Treuhandanstalt (THA)

Die Treuhandanstalt wurde am 1. März 1990 gegründet. Sie hatte die Aufgabe, die volkseigenen Betriebe nach den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft der DDR zu privatisieren.

Die Rechtsgrundlagen ergaben sich aus dem Einigungsvertrag und der „Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV)“.

https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/201919/1990-gruendung-der-treuhand

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Privatisierungspolitik/Treuhand-Nachfolgeorganisationen/treuhand-nachfolgeorganisationen.html