"Fürsten" und "Reichsfürsten"
Verfasst: 24.07.2015, 14:00
Man muss unterscheiden zwischen der Bezeichnung "Fürst" als Gattungsbegriff und "Fürst" als Adelstitel.
Der Gattungsbegriff des Fürsten umfasste alle Reichsfürsten, die vom Kaiser urkundlich in den Fürstenstand erhoben waren und demzufolge eine Virilstimme im Reichsfürstenrat führten - d.h. eine Einzelstimme im Gegensatz zu einer Kuriatstimme, d.h. der Gesamtstimme eines Gremiums wie z.B. der wetterauischen oder schwäbischen Grafenbank oder der rheinischen und schwäbischen Prälatenbank, deren Vertreter nicht zum Reichsfürstenstand zählten, aber Reichsstandschaft besaßen.
Zur Gruppe der Reichsfürsten zählten Herrscher mit ganz unterschiedlichen Adelstitulaturen wie z.B. Herzog, Markgraf, Landgraf oder Pfalzgraf bei weltlichen, Fürstbischof, Fürstpropst oder Fürstabt bei geistlichen Reichsfürsten. Dabei ist der Adelstitel kein Kennzeichen für den Reichsfürstenstand, denn es gab z.B. Markgrafen oder Landgrafen mit Fürstenrang und andere, die diesen nicht hatten. Maßgebend war stets die offizielle Erhebung durch den Kaiser in den Reichsfürstenstand.
Schon relativ früh gab es Situationen, wo der Kaiser einen einfachen Grafen zwar in den Reichsfürstenstand erheben, ihm aber - vielleicht aus politischer Rücksicht - nicht den Herzogstitel oder eine andere höhere Titulatur verleihen wollte. Um diese Klippe zu umschiffen, verfiel die Reichskanzlei auf die Möglichkeit, den Rang eines gefürsteten Grafen zu verleihen. Das kam aber in der frühen Neuzeit außer Gebrauch, sodass man die Titulatur "Fürst" als unterste Stufe des Reichsfürstenstandes einführte. So z.B. die Fürsten von Ostfriesland, Fürstenberg, Waldeck, Schwarzburg, Salm und zahlreiche andere Fürstenhäuser.
Der Titel "Fürst" konnte später von Landesherren an Untertanen verliehen werden, die sie besonders auszeichnen wollten, ohne dass sie indes vom Kaiser zu Reichsfürsten erhoben wurden. Ein bekanntes Beispiel dafür ist Fürst Bismarck, sowie zahlreiche andere, die nur den Fürstentitel ohne Reichsstandschaft führten.
Der Gattungsbegriff des Fürsten umfasste alle Reichsfürsten, die vom Kaiser urkundlich in den Fürstenstand erhoben waren und demzufolge eine Virilstimme im Reichsfürstenrat führten - d.h. eine Einzelstimme im Gegensatz zu einer Kuriatstimme, d.h. der Gesamtstimme eines Gremiums wie z.B. der wetterauischen oder schwäbischen Grafenbank oder der rheinischen und schwäbischen Prälatenbank, deren Vertreter nicht zum Reichsfürstenstand zählten, aber Reichsstandschaft besaßen.
Zur Gruppe der Reichsfürsten zählten Herrscher mit ganz unterschiedlichen Adelstitulaturen wie z.B. Herzog, Markgraf, Landgraf oder Pfalzgraf bei weltlichen, Fürstbischof, Fürstpropst oder Fürstabt bei geistlichen Reichsfürsten. Dabei ist der Adelstitel kein Kennzeichen für den Reichsfürstenstand, denn es gab z.B. Markgrafen oder Landgrafen mit Fürstenrang und andere, die diesen nicht hatten. Maßgebend war stets die offizielle Erhebung durch den Kaiser in den Reichsfürstenstand.
Schon relativ früh gab es Situationen, wo der Kaiser einen einfachen Grafen zwar in den Reichsfürstenstand erheben, ihm aber - vielleicht aus politischer Rücksicht - nicht den Herzogstitel oder eine andere höhere Titulatur verleihen wollte. Um diese Klippe zu umschiffen, verfiel die Reichskanzlei auf die Möglichkeit, den Rang eines gefürsteten Grafen zu verleihen. Das kam aber in der frühen Neuzeit außer Gebrauch, sodass man die Titulatur "Fürst" als unterste Stufe des Reichsfürstenstandes einführte. So z.B. die Fürsten von Ostfriesland, Fürstenberg, Waldeck, Schwarzburg, Salm und zahlreiche andere Fürstenhäuser.
Der Titel "Fürst" konnte später von Landesherren an Untertanen verliehen werden, die sie besonders auszeichnen wollten, ohne dass sie indes vom Kaiser zu Reichsfürsten erhoben wurden. Ein bekanntes Beispiel dafür ist Fürst Bismarck, sowie zahlreiche andere, die nur den Fürstentitel ohne Reichsstandschaft führten.