Re: 2021: Bundes-AfD Verdachtsfall - ab 2025 gesichert rechtsextrem
Verfasst: 12.08.2025, 15:15
Ein bisher geheimes Gutachten über die brandenburgische Landes-AfD als „gesichert rechtsextreme" Partei wird dieser Tage veröffentlicht.
Offenbar war geplant, den Einstufungsvermerk am Donnerstag (14.8.) zu veröffentlichen, jedoch sind über Nachrichtenplattformen bereits jetzt Einzelheiten darüber durchgesickert.
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Möglich wurde die Veröffentlichung dadurch, weil die AfD eine Eilklage gegen die Hochstufung zurückgezogen hatte. Auch sie drängt jetzt auf die Herausgabe des 142-seitigen Dokuments. In diesem werden alle Namen von AfD-Mitgiedern geschwärzt werden, die keine Personen des öffentlichen Lebens sind.
Insgesamt haben die Verfassungsschützer 622 Belege in dem Dokument aufgelistet. Der Großteil davon ist in Social-Media-Posts oder Presseberichten veröffentlicht worden.
Einige wenige Stellen sind in der öffentlich gewordenen Fassung geschwärzt.
Nur in einem Fall wird darin auf eine Tonaufnahme einer geschlossenen Veranstaltung verwiesen, die „mit nachrichtendienstlichen Mitteln" erlangt sei.
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Bei den bereits durchgesickerten Informationen sollen wohl führende Köpfe der Landes-AfD im Mittelpunkt stehen.
So hat etwa der Aufstieg von Hans-Christoph Berndt zum Fraktionschef der Landtags-AfD und Spitzenkandidat bei der Landtagswahl 2024 dazu geführt, dass Extremisten die Brandenburger Landespartei programmatisch und ideologisch prägen. Eine Mäßigung sei auch nicht zu erwarten - auch nicht unter der Führung von Landeschef René Springer.
Die Hauptvorwürfe sind etwa, dass die AfD politische Gegner und Vertreter des Staates verächtlich mache, wobei es wiederholt auch zu Drohungen kam.
So wird Lars Hünig etwa mit der Aussage zitiert, die AfD verspreche, sie werde dafür sorgen, „dass die Handschellen klicken", sollte sie bei der Bundestagswahl 2025 „richtig gut" abschneiden. Auch von Springer und seinem Stellvertreter Daniel Freiherr von Lützow sind ähnliche Aussagen dokumentiert.
Weiterhin sprechen AfD-Vertreter immer wieder von einem „Parteienstaat" bzw. einer „Parteiendiktatur", die es zu stürzen gelte. Auch die Gewaltenteilung (Trennung von Politik, Justiz, unanhängiger Presse usw.) werden von der AfD wiederholt infrage gestellt.
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Ebenfalls als verfassungsfeindlich wird nach Einschätzung der Verfassungsschützer ein „abstammungsmäßig-biologistischer Volksbegriff" gesehen.
So ließen wichtige Vertreter der Partei ein rassistisches Weltbild erkennen, wie etwa in dem Zitat:
„Über Migration spricht die Partei nur im Zusammenhang mit Gefahren."
Das von der AfD propagierte Ziel der „Remigration" treffe danach nicht nur ausländische Staatsbürger.
In dem Dokument des Verfassungsschutzes heißt es dazu wörtlich weiter, Zitat:
„Es ist nicht zu bezweifeln, dass sie die kulturelle, soziale, ökonomische und religiöse Diskriminierung deutscher Staatsbürger zur Folge hätte."
Auch dies sei (nach derzeitigem Recht) ein Verfassungsbruch.
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Durch die Hochstufung zu einer „gesichert rechtsextremen Partei" können nun nachrichtendienstliche Mittel leichter eingesetzt werden.
Die Landes-AfD klagt in der Hauptsache weiter gegen die Hochstufung.
Quelle: Märkische Allgemeine - Printausgabe v. 12. August 2025
Offenbar war geplant, den Einstufungsvermerk am Donnerstag (14.8.) zu veröffentlichen, jedoch sind über Nachrichtenplattformen bereits jetzt Einzelheiten darüber durchgesickert.
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Möglich wurde die Veröffentlichung dadurch, weil die AfD eine Eilklage gegen die Hochstufung zurückgezogen hatte. Auch sie drängt jetzt auf die Herausgabe des 142-seitigen Dokuments. In diesem werden alle Namen von AfD-Mitgiedern geschwärzt werden, die keine Personen des öffentlichen Lebens sind.
Insgesamt haben die Verfassungsschützer 622 Belege in dem Dokument aufgelistet. Der Großteil davon ist in Social-Media-Posts oder Presseberichten veröffentlicht worden.
Einige wenige Stellen sind in der öffentlich gewordenen Fassung geschwärzt.
Nur in einem Fall wird darin auf eine Tonaufnahme einer geschlossenen Veranstaltung verwiesen, die „mit nachrichtendienstlichen Mitteln" erlangt sei.
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Bei den bereits durchgesickerten Informationen sollen wohl führende Köpfe der Landes-AfD im Mittelpunkt stehen.
So hat etwa der Aufstieg von Hans-Christoph Berndt zum Fraktionschef der Landtags-AfD und Spitzenkandidat bei der Landtagswahl 2024 dazu geführt, dass Extremisten die Brandenburger Landespartei programmatisch und ideologisch prägen. Eine Mäßigung sei auch nicht zu erwarten - auch nicht unter der Führung von Landeschef René Springer.
Die Hauptvorwürfe sind etwa, dass die AfD politische Gegner und Vertreter des Staates verächtlich mache, wobei es wiederholt auch zu Drohungen kam.
So wird Lars Hünig etwa mit der Aussage zitiert, die AfD verspreche, sie werde dafür sorgen, „dass die Handschellen klicken", sollte sie bei der Bundestagswahl 2025 „richtig gut" abschneiden. Auch von Springer und seinem Stellvertreter Daniel Freiherr von Lützow sind ähnliche Aussagen dokumentiert.
Weiterhin sprechen AfD-Vertreter immer wieder von einem „Parteienstaat" bzw. einer „Parteiendiktatur", die es zu stürzen gelte. Auch die Gewaltenteilung (Trennung von Politik, Justiz, unanhängiger Presse usw.) werden von der AfD wiederholt infrage gestellt.
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Ebenfalls als verfassungsfeindlich wird nach Einschätzung der Verfassungsschützer ein „abstammungsmäßig-biologistischer Volksbegriff" gesehen.
So ließen wichtige Vertreter der Partei ein rassistisches Weltbild erkennen, wie etwa in dem Zitat:
„Über Migration spricht die Partei nur im Zusammenhang mit Gefahren."
Das von der AfD propagierte Ziel der „Remigration" treffe danach nicht nur ausländische Staatsbürger.
In dem Dokument des Verfassungsschutzes heißt es dazu wörtlich weiter, Zitat:
„Es ist nicht zu bezweifeln, dass sie die kulturelle, soziale, ökonomische und religiöse Diskriminierung deutscher Staatsbürger zur Folge hätte."
Auch dies sei (nach derzeitigem Recht) ein Verfassungsbruch.
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Durch die Hochstufung zu einer „gesichert rechtsextremen Partei" können nun nachrichtendienstliche Mittel leichter eingesetzt werden.
Die Landes-AfD klagt in der Hauptsache weiter gegen die Hochstufung.
Quelle: Märkische Allgemeine - Printausgabe v. 12. August 2025