In der Nacht zum Sonntag hat in Hannover auf dem Hauptbahnhof ein türkischer Kickboxer (40J.) grundlos ein ihm unbekannten Mann (26 J.) niedergeschlagen und auf ihn eingetreten.

Die Tat geschah um 4.45 Uhr auf Bahnsteig 1 und wurde von den Überwachungskameras aufgezeichnet. Anhand der Videoaufnahmen konnte der Täter dann einige Stunden später festgenommen werden. Jetzt kommts

.....der Türke war bereits wegen mehrerer Gewaltdelikte aufgefallen, aber die Polizei mußte ihn trotzdem wieder laufen lassen, weil er in Tecklenburg (NRW) einen festen Wohnsitz hat. Somit liegt kein Haftgrund vor !

D.h. so einen gemeingefährlichen Idioten läßt man wieder auf die Menschheit los.

Dieser Mann hat seine Aggression offensichtlich nicht unter Kontrolle. Ach ja, was war der Grund für den Ausraster ? Der Türke wurde ohne gültigen Fahrschein in einer S-Bahnlinie ausgerechnet noch in der 1.Klasse erwischt.

Daher mußte er am Hauptbahnhof den Zug verlassen. Aus Wut hat er dann auf einen wildfremden Menschen brutal eingeschlagen und auf das am bodenliegende Opfer noch eingetreten.

Was haben wir für Gesetze, wenn der Staat solche Gewalttäter wieder laufen läßt ?

Der kann doch durch den neuen Frust den nächsten Menschen angreifen. Seine Gerichtsverhandlung (wenn es eine gibt ?

) wird doch wohl erst in einem Jahr stattfinden, oder ? .
Und es ging auch weiter

.....er ist dann in mehreren Schnellrestaurants aufgefallen, weil er dort Gäste und Personal angepöbelt hat.

Die Polizei nahm ihn deshalb in "Verhinderungsgewahrsam". Dort konnte er sich erstmal in einer Polizeizelle "abkühlen". Als er dann entlassen wurde, dauerte es nur wenige Minuten und dieser Kickboxer fiel durch laute Pöbeleien in der Lister Meile auf.

Die Polizei hat ihn wieder einkassiert und zu einem Arzt gebracht, der eine psychiatrische Beurteilung vornahm. Bevor die Diagnose erstellt werden konnte, wollte der Kickboxer dann von sich aus in die psychiatrische Klinik sich einweisen lassen. D.h. wenn er selbständig sich in so einer Klinik befindet, dann kann er diese auch wieder auf eigenen Wunsch verlassen, oder ?