Das Zensuswahlrecht (Dreiklassenwahlrecht) ist ein eingeschränktes Wahlrecht, welches die Wahlberechtigung vom Nachweis eines bestimmten Besitzes, von Steuerzahlung oder eines bestimmten Einkommens abhängig macht.
Man unterscheidet zwischen dem absoluten Zensuswahlrecht, bei dem die Wahlbeteiligung von einem bestimmten Vermögen abhängig ist und dem relativen Zensuswahlrecht, bei dem die Stimmabgabe nach dem Zensus gewichtet ist und den Bürgern mit überdurchschnittlich hohen Steuerbeträgen eine größere Zahl von Stimmen zusteht.
Im 19. Jahrhundert war in den konstitutionellen Monarchien das Dreiklassenwahlrecht verbreitet, z.B. war in Preußen von 1849-1918 eines relatives Zensuswahlrecht in Kraft.