Das Grundgesetz

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Re: Das Grundgesetz

von Barbarossa » 01.06.2024, 15:02

Cherusker hat geschrieben: 31.05.2024, 00:41 Artikel 5 des Grundgesetzes wird heutzutage vernachlässigt. :crazy: So glauben manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch in der Freizeit kontrollieren zu können und deren Äußerungen gegen sie nachteilig zu verwenden. D.h. so ein Arbeitgeber kann dann auch seinen Mitarbeitern die Meinung vorgeben, die sie nicht nur im betrieblichen, sondern auch im privaten Bereich zu befolgen hätten. :shock: Das kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein.
Auf keinen Fall und das würde ich mir auch schwer verbitten.
Ein Arbeitgeber, der so handelt, vergrault seine Mitarbeiter. Und wenn es wirklich einen Fachkräftemangel gibt, dann sollte der Arbeitgeber solche Praktiken unterlassen, damit dieser nicht das Nachsehen hat. Ich würde jedenfalls eher die Firma wechseln, als mir den Mund verbieten zu lassen. Sowas hatte ich in der DDR lange genug.

Re: Das Grundgesetz

von Skeptik » 31.05.2024, 09:31

Cherusker hat geschrieben: 31.05.2024, 00:41 Artikel 5 des Grundgesetzes wird heutzutage vernachlässigt. :crazy: So glauben manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch in der Freizeit kontrollieren zu können und deren Äußerungen gegen sie nachteilig zu verwenden. D.h. so ein Arbeitgeber kann dann auch seinen Mitarbeitern die Meinung vorgeben, die sie nicht nur im betrieblichen, sondern auch im privaten Bereich zu befolgen hätten. :shock: Das kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein.
Ist es auch nicht. - Aber es kann, wie immer beim „Recht“, kompliziert werden. Da muß man dann Klage gegen den Arbeitgeber erheben und ein Gericht beugt sich über den Fall. Da wird dann geprüft, ob z.B. die Würde eines anderen Menschen entscheidend beeinträchtigt wurde. Da müßte man durch und hätte sicher einige „Schererei“.

...Das Grundrecht auf freie Äußerung der Meinung ist nicht schrankenlos.
Es gibt nach dem Grundgesetz aber auch Schranken, wenn es um darum geht, Meinungen frei zu äußern. Artikel 5 Absatz 2 GG bestimmt, dass die Meinungsfreiheit „… ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ findet.
Eine Meinungsäußerung kann auch die Grundrechte anderer verletzen.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ar ... s/anzeige/

Re: Das Grundgesetz

von Cherusker » 31.05.2024, 00:41

Artikel 5 des Grundgesetzes wird heutzutage vernachlässigt. :crazy: So glauben manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch in der Freizeit kontrollieren zu können und deren Äußerungen gegen sie nachteilig zu verwenden. D.h. so ein Arbeitgeber kann dann auch seinen Mitarbeitern die Meinung vorgeben, die sie nicht nur im betrieblichen, sondern auch im privaten Bereich zu befolgen hätten. :shock: Das kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein.

Re: Das Grundgesetz

von Barbarossa » 30.05.2024, 18:14

Hier muss ich offen zugeben, dass mir nicht direkt aufgefallen ist, welche Persönlichkeiten Steinmeier besonders hervorgehoben hat.
Aber er hat erwähnt, dass die Menschen im Osten 1989/90 dafür gesorgt haben, dass das Grundgesetz auch in diesem Teil Deutschlands heute gilt. Da habe ich mich auch ganz persönlich mit angesprochen gefühlt.
Und ich habe mir die Rede vom französischen Präsidenten Macron angehört. Vor allem sein Plädoyer für eine größere Souveränität der Europäer etwa bei der Verteidigung findet bei mir große Zustimmung. Er hat wohl wirklich etwas verstanden. Eigentlich hat Merkel zur Zeit von Trump schon in ein paar Reden die Einsicht durchblicken lassen, dass man sich auf Amerika nicht mehr unbedingt verlassen kann. Nur aus den Worten folgten nach meinen Beobachtungen keine Taten. Das könnte uns bei einer erneuten Präsidentschaft von Trump noch so richtig auf die Füße fallen.

