Meistbegünstigung

Die Meistbegünstigung bedeutet die Verpflichtung eines Staates, einem anderen Staat alle handelspolitischen Vergünstigungen zu gewähren, die er bereits einem dritten Staat eingeräumt hat. Voraussetzung hierfür ist eine vertragliche Vereinbarung.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/wto-ziele-aufgaben-prinzipien.html