Nachfrage und übergroßes Angebot bestimmte Preis, nicht aber sein Wert entscheidendes Entgeltkriterium wäre. Sein Menschsein, sein Subjektsein, würde völlig bedeutungslos. Daher kann die von der bundesdeutschen Verfassungs- und Rechtsordnung vorgegebene unterste Grenze für die Entlohnung, die auch die Tarifparteien bindet, nicht die Grenze zum "Hungerlohn" sein.“ [...]

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