Berliner Verfassungsgericht stärkt Plebiszit
Verfasst: 08.10.2009, 19:39
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Doppelsieg für Volksbegehren
Schlappe für den Senat: Berliner Verfassungsgericht stärkt direkte Demokratie
BERLIN - Gleich zweimal hallte gestern Jubel durch den Berliner Verfassungsgerichtshof, gleich zweimal erlitt der Berliner Senat eine schwere Schlappe vor Gericht. Die obersten Richter entschieden jeweils einstimmig, dass die Volksbegehren zur Kita-Qualität und zur Privatisierung der Wasserbetriebe (siehe Kasten) zulässig sind. Beide Initiativen hatte die Berliner Landesregierung zuvor als unzulässig abgelehnt...