Herbst der Reformen
Verfasst: 23.04.2026, 12:29
Reformvorschläge - Paradigmenwechsel - Sprechblasen
Der „Herbst der Reformen“ verblüfft mit Vorschlägen, die zum einen enorme Kürzungen erworbener Ansprüche aus Versicherungen bedeuten und zum anderen einen völligen Wegfall rechtlich anerkannter und lebensnotwendiger Leistungen.
Der Begriff Reformen bedeutet „Verbesserungen“, „Umgestaltungen“ oder „Neuerungen“ oder sogar „Wiederbelebungen“. Rückabwicklung oder Streichkonzert kommt nicht vor.
Die Wahlversprechen der derzeitigen Regierungsparteien „es wird keine Kürzungen oder Verschlechterungen im Sozialbereich geben“ sind dekadente Täuschungsmanöver.
Beispiele:
1) Der Eigenanteil für Bewohner eines Seniorenheims wird zweifach erhöht. Einmal durch den grundsätzlich sich ständig erhöhenden Zuzahlungsbetrag und zum anderen durch den erst später einsetzenden und gekürzten Erstattungsbetrag der Pflegeversicherung.
Die Bewohner eines Seniorenheimes zahlen neben Miete für Unterkunft, Verpflegung, medizinische Betreuung usw. auch noch einen Betrag für die Investitionskosten des Heimeigentümers. Investitionskosten also als zweite Miete.
Das Recht des Eigentümers, den Beitrag für die Investitionskosten festzusetzen und zu verlangen, ist rechtlich so festgesetzt. Bei Abfassung dieser rechtlichen Grundlage hat eine Lobby richtig gute Arbeit geleistet mit dem Hinweis, ein Seniorenheim wäre vergleichbar mit einem Hotel.
2) Die Gesetzlichen Krankenkassen sind mit außerordentlich hohen Beträgen von versicherungsfremden Leistungen belastet.
Die Versicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger werden z. B. nur von den gesetzlich Versicherten bezahlt. Der Zuschuss aus Haushaltsmitteln reicht nicht, obwohl diese Verpflichtung alle, und zwar wirklich alle Steuerzahler etwas angeht.
3) Die Altersrente ggf. als „Basisgrundversorgung“ einzurichten, bedeutet doch im Klartext, es wird nur eine Grundversorgung geben. Die zweite Säule einer Altersvorsorge kann im Idealfall nur von wenigen Berufstätigen erreicht werden.
Wer in Deutschland seinen über Jahrzehnte erarbeiteten Lebensstandard neben dieser Basisversorgung beibehalten will, muss ein gewaltiges Kapital aufbauen. Da stellt sich die Frage, wieviel kann von einem Arbeitseinkommen denn überhaupt eingespart werden? Diese Antwort ist die Regierung schuldig geblieben.
Das Beispiel, für ein Kind monatlich 20,00 € irgendwie anzulegen, bedeutet nach 50 Jahren ein Kapital von etwa 20.250,00 € (einschl. Zinsen). Lebensstandard gesichert?
Diese Liste ist unvollständig. Selbst bei ausführlicher Ausgestaltung bleibt die Feststellung, die „Reformen dieser Regierung“ sind Kürzungen nach ganz unten. Dort, wo es zu echten Reformen kommen könnte, arbeitet eine äußerst funktionsfähige Verhinderungslobby.
Der „Herbst der Reformen“ verblüfft mit Vorschlägen, die zum einen enorme Kürzungen erworbener Ansprüche aus Versicherungen bedeuten und zum anderen einen völligen Wegfall rechtlich anerkannter und lebensnotwendiger Leistungen.
Der Begriff Reformen bedeutet „Verbesserungen“, „Umgestaltungen“ oder „Neuerungen“ oder sogar „Wiederbelebungen“. Rückabwicklung oder Streichkonzert kommt nicht vor.
Die Wahlversprechen der derzeitigen Regierungsparteien „es wird keine Kürzungen oder Verschlechterungen im Sozialbereich geben“ sind dekadente Täuschungsmanöver.
Beispiele:
1) Der Eigenanteil für Bewohner eines Seniorenheims wird zweifach erhöht. Einmal durch den grundsätzlich sich ständig erhöhenden Zuzahlungsbetrag und zum anderen durch den erst später einsetzenden und gekürzten Erstattungsbetrag der Pflegeversicherung.
Die Bewohner eines Seniorenheimes zahlen neben Miete für Unterkunft, Verpflegung, medizinische Betreuung usw. auch noch einen Betrag für die Investitionskosten des Heimeigentümers. Investitionskosten also als zweite Miete.
Das Recht des Eigentümers, den Beitrag für die Investitionskosten festzusetzen und zu verlangen, ist rechtlich so festgesetzt. Bei Abfassung dieser rechtlichen Grundlage hat eine Lobby richtig gute Arbeit geleistet mit dem Hinweis, ein Seniorenheim wäre vergleichbar mit einem Hotel.
2) Die Gesetzlichen Krankenkassen sind mit außerordentlich hohen Beträgen von versicherungsfremden Leistungen belastet.
Die Versicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger werden z. B. nur von den gesetzlich Versicherten bezahlt. Der Zuschuss aus Haushaltsmitteln reicht nicht, obwohl diese Verpflichtung alle, und zwar wirklich alle Steuerzahler etwas angeht.
3) Die Altersrente ggf. als „Basisgrundversorgung“ einzurichten, bedeutet doch im Klartext, es wird nur eine Grundversorgung geben. Die zweite Säule einer Altersvorsorge kann im Idealfall nur von wenigen Berufstätigen erreicht werden.
Wer in Deutschland seinen über Jahrzehnte erarbeiteten Lebensstandard neben dieser Basisversorgung beibehalten will, muss ein gewaltiges Kapital aufbauen. Da stellt sich die Frage, wieviel kann von einem Arbeitseinkommen denn überhaupt eingespart werden? Diese Antwort ist die Regierung schuldig geblieben.
Das Beispiel, für ein Kind monatlich 20,00 € irgendwie anzulegen, bedeutet nach 50 Jahren ein Kapital von etwa 20.250,00 € (einschl. Zinsen). Lebensstandard gesichert?
Diese Liste ist unvollständig. Selbst bei ausführlicher Ausgestaltung bleibt die Feststellung, die „Reformen dieser Regierung“ sind Kürzungen nach ganz unten. Dort, wo es zu echten Reformen kommen könnte, arbeitet eine äußerst funktionsfähige Verhinderungslobby.