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Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

Verfasst: 15.12.2009, 22:11
von Barbarossa
15. Dezember 2009
Bundesverfassungsgericht
Datenschutz – Karlsruhe verhandelt Massenklage

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab heute mit der größten Massenklage in seiner Geschichte. Mehr als 34.000 Menschen, darunter die amtierende Justizministerin, wollen die Speicherung von Telefon- und Internetdaten kippen. Davor warnt allerdings die Gewerkschaft der Polizei...
weiter lesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... klage.html

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem BVG

Verfasst: 02.03.2010, 20:25
von Balduin

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem BVG

Verfasst: 02.03.2010, 20:38
von Band des Möbius
Ralph hat geschrieben:Die Vorratsdatenspeicherung ist gekippt!
Was ist gekippt?
Gruß Band des Möbius

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem BVG

Verfasst: 02.03.2010, 20:47
von Barbarossa
Band des Möbius hat geschrieben:
Ralph hat geschrieben:Die Vorratsdatenspeicherung ist gekippt!
Was ist gekippt?
Gruß Band des Möbius

Noch einmal zur Erklärung:
Regelung verstößt gegen Grundgesetz
Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig - sie verletze das Telekommunikationsgeheimnis, begründete der Erste Senat seine Entscheidung.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Sie sprechen von einem "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimns", das Rückschlüsse "bis in die Privatsphäre" ermögliche. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten, und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz verabschieden und die vorhandenen Daten "unverzüglich" löschen lassen.

Nicht generell gegen Speicherung der Daten

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie infrage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Die Telekommunikationsdaten seien "für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung".

Nur als Ausnahme erlaubt:
"Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt. Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer." ...
weiter lesen: http://www.tagesschau.de/inland/bundesv ... ht144.html

Immerhin...

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem BVG

Verfasst: 02.03.2010, 20:48
von Balduin
Band des Möbius hat geschrieben:
Ralph hat geschrieben:Die Vorratsdatenspeicherung ist gekippt!
Was ist gekippt?
Gruß Band des Möbius
"Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an."

Auf welchen Punkt möchtest du mit deinem Kommentar anspielen?

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem BVG

Verfasst: 02.03.2010, 20:49
von Band des Möbius
Und? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Vorratsdatenspeicherer? Keine!
Gruß Band des Möbius

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem BVG

Verfasst: 02.03.2010, 23:36
von elysian
Band des Möbius hat geschrieben:Und? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Vorratsdatenspeicherer? Keine!
Gruß Band des Möbius
Das ist so nicht richtig und die richtige Antwort ergibt sich aus den bereit gestellten links. Bitte lesen!

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem BVG

Verfasst: 03.03.2010, 16:08
von Band des Möbius
Der Innenminister de Maiziere will trotzdem weiter speichern. Die Thüringer fühlen sich vom Urteil auch nicht tangiert. Sie speichern auch weiterhin Autokennzeichen in den Tunneln der A71/73, obwohl ihnen das verboten wurde. Wen interessiert also, was die Karlsruher Richter ablassen? Die Diskussion um HARTZ IV dürfte die letzten Zweifler überzeugen, dass die Karlsruher Richter zwar ein wichtiges Ventil sind, aber nichts zu sagen haben.
Gruß Band des Möbius

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem BVG

Verfasst: 03.03.2010, 16:29
von elysian
Band des Möbius hat geschrieben:Der Innenminister de Maiziere will trotzdem weiter speichern. Die Thüringer fühlen sich vom Urteil auch nicht tangiert. Sie speichern auch weiterhin Autokennzeichen in den Tunneln der A71/73, obwohl ihnen das verboten wurde. Wen interessiert also, was die Karlsruher Richter ablassen? Die Diskussion um HARTZ IV dürfte die letzten Zweifler überzeugen, dass die Karlsruher Richter zwar ein wichtiges Ventil sind, aber nichts zu sagen haben.
Gruß Band des Möbius
Jedem seine Meinung. Auch wenn sie objektiv falscher gar nicht sein könnte.... :roll:

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem BVG

Verfasst: 03.03.2010, 16:30
von Band des Möbius
[quote="elysian"
Jedem seine Meinung. Auch wenn sie objektiv falscher gar nicht sein könnte.... :roll:[/quote]
Träum weiter.
Gruß Band des Möbius

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem BVG

Verfasst: 03.03.2010, 17:18
von elysian
Band des Möbius hat geschrieben:[quote="elysian"
Jedem seine Meinung. Auch wenn sie objektiv falscher gar nicht sein könnte.... :roll:
Träum weiter.
Gruß Band des Möbius
[/quote]

Nun, Du Quell unendlicher Weisheit und Hüter des Grals der einen und reinen Wahrheit,
ein letztes Mal, bevor ich Dich zu Recht ignoriere, will ich Dir antworten.
Dass die Verfassungsrichter nichts zu sagen hätten, ist falsch und lässt sich an sehr vielen Beispielen aus der Rechtsprechungsgeschichte belegen. Zu den berühmtesten jüngeren Fällen zählt etwa die Geschichte um das Luftsicherheitsgesetz, welches dem Staat erlauben sollte, zivile Flugzeuge im Terrorfall abzuschießen.
Im konkreten Fall darf ich aus der RP zitieren, wie die Branche auf das Urteil reagiert:
-Telekom
"Wir geben ab sofort bei Behördenanfragen keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und werden die seit Inkrafttreten des Gesetzes gespeicherten Informationen unverzüglich löschen."
-1&1
"Wir werden die Datenspeicherung in den nächsten Tagen abbrechen."
-Vodafone
"Wir stellen die Speicherung und Beauskunftung sofort ein."

Was Vorratsdatenspeicherung ist, sollte man sich auch einmal angeschaut haben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

Es ist also falsch, dass das BVerfG nichts zu sagen hätte.

Ferner ist nicht richtig, dass der Bundesinnenminister einfach weiter speichern will.
Ersten speichert nicht das Innenministerium und zweitens sagte er ausdrücklich, dass er auf ein neues Gesetz dringen werde, was die Anforderungen der Richtlinie erfülle und mit der Verfassung vereinbar sei.

Was die Vorratsdatenspeicherung nun mit Autokennzeichen zu tun haben soll, ist auch nicht ersichtlich, außer Du hättest Dir nicht die Mühe gemacht, den in diesem Zusammenhang vorkommenden Begriff der Verkehrsdaten wissenschaftlich ansprechend zu überprüfen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsdaten

so, und jetzt ist meine Geduld mit Dir am Ende

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem BVG

Verfasst: 03.03.2010, 20:46
von Band des Möbius
elysian hat geschrieben: so, und jetzt ist meine Geduld mit Dir am Ende
Sag doch gleich: "Wenn Du anderer Meinung bist, scher Dich zum Teufel." Das wäre ein Wort und nicht diese scheinheilige Versteckerei hinter angeblich ewigen Wahrheiten.
Tut mir leid, Barbarossa, damit hat´s sich´s.
Gruß Band des Möbius
Bite Benutzerdaten löschen. Bei Nichtbefolgung rechtliche Konsequenzen, sorry.

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem BVG

Verfasst: 08.09.2011, 21:43
von Barbarossa
Und dennoch:
DATENSCHUTZ:
Kundendaten auf Vorrat
Speicherpraxis von Mobilfunk-Anbietern heizt Debatte wieder an

BERLIN/MÜNCHEN - Datenschützer werfen deutschen Mobilfunk-Anbietern vor, zu viele Kundendaten zu lange zu speichern. Die Unternehmen betonen aber, im Rahmen der Gesetze zu handeln und die Informationen nur für technische Zwecke und die Abrechnung aufzubewahren. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar betonte, er habe keine „nachvollziehbaren Hinweise“ für eine Vorratsdatenspeicherung.

Die neue Diskussion wurde gestern von einem Bericht der „Berliner Zeitung“ ausgelöst...
weiter lesen: http://geschichte-wissen.de/go/speicherpraxismobilfunk

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

Verfasst: 09.04.2014, 09:22
von Barbarossa
Gestern urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die EU-Richtlinie von 2006 zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen ungültig ist. Zur Begründung hieß es, die Regelung "beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt." Die EU-Mitgliedsländer Irland und Österreich hatten gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte daraufhin an, das EuGH-Urteil genau zu prüfen und dann schnell umzusetzen.
2010 hatte bereits das Bundesverfassngsgericht die EU-Vorschrift für Verfassungswidrig erklärt (siehe obere Beiträge). Daraufhin fordert die EU-Kommission 310.000 Euro pro Tag bis zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Auch dies dürfte nun hinfällig sein.

Artikel lesen:
>> EuGH urteilt über Vorratsdatenspeicherung - Brüssels "Sündenregister" steht vor dem Aus <<
>> EuGH kippt Datenspeicherung - Brüssels "Sündenregister" muss reformiert werden <<
(n-tv.de)

Re: Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

Verfasst: 09.04.2014, 10:38
von Balduin
Gut! Die Begründung, es würde Terrorismus verhindert, traf nur auf minimale Fälle zu: https://twitter.com/gutjahr/status/4535 ... 96/photo/1

Für die Verfolgung normaler Straftaten einen gläsernen Bürger zu risikieren, ist es nicht wert.