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Urteil: Rechtsextreme müssen sich beugen

Verfasst: 21.11.2008, 18:29
von Barbarossa
Rechtsextreme müssen sich der Mehrheit beugen

Nun steht es fest: Polizisten durften 2005 einen Neonazi- Aufmarsch auflösen, weil zu viele Gegendemonstranten die Straße blockierten.

Berlin - Bis zum späten Nachmittag wurden am Donnerstag im Oberverwaltungsgericht Filme gesichtet. So sollte ergründet werden, ob die Polizei rechtmäßig gehandelt hat, als sie am 8. Mai 2005 eine Demonstration der NPD-Jugendorganisation zum 60. Jahrestag des Kriegsendes abbrach. Dann stand fest: Es war ein Notstand, das Handeln der Polizei rechtmäßig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht am Abend. Es bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom März 2006.
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