Re: Das Grundgesetz

von Cherusker » 27.05.2024, 00:35

Oh, unser Bundespräsident war mal wieder ganz unparteiisch und hat in seiner Rede zum Grundgesetz nur Sozis genannt. :shock: Die CDU-Politiker hat er doch glatt vergessen......sind und waren wohl keine Demokraten. :mrgreen:

Re: Das Grundgesetz

von Balduin » 26.05.2024, 13:40

Wie solch "kleine" Entscheidungen doch ein Land prägen - daraus wurde die "Bonner Republik" :-)

Re: Das Grundgesetz

von Skeptik » 26.05.2024, 10:51

Am 23.Mai.2024, vor 75 Jahren, ist das Grundgesetz inkraft getreten. Ein halbes Jahr später, am 3. November 1949 wurde Bonn zur provisorischen Hauptstadt und Platzhalter für Berlin erklärt. Die SPD hatte Frankfurt vorgeschlagen. Am Ende entschied der Deutsche Bundestag sich mit 200 gegen 176 Stimmen für Bonn. Das war im Sinne der CDU und besonders Konrad Adenauer setzte sich dafür ein. Der Rosenzüchter Adenauer lebte gerne in seinem Haus gegenüber in Rhöndorf am Rhein. Das waren 10 Minuten mit seinem Mercedes zur Autofähre in Niederdollendorf. Dort setzte er jeden Tag über nach Bad Godesberg. Von da waren es dann nur noch 15 Minuten zum Kanzleramt. Josef „Jupp“ Kirfel war damals Kapitän auf der Fähre und erinnert sich gerne an den täglichen hohen Fahrgast:
https://www.youtube.com/watch?v=ZB-CX3u7gyM

https://www.bundestag.de/webarchiv/text ... onn-337836

Re: Das Grundgesetz

von Barbarossa » 23.05.2024, 22:29

Heute ist es 75 Jahre her, als das Grundgesetz inkraft getreten ist. Daran wurde heute in einem Festakt in Berlin erinnert.
In den ostdeutschen Bundesländern gilt es erst seit dem 3. Oktober 1990.

Re: Das Grundgesetz

von dieter » 14.01.2013, 14:28

Barbarossa hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:Lieber Beppe,
man kann klagen, aber vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand. Ich kann nicht Deinen Beruf als Lehrer ausreichend beurteilen und Du nicht, wie eine Rente berechnet wird. :wink: Für viele Tätigkeiten braucht man Fachwissen. :wink:
Das ist richtig. Aber gelegentlich machen selbst Fachleute Fehler, die dann überprüft werden müssen - notfalls auch mittels Klage, was auch oft genug vorkommt. Die Richter werden dann bei ihren Entscheidungen von unabhängigen Fachleuten unterstützt. In keinem Fall kommt man um Fachleute herum. :wink:
Aber bei Stuttgart 21 ging es ja darum, ob der historische Kopfbahnhof (im Jahre 1914 gebaut --> http://de.wikipedia.org/wiki/Stuttgart_ ... uptbahnhof) zugunsten eines neuen unterirdischen abgerissen werden soll. Und dagegen regte sich vermutlich zu spät Widerstand - den Rest erledigten dann ignorante Politiker. So stellt sich mir die Sache dar und so kam es überhaupt erst zu dieser Eskalation.
Lieber Barbarossa.
unabhängige Fachleute werden immer gebraucht. Stuttgart 21 ging aberso aus, dass in einer Volksabstimmung festgestellt würde, dass der Tiefbahnhof gebaut werden soll, weil alle Wähler im Land Ba-Wü. darüber abstimmen konnten nicht nur die Stuttgarter. :roll:

Re: Das Grundgesetz

von Barbarossa » 13.01.2013, 19:04

dieter hat geschrieben:Lieber Beppe,
man kann klagen, aber vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand. Ich kann nicht Deinen Beruf als Lehrer ausreichend beurteilen und Du nicht, wie eine Rente berechnet wird. :wink: Für viele Tätigkeiten braucht man Fachwissen. :wink:
Das ist richtig. Aber gelegentlich machen selbst Fachleute Fehler, die dann überprüft werden müssen - notfalls auch mittels Klage, was auch oft genug vorkommt. Die Richter werden dann bei ihren Entscheidungen von unabhängigen Fachleuten unterstützt. In keinem Fall kommt man um Fachleute herum.
:wink:

Aber bei Stuttgart 21 ging es ja darum, ob der historische Kopfbahnhof (im Jahre 1914 gebaut --> http://de.wikipedia.org/wiki/Stuttgart_ ... uptbahnhof) zugunsten eines neuen unterirdischen abgerissen werden soll. Und dagegen regte sich vermutlich zu spät Widerstand - den Rest erledigten dann ignorante Politiker. So stellt sich mir die Sache dar und so kam es überhaupt erst zu dieser Eskalation.

Re: Das Grundgesetz

von dieter » 13.01.2013, 16:34

Peppone hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:Man kann als Bürger nicht bei jeder Sache eine eigene meinung haben, weil das Fachwissen garnicht so hoch sein kann, als Laie.
Aber man kann als Bürger aufpassen. Genau das setzt auch das Grundgesetz voraus. Oder warum sonst sollte das Grundgesetz Deutschland u.a. als "Rechtsstaat" definieren, in dem JEDER seine Rechte einklagen kann?

Beppe
Lieber Beppe,
man kann klagen, aber vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand. Ich kann nicht Deinen Beruf als Lehrer ausreichend beurteilen und Du nicht, wie eine Rente berechnet wird. :wink: Für viele Tätigkeiten braucht man Fachwissen. :wink:

Re: Das Grundgesetz

von Peppone » 13.01.2013, 11:59

dieter hat geschrieben:Man kann als Bürger nicht bei jeder Sache eine eigene meinung haben, weil das Fachwissen garnicht so hoch sein kann, als Laie.
Aber man kann als Bürger aufpassen. Genau das setzt auch das Grundgesetz voraus. Oder warum sonst sollte das Grundgesetz Deutschland u.a. als "Rechtsstaat" definieren, in dem JEDER seine Rechte einklagen kann?

Beppe

Re: Das Grundgesetz

von dieter » 12.01.2013, 15:03

Peppone hat geschrieben:Bei S21 ist ja das eigentliche Problem nicht die Hartleibigkeit von Provinzpolitikern, sondern, dass die Planungen jahrelang bekannt waren und erst, als es ernst wurde, merkten einige Bürger, dass sie damit nicht einverstanden waren...aber da war es eigentlich schon zu spät.
An S21 sind also zu einem gerüttelt Maß die Stuttgarter selber schuld. Sie hätten mehr aufpassen müssen. Die Pläne hingen öffentlich aus, und keine S... hat sich darum gekümmert...
Unaufmerksame Bürger sind ein Schaden für jede Demokratie, wie es auch ignorante Politiker sind.
Beppe
Lieber Beppe,
die Stuttgarter waren eben zu vertrauensseelig, sie hatten geglaubt, dass die von Ihnen gewählten Politiker das schon richtig machen und waren überrascht, oh Wunder, dass es nicht so war. :roll: Man kann als Bürger nicht bei jeder Sache eine eigene meinung haben, weil das Fachwissen garnicht so hoch sein kann, als Laie. :wink: Ignorante Politiker gibt es zuhauf. :roll:

Re: Das Grundgesetz

von Peppone » 12.01.2013, 11:07

Bei S21 ist ja das eigentliche Problem nicht die Hartleibigkeit von Provinzpolitikern, sondern, dass die Planungen jahrelang bekannt waren und erst, als es ernst wurde, merkten einige Bürger, dass sie damit nicht einverstanden waren...aber da war es eigentlich schon zu spät.
An S21 sind also zu einem gerüttelt Maß die Stuttgarter selber schuld. Sie hätten mehr aufpassen müssen. Die Pläne hingen öffentlich aus, und keine S... hat sich darum gekümmert...

Unaufmerksame Bürger sind ein Schaden für jede Demokratie, wie es auch ignorante Politiker sind.

Beppe

Re: Das Grundgesetz

von dieter » 11.01.2013, 15:29

Barbarossa hat geschrieben:Hallo Tommy,

ganz so, wie du schreibst, ist es ja auch nicht. Es gibt die Möglichkeit der Klage, der Petition oder in vielen Bundesländern (leider nicht im Bund) gibt es die Möglichkeit, Volksentscheide zu organisieren. Zusammen mit dem Demonstrationsrecht ist das schon eine ganze Palette von außerparlamentarischen Möglichkeiten, die der Bürger da hat.
Übrigens ist per Volksentscheid ja entschieden worden, Stuttgart 21 nun doch zu realisieren, was beweist, daß da eher eine radikale Minderheit sehr laut geschriehen hat.
:wink:
Lieber Barbarossa,
die "radikale Minderheit" ist aber sehr groß, schließlich haben die Stuttgarter einen Grünen, die auch gegen S21 sind, zum OB gewählt. :wink: Die Kosten für den Hauptbahnhof werden doppelt so hoch wie sie veranschlagt worden sind. :roll:
Das alles erinnert mich an den Berliner Hauptstadtflughafen. :wink:

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