von elysian » 12.12.2008, 01:52
Man hätte das Urteil nicht abwarten müssen. Es gibt nur einen Grund, warum man das Urteil abgewartet hat: die Hoffnung, dass es nicht kassiert wird und das abkassierte Geld dem Bürger nicht erstattet werden muss....oder aber um wenigstens den Zeitpunkt möglichst weit nach hinten zu schieben (vielleicht mit Blick auf Zinsen?). Vorgaben hat das BVerfG ja nicht gemacht, sondern einfach die alte, verfassungskonforme(!) Regelung bis zu einer Neuregelung wieder in Kraft gesetzt!
Man hätte das Urteil nicht abwarten müssen. Es gibt nur einen Grund, warum man das Urteil abgewartet hat: die Hoffnung, dass es nicht kassiert wird und das abkassierte Geld dem Bürger nicht erstattet werden muss....oder aber um wenigstens den Zeitpunkt möglichst weit nach hinten zu schieben (vielleicht mit Blick auf Zinsen?). Vorgaben hat das BVerfG ja nicht gemacht, sondern einfach die alte, verfassungskonforme(!) Regelung bis zu einer Neuregelung wieder in Kraft gesetzt!