Konzil in Konstanz 1414-1418 beschließt kreative Fastenregeln

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Pabst Gregor I. wurde am 3.9.590 gewählt und noch im selben Jahr führte er strenge Fastenregeln ein, die noch heute gelten: Nur Fisch - kein Fleisch von Warmblütern! Ab Aschermittwoch bis Ostern, 40 Tage lang. Heute ist etwa Halbzeit und es sei erinnert an die „Qualen“ der Mönche, die doch so gut zu speisen wußten. Ein Problem auch für alle am Konzil in Konstanz. Wie wir ja gelernt haben wurde auf dem Konzil für fleischliche Genüsse im weitesten Sinne Sorge getragen. Das Konzil erklärte nun den Biber kurzerhand zum Fisch, weil er hauptsächlich im Wasser lebt, sich hauptsächlich von Fisch ernährt und erlaubte dessen Verzehr. Im Laufe der Jahrhunderte wurden aber auch andere Säugetiere und Vögel zu Fischen ehrenhalber erklärt. Der Jesuitenpater Charlevoix sagte noch 1754 über den Biber: "Bezüglich des Schwanzes ist er ganz Fisch, und er ist als solcher gerichtlich erklärt durch die Medizinische Fakultät in Paris, und im Verfolg dieser Erklärung hat die Theologische Fakultät entschieden, dass das Fleisch während der Fastenzeit gegessen werden darf.“
Jetzt gab es in den Klöstern kein Halten mehr. Das "Leben unter Wasser“ wurde kreativ weit ausgelegt: Schweine wurden ertränkt und dann zu den "Wassertieren" gezählt. Und unsere Schwaben sind ja bekannt findige Leute. Natürlich auch findige Gläubige. Sie haben Fleischfüllung klein gehackt und im Nudelteig ihrer Maultaschen versteckt. Sie nennen sie deshalb auch heute noch «Herrgottsb'scheißerle».
Und dann das Bier! - Was wären die Mönche ohne ihr Bier? Das diente bei der schweren körperlichen Arbeit vor allem zur Stärkung. Es schien unmöglich, 40 Tage lang darauf zu verzichten. Warum also nicht den Papst persönlich fