von elysian » 08.10.2009, 14:48
Da besteht unzweifelhaft Handlungsbedarf.
Der Vorwurf gegen das Bundesverfassungsgericht ist aber schlicht falsch. Wenn jemand den falschen oder keinen Rechtsweg einschlägt oder eine Entscheidung aus anderen Gründen nicht möglich ist, muss das der Antragssteller sich selbst zuschreiben. Da hilft es auch nicht, dass die taz ein "angeblich" voransetzt. Und wieso die Antragstellerin nach jahrzehntelanger Ehe keinen Zugriff auf die Erwerbsbiographie des Mannes habe, ist mir schleierhaft. Das ist doch keine Datei aus irgendeiner staatlichen Stelle, sondern das sind Informationen, welche man im Kopf hat! Akute Amnesie?
Wenn konkrete Informationen erforderlich sind: mal an nachfragen gedacht? Notfalls an eine Klage auf Erteilung der erforderlichen Auskunft gedacht?
Wir lesen es und sind betroffen,
der Artikel fällt und so viele Fragen offen......
aber ein wenig Recherche im Internet hätte dem "Journalisten" gut getan (woran man das niedrige Niveau dieser Zeitschrift erkennt):
http://www.djb.de/Kommissionen/kommissi ... twenrente/
Auf der anderen Seite gibt es auch im Westen viele Menschen mit besonderen oder vergleichbaren Biographien und niedrigen Renten. Wenn man auf der einen Seite Sonderrecht schafft, wie wirkt sich das wohl auf die andere Seite aus?
Hierzu durchaus lesenswert eine Stellungnahme eines MdB aus dem Mai 2009:
http://www.thoennes.de/reden/rentenwert ... bundestag/
Da besteht unzweifelhaft Handlungsbedarf.
Der Vorwurf gegen das Bundesverfassungsgericht ist aber schlicht falsch. Wenn jemand den falschen oder keinen Rechtsweg einschlägt oder eine Entscheidung aus anderen Gründen nicht möglich ist, muss das der Antragssteller sich selbst zuschreiben. Da hilft es auch nicht, dass die taz ein "angeblich" voransetzt. Und wieso die Antragstellerin nach jahrzehntelanger Ehe keinen Zugriff auf die Erwerbsbiographie des Mannes habe, ist mir schleierhaft. Das ist doch keine Datei aus irgendeiner staatlichen Stelle, sondern das sind Informationen, welche man im Kopf hat! Akute Amnesie?
Wenn konkrete Informationen erforderlich sind: mal an nachfragen gedacht? Notfalls an eine Klage auf Erteilung der erforderlichen Auskunft gedacht?
Wir lesen es und sind betroffen,
der Artikel fällt und so viele Fragen offen......
aber ein wenig Recherche im Internet hätte dem "Journalisten" gut getan (woran man das niedrige Niveau dieser Zeitschrift erkennt):
http://www.djb.de/Kommissionen/kommission-zivil-familien-und-erbrecht/st01-05-Geschiedenenwitwenrente/
Auf der anderen Seite gibt es auch im Westen viele Menschen mit besonderen oder vergleichbaren Biographien und niedrigen Renten. Wenn man auf der einen Seite Sonderrecht schafft, wie wirkt sich das wohl auf die andere Seite aus?
Hierzu durchaus lesenswert eine Stellungnahme eines MdB aus dem Mai 2009:
http://www.thoennes.de/reden/rentenwert-in-ost-und-west-angleichen-deutscher-bundestag/