Die Meistbegünstigung bedeutet die Verpflichtung eines Staates, einem anderen Staat alle handelspolitischen Vergünstigungen zu gewähren, die er bereits einem dritten Staat eingeräumt hat. Voraussetzung hierfür ist eine vertragliche Vereinbarung.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/wto-ziele-aufgaben-prinzipien.html