Für Explanandum gibt es eine zweigeteilte Deutung. Beide Teile kommen aus dem Griechischen mit „nomos“ (Ordnung, Gesetz) und mit „logos“ (Wort, Rede, Belehrung). „Explanandum“ ist der „Erklärende Satz“. „Explanans“ sind die „Erklärenden Sätze“, sind die Voraussetzung und die Grundlage für ein Explanandum. Das Explanandum ist das Synonym für eine abhängige Variante.
Das heißt, das Explanandum beschreibt, was erklärt werden soll, aber nicht das Objekt selbst. Konkret bedeutet das, festzustellen, unter welchen Bedingungen ein Objekt oder auch ein Ereignis auftritt.
Als ein Beispiel hierfür soll die Dürre erwähnt werden. Mit einem Explanandum wird nicht die Dürre erklärt, sondern die Umstände bzw. Bedingungen, unter denen die Dürre stattfindet.
Für die Klärung dieser Beispielaufgabe muss ein logisches und zutreffendes Argument erarbeitet werden. Das betrifft dann die Funktion der Explanans, die vier unverzichtbare Voraussetzungen erfüllen müssen.
- Allgemeine Gesetzesbedingungen, die zur Klärung notwendig sind. Hier handelt es sich dann immer um eine Konditionalaussage mit „Wenn dieses geschieht, dann geschieht das“.
- Die empirisch ermittelte Substanz muss charakteristisch und typisch sein.
- Es gilt die absolute Wahrheitsbedingung; d.h. die Explanans entsprechen den Tatsachen.
- Das Explanandum muss den Ergebnissen der Explanans folgen können.
Für das „Dürre-Beispiel“ könnte nach Ergebnissen zu 1) bis 3) das Explanandum 4) lauten „Der Klimawandel verursacht die Dürre“.