Generationenvertrag

Der Generationenvertrag ist ein hypothetischer, nicht schriftlich festgelegter Vertrag zur sozialen Sicherung und wird zwischen drei Generationen geschlossen.

  1. Die nicht mehr berufstätige Bevölkerung (die Alten) erhält unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
  2. Die arbeitenden Versicherten (die Jungen) zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein und
  3. hoffen, dass die nächste arbeitende Generation ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen werden.

https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Rentenlexikon/G/generationenvertrag.html