von ehemaliger Autor K. » 07.05.2014, 16:54
Ich habe eben gerade einmal wieder im Forum geblättert und deine Frage gefunden. Du hast sie ja im Prinzip schon richtig beantwortet. Unter Absolutismus versteht man ein Regierungssystem, losgelöst von allen Zwischengewalten und bindenden Rechtsnormen.
Alle Herrschaftssysteme, auch die früheren, haben ja eine Rechtsordnung gehabt, zumeist eine Mischung aus Gewohnheitsrechten des Volkes und positivem Recht, also von den Herrschern gesetztes Recht. Als Absolutismus könnte man theoretisch jedes Regierungssystem bezeichnen, in dem der Herrscher sich nicht mehr an diese Ordnung hält, sie also willkürlich außer Kraft setzt. Dies gelingt immer dann, wenn der Herrscher zu viel Macht in seiner Hand konzentriert und es keine Gegengewalten mehr gibt. Es gibt eigentlich rein formal gesehen keinen Unterschied zwischen einem römischen Cäsaren wie Nero, Ludwig XIV oder Stalin und Hitler. Auch bei Stalin beispielsweise existierte formal ein Rechtssystem, doch er hat sich nicht daran gehalten. Auch seine Nachfolger nicht, auch sie besaßen zu viel Macht und konnten nicht kontrolliert werden. (Beim Absolutismus geht es übrigens darum, dass der Herrscher ein Rechtsystem willkürlich nicht mehr beachtet. Es ist dabei uninteressant, ob dieses Rechtssystem eine demokratische Ordnung in unserem Sinne aufweist oder nicht. Das System, das der Absolutismus in Frankreich außer Kraft setzte, die ständische Monarchie, die Abhängigkeit des Königs vom Adel, Klerus und Bürgertum, war ja auch nicht demokratisch gewesen nach unserem heutigen Verständnis).
Den Ausdruck Absolutismus hat man aber reserviert für die europäische Entwicklung. Man verwendet den Begriff für die Kennzeichnung der frühneuzeitlichen Herrschaftsformen der Monarchie seit dem 16. Jhdt. Merkmale des „Absolutismus“ war ein Verstaatlichungsprozess, der sich unter anderem in der Aufstellung stehender Heere, dem Aufbau eines allein vom Herrscher abhängigen Beamtenapparats, der Einbindung der Kirche in das Staatswesen und einem merkantilistischen Wirtschaftssystem manifestierte.
In den Bürgerkriegen vom 15./16. und 17.Jahrhunderts brach die feudale mittelalterliche Ordnung zusammen. Aus dem Chaos erhob sich als starke neue Ordnungsmacht der zentralistisch regierte absolutistische Staat. Voraussetzung für die absolute Macht des Königs war, dass es diesem gelang, den Widerstand der Stände, vor allem den des Adels, aber auch den der freien Städte, zu brechen.
Fast überall in Europa setzte sich der Absolutismus durch. Er schuf die Grundlagen des modernen Nationalstaates, da die Könige 1.) über ein Gebiet und 2.) über eine Staatsbevölkerung herrschten, vor allem aber, da sie 3.) über das Machtmonopol verfügten, da alle konkurrierenden Gewalten beseitigt wurden.
Die Herrschaftssysteme in Nazideutschland oder in der Sowjetunion oder die römischen Cäsaren haben einen anderen Ursprung gehabt, andere Klassenverhältnisse, weisen eine andere Dynamik auf. Deshalb ist es sinnvoll, sie anders zu benennen, auch wenn sie natürlich rein formal dem Absolutismus gleichen.
Ich habe eben gerade einmal wieder im Forum geblättert und deine Frage gefunden. Du hast sie ja im Prinzip schon richtig beantwortet. Unter Absolutismus versteht man ein Regierungssystem, losgelöst von allen Zwischengewalten und bindenden Rechtsnormen.
Alle Herrschaftssysteme, auch die früheren, haben ja eine Rechtsordnung gehabt, zumeist eine Mischung aus Gewohnheitsrechten des Volkes und positivem Recht, also von den Herrschern gesetztes Recht. Als Absolutismus könnte man theoretisch jedes Regierungssystem bezeichnen, in dem der Herrscher sich nicht mehr an diese Ordnung hält, sie also willkürlich außer Kraft setzt. Dies gelingt immer dann, wenn der Herrscher zu viel Macht in seiner Hand konzentriert und es keine Gegengewalten mehr gibt. Es gibt eigentlich rein formal gesehen keinen Unterschied zwischen einem römischen Cäsaren wie Nero, Ludwig XIV oder Stalin und Hitler. Auch bei Stalin beispielsweise existierte formal ein Rechtssystem, doch er hat sich nicht daran gehalten. Auch seine Nachfolger nicht, auch sie besaßen zu viel Macht und konnten nicht kontrolliert werden. (Beim Absolutismus geht es übrigens darum, dass der Herrscher ein Rechtsystem willkürlich nicht mehr beachtet. Es ist dabei uninteressant, ob dieses Rechtssystem eine demokratische Ordnung in unserem Sinne aufweist oder nicht. Das System, das der Absolutismus in Frankreich außer Kraft setzte, die ständische Monarchie, die Abhängigkeit des Königs vom Adel, Klerus und Bürgertum, war ja auch nicht demokratisch gewesen nach unserem heutigen Verständnis).
Den Ausdruck Absolutismus hat man aber reserviert für die europäische Entwicklung. Man verwendet den Begriff für die Kennzeichnung der frühneuzeitlichen Herrschaftsformen der Monarchie seit dem 16. Jhdt. Merkmale des „Absolutismus“ war ein Verstaatlichungsprozess, der sich unter anderem in der Aufstellung stehender Heere, dem Aufbau eines allein vom Herrscher abhängigen Beamtenapparats, der Einbindung der Kirche in das Staatswesen und einem merkantilistischen Wirtschaftssystem manifestierte.
In den Bürgerkriegen vom 15./16. und 17.Jahrhunderts brach die feudale mittelalterliche Ordnung zusammen. Aus dem Chaos erhob sich als starke neue Ordnungsmacht der zentralistisch regierte absolutistische Staat. Voraussetzung für die absolute Macht des Königs war, dass es diesem gelang, den Widerstand der Stände, vor allem den des Adels, aber auch den der freien Städte, zu brechen.
Fast überall in Europa setzte sich der Absolutismus durch. Er schuf die Grundlagen des modernen Nationalstaates, da die Könige 1.) über ein Gebiet und 2.) über eine Staatsbevölkerung herrschten, vor allem aber, da sie 3.) über das Machtmonopol verfügten, da alle konkurrierenden Gewalten beseitigt wurden.
Die Herrschaftssysteme in Nazideutschland oder in der Sowjetunion oder die römischen Cäsaren haben einen anderen Ursprung gehabt, andere Klassenverhältnisse, weisen eine andere Dynamik auf. Deshalb ist es sinnvoll, sie anders zu benennen, auch wenn sie natürlich rein formal dem Absolutismus gleichen.