Ausweisung

Ausweisung bedeutet die unmissverständliche Aufforderung an einen ursprünglich geduldeten Ausländer (kann z.B. der Vertreter eines ausländischen Staates sein), Deutschland unverzüglich zu verlassen.

Gemäß Verfassung darf ein deutscher Staatsbürger weder ausgewiesen noch ihm die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden.