Lautschrift: hala’xa
Der Begriff Halacha ist abgeleitet von dem hebräischen Verb „halach“. Das heißt so viel wie „gehen“, „wandeln“, aber im eigentlichen Sinn „Weg“.
Die Auslegung der Thora besteht aus zwei Teilen. Die Halacha ist der rechtliche Teil mit allgemein verbindlichen Rechtsgrundsätzen. Die Aggada wird nicht als religiöse Lehre bezeichnet, da sie sich überwiegend mit dem religiösen Denken und der antiken Literatur befasst.
In der Halacha befinden sich neben den allgemeinen Rechtsgrundsätzen weitere 613 traditionelle Gebote aus der mündlichen und schriftlichen Überlieferung. Die Halacha bestimmt und beschreibt die Art der Lebensführung, die nicht zwischen Säkularem und Religiösem unterscheidet. Im Allgemeinen werden die Juden, die nach der Halacha leben, als orthodox bezeichnet.