Grundrechte sind Menschenrechte, die zuerst in der Bill of Rights von 1689 im Jahre 1776 formuliert wurden.
Dabei handelt es sich zum einen um Rechte, die als Naturrechte unabhängig von staatlicher Anerkennung bestehen und zum zweiten um Rechte, die durch Verfassung oder Gesetze geschaffen werden können.
Grundrechte sind nicht zu verwechseln mit Grundwerten.