Kameralistik

Kameralistik ist eine „Polizeiwissenschaft“. Sie umfasst die Finanzlehre, Rechtswissenschaft, Verwaltungs- und Wirtschaftslehre. Das heutige Polizeiwesen ist damit nicht gemeint.

Mit „Polizeiwissenschaft“ wurde im 18. und 19. Jahrhundert die gesamte öffentliche Ordnung einschließlich des damaligen Polizeiwesens bezeichnet.

Das vollständige Polizeiwesen wird heute umgangssprachlich nur noch als Polizei bezeichnet. Dazu gehören allen Einrichtungen und Maßnahmen (Polizeibehörden, Beamte, Polizeigewalt und Gebäude).

Die Geschichte der Kameralistik beginnt im Verlauf des Kameralismus in der Zeit vom 16. – 18. Jahrhundert. Der Kameralismus war zu dieser Zeit die vorherrschende Wirtschaftspolitik, die unter anderem zum Ziel hatte, den Wiederaufbau nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) zu erleichtern.

Kameralistik ist eine Form der Buchführung für die öffentlichen Verwaltungen, wird jedoch zunehmend durch effizientere Verfahren abgelöst. Gegen Ende 2003 haben die Innenminister der Bundesländer beschlossen, die „Doppik“ einzuführen. Doppik heißt „Doppelte Buchführung in Konten“ und entspricht in etwa der Buchführung in Wirtschaftsunternehmen.

Kameralistik kann zwar vereinfacht als Einnahmeüberschussrechnung bezeichnet werden, weist jedoch alle materiellen Ergebnisse des Haushalts- und Rechnungswesens aus.

Der kommunale Haushalt war in der kameralen Ausführung ein kompliziertes Unterfangen und ist es in der Doppik geblieben.