Der Generationenvertrag ist ein hypothetischer, nicht schriftlich festgelegter Vertrag zur sozialen Sicherung und wird zwischen drei Generationen geschlossen.
- Die nicht mehr berufstätige Bevölkerung (die Alten) erhält unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Die arbeitenden Versicherten (die Jungen) zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein und
- hoffen, dass die nächste arbeitende Generation ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen werden.
https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Rentenlexikon/G/generationenvertrag.html