Dietrich hat geschrieben:Suebe hat geschrieben:
Es wurde klar unterschieden zwischen "Regnum" dem Königreich und dem "Imperium" dem Kaiserreich.
Köngireich war das Ostfränkische oder (meinetwegen werdende) Deutsche Reich, wie ihr jetzt sagen wollt. Kaiserreich das HRR.
Die Entwicklung des Ostfränkischen Reichs zum Heiligen Römischen Reich war ein Prozess. Entsprechend wandelte sich auch die Titulatur dieses Staatsgebildes. Unter dem ersten ottonischen König Heinrich I. und seinem Sohn Otto dem Großen hieß es
Regnum francorum orientalum, da sich die Herrscher als Fortsetzer des Ostfrankenreichs sahen. In der Titulatur Ottos II. heißt es bereits
Romanorum imperator augustus. Im Jahr 1157 findet sich erstmals bei Kaiser Friedrich I. die Bezeichnung
Sacrum imperium, die lateinische Wendung
Sacrum Imperium Romanum ist frühestens 1254 belegt.
Das Reich gliederte sich ab dem 11. Jh. in drei
regna, nämlich das Königreich Burgund (regnum Burgundiae), Reichsitalien (regnum Italiae) und das regnum teutonicum.
Suebe hat geschrieben:Auch die angeführten Fremdbezeichnungen kann man so hoch nicht ansetzen, wie zB "Reich der Sachsen"
für die Franzosen seid ihr alle bis heute "Allemannen"
Die ostfränkisch-deutschen Herrscher haben Deutschland nicht vorgefunden, sondern es geschaffen.
Suebe hat geschrieben:Zur "Nation":
beim Konstanzer Konzil wurde um einen Ausgleich für die vielen vielen ital. Bischöfe zu schaffen, "Nationsweise" abgestimmt. Dei englische Nation, die französische Nation, die deutsche Nation, die spanische Nation ...
Ergo: Am Beginn des 15. Jahrhunderts wurde die "deutsche Nation" wie die anderen gesehen.
Peppone hat dich schon darauf hingewiesen, dass der damalige Begriff "nationae" nicht vergleichbar ist mit dem heutigen.
Suebe hat geschrieben:
die Fürsten hatten den "Blutbann" ja OK, mein kleines Vaterstädtchen auch. Und?
Das Reichsgesetz "Carolina" überklickst du vorsichtshalber.
Die Fürsten hatten die Reichsgesetze in ihren Territorien durchzusetzen. Wie heute die Bundesländer. Die Exekutivorgane Polizei oder Justiz, auch zB die Finanzämter sind Sache der Länder. Da hängt allüberall das Landeswappen nicht der Bundesadler. Obwohl die Gesetze in aller Regel vom Bund erlassen worden sind.
Es geht hier lediglich um die Tatsache, dass die Landesfürsten nahezu souveräne Territorien regierten und über Wohl und Wehe ihrer Untertanen entschieden. Insofern war der Landesfürst (oder auch ein Gutsherr mit Leibeigenen) die oberste Instanz im Leben der Menschen, die den Raum des heutigen Deutschlnads bewohnten, Dieser Partikularismus und diese terroriale Zersplitterung waren ein wesentlicher Grund dafür, dass sich eine übergreifende deutsche Identität verhältnismäßif spät bildete.
Das zur Nation und "übergreifenden deutschen Identität":
Dennoch scheinen zwei deutsche Dichter vom Ende des 12. und vom Anfang des 13.
Jahrhunderts ein gewisses Nationalgefühl auszudrücken: Gottfried von Straßburg in seinem
Tristan (1205-1210) und vornehmlich Walther von der Vogelweide (1170-1220) in einigen
seiner Gedichte.
Beide Autoren benutzen den ethnischen Namen Alemâne (Walther 34,7 Ich han zwen Alman
under eine krone braht, Gottfried 3702/3 Norwaegen, Irlandaere,/ Almanjen, Schotten unde
Tenen, übrigens wie Wolfram von Eschenbach in seinem Parzival [67,22 dâ ligent ûf dem
plâne/ die stolzen Alemâne] oder in seinem Willehalm (350,7 Franzoyse und Alemâne).
Walther gebraucht jedoch öfter das germanische Wort tiutsch, das von germ. *Þeuðô-= Volk
abgeleitet und ursprünglich (im 8. Jahrhundert) benutzt wurde, um die Volkssprache zu
benennen (theodisca lingua) im Gegensatz zum Latein, dann eine Sprache, die sich von den
romanischen Volkssprachen unterschied. Unter Karl dem Großen wurde die Gemeinschaft der
germanischen Völker durch den Ausdruck gentes theodiscae bezeichnet. Im
Mittelhochdeutschen bedeutet diutsch, tiutsch zweifelsohne ›deutsch‹. Im Cligès (V. 2925)
stellt Chrétien de Troyes tiois (ein Wort, das diutsch entspricht) Aleman (= Alemâne)
gegenüber, und gibt dabei wohl ersterem die Bedeutung von ›Norddeutscher‹, letzterem die
von ›Süddeutscher‹.
von da:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 2063,d.ZWU
zu den "nahezu souveräne Territorien" das stimmt nun gar nicht. Wobei ich das schon so oft geschrieben habe, dass es mir schlicht langweilig wird.
Und das
Insofern war der Landesfürst (oder auch ein Gutsherr mit Leibeigenen) die oberste Instanz im Leben der Menschen, die den Raum des heutigen Deutschlnads bewohnten
lieber Dietrich, das schreit schon, so falsch ist es.
Wenn der "Großbauer" Gutsherr tatsächlich "reichsunmittelbar" war, dann stand zwischen ihm und dem Kaiser zumindest der Kreis (Schwäbischer Kreis, Fränkischer Kreis usw. usf.) im Schwäbischen Kreis dann noch die "Kreisviertel" kannst du mit den heutigen Regierungsbeziken vergleichen.
Hier mal aus Wiki zum Schwäbischen Kreis:
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Die Einhaltung des Landfriedens, also die Verhinderung von Fehden innerhalb des Kreisterritoriums, nach der Reichsexektionsordnung von 1555 war zwar anfangs eine wichtige Aufgabe, spielte aber im Kreis kaum eine Rolle.
Wichtiger war den Ständen eine gute polizey.[A 11] Diese umfasste einerseits die Regelung fast aller Bereiche des täglichen Lebens. So erließ der Kreis u. a. Zunft-, Handwerker- und Kleiderordnungen.
von da:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schw%C3%A4 ... eichskreis
schau mal rein, kannst was lernen.,
Nix Großborussische Geschichtsschreibung von 1880 ....
Das alte Reich hatte deutlich mehr Facetten.
Es war nicht im Stand und in der Lage Angriffskriege zu führen, das ist richtig, und das bedauern die Potsdamer Leibdragoner die sich Historiker nannten, überaus.
Aber inzwischen wissen wir, was daraus wurde.
Verteidigen dagegen konnte man sich sehr wohl und auch erfolgreich.
In Deutschland gab es 1790 um die 40 Universitäten, in England 2 (in Worten zwei)
Das sind Dinge die man einfach sehen muss, Deutschland war nie und ist es auch heute nicht, auf eine einzige Stadt oder Region fixiert.
Das ist aber ein ganz großes Positivum.
Mag sein, dass du es ander siehst, für mich jedenfalls ist es so.