Doppelte Staatsangehörigkeit
Verfasst: 25.09.2020, 14:01
Seit 2000 können Kinder von Ausländern bei ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit wenigstens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Grundsätzlich können Ausländer nach 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Einbürgerung beantragen.
Voraussetzung sind ausreichend deutsche Sprachkenntnisse, Straflosigkeit, Verfassungstreue und sich finanziell selbst unterhalten zu können.
Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit bleibt nach wie vor kennzeichnend für das Staatsangehörigkeitsrecht. Das heißt, Einbürgerungswillige müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen. Für ältere Personen und politisch Verfolgte gibt es eine großzügigere Ausnahmeregelung.
Näheres regelt ein Gesetz bzw. ist nur durch Gesetz zu regeln.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich auf Dauer erworben.
Nach dem Grundgesetz ist eine Aberkennung verboten, es sei denn, der Betroffene nimmt eine ausländische Staatsangehörigkeit an.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/serv ... #content_3
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... eit-460580
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Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit wenigstens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Grundsätzlich können Ausländer nach 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Einbürgerung beantragen.
Voraussetzung sind ausreichend deutsche Sprachkenntnisse, Straflosigkeit, Verfassungstreue und sich finanziell selbst unterhalten zu können.
Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit bleibt nach wie vor kennzeichnend für das Staatsangehörigkeitsrecht. Das heißt, Einbürgerungswillige müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen. Für ältere Personen und politisch Verfolgte gibt es eine großzügigere Ausnahmeregelung.
Näheres regelt ein Gesetz bzw. ist nur durch Gesetz zu regeln.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich auf Dauer erworben.
Nach dem Grundgesetz ist eine Aberkennung verboten, es sei denn, der Betroffene nimmt eine ausländische Staatsangehörigkeit an.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/serv ... #content_3
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... eit-460580
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