Juristischer Fehler in Brandenburg
Verfasst: 10.11.2009, 22:28
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Gesetzliches Niemandsland
Brandenburg hat sich mit einem Rechtsfehler juristisch schachmatt gesetzt
POTSDAM - Ein rechtskundiger Märker hat mit seinem „Eilt sehr!“-Schreiben an den Petitionsausschuss des Landtags vor drei Wochen das Land vor einem juristischen Fiasko bewahrt. Ohne den Brief des Richters wäre wohl folgendes geschehen: Der Landtag hätte Gesetze und Rechtsverordnungen erlassen, und irgendwann, vielleicht erst in Jahren, wäre aufgefallen, dass sie aufgrund eines Fehlers im Gesetzgebungsverfahren alle unwirksam sind (siehe Kasten). Das geschah ausgerechnet bei einem Gesetz, das als „ein weiterer bedeutender Schritt hin zu einem modernen Land Brandenburg“ gerühmt wurde, wie sich im April 2009 die damalige Justizministerin Beate Blechinger (CDU) ausgedrückt hatte.
Inzwischen hat der Landtag auf den Fehler reagiert und am 5. November einen neuen, wenn auch inhaltlich identischen Gesetzentwurf vorgelegt. Nun soll das „Gesetz über die elektronische Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen“ erneut beschlossen werden.
Fraglich ist jedoch, ob das so einfach ist.
(...)
Das Verfahren und der Fehler
* „Gesetz über die elektronische Ausfertigung und Verkündung vom Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes Brandenburg“ wurde vom Landtag am 7. Juli verabschiedet und sollte am 1. Oktober in Kraft treten. Das Ausfertigungs- und Verkündungsgesetz war nur mit einer Änderung der Landesverfassung möglich, weil Art. 81 zwingend die Veröffentlich von Gesetzen in Papierform vorschrieb.
* Die Verfassungsänderung wurde mit Stimmen der oppositionellen Linken vorgenommen.
* Korrekt wäre gewesen, erst die Verfassungsänderung zu veröffentlichen und damit wirksam werden zu lassen und erst danach das neue Gesetz.
* Der Verfahrensfehler bestand darin, dass die Verfassungsänderung und das neue Gesetz zeitgleich veröffentlicht wurden.
Also für mich klingt das schon wieder nach "pille-palle", aber @elysan wird damit sicher was anfangen können...