Wahlen und Wahlrecht

Die Herkunft von Wahlen kann nicht mit Sicherheit wissenschaftlich nachgewiesen werden. Bewiesen ist allerdings, dass Wahlen und Abstimmungen eine lange Tradition haben.

Wahlen bzw. Abstimmungen gab es schon in der Zeit, die wir im Zeitalter der modernen Demokratie „vordemokratische Zeit“ nennen.

Um aber an den Anfang dieser politischen Orientierungsmöglichkeiten zu gelangen, sollen einige ausgewählte Beispiele erwähnt werden.

1) Wahlen vor fünftausend Jahren bei den Sumerern. Besonders ausgewählte Bürger (erwachsene, freie Männer) besaßen ein Mitspracherecht in Form einer Vollversammlung. Die Substanz dieser Beteiligungsmöglichkeit weist mit den Inhalten moderner Demokratiebegriffe eine schwache Gemeinsamkeit auf.

2) Im antiken Athen (5. – 4. Jahrhundert v. Chr.) gab es eine Demokratie ohne Wahlen. Es existierte eine Volksherrschaft und Institutionen der unmittelbaren Demokratie.

3) Im germanischen Reich (etwa 200 v. Chr. bis Frühmittelalter) fanden Wahlen ohne Demokratie statt. Die eigenwillige Wahlausübung geschah per Handzeichen der besonderen Art; die Akteure schlugen auf ihren Schild. Das Ganze war äußerst schwierig durchzuführen, da die germanischen Stämme stets weit voneinander entfernt in ihren Siedlungen wohnten. Eigentlich trafen sie sich nur, um über Krieg, Frieden und Heirat zu reden.

4) Im antiken Rom (7. – 6. Jh. v. Chr.) gab es erste Anzeichen einer Demokratisierung mit einem Senat und einer Volksversammlung.

5) In Deutschland begann eine maßgebliche Verfassungsentwicklung nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen im Jahre 1806.

 

Wahlen und Wahlrecht haben Schwachstellen. Es wäre zu klären, ob Wahlen grundsätzlich ein Element der Demokratie sind oder nur als demokratisches Symbol zu betrachten sind; oder ob sie eine reelle Chance der Mitwirkung bieten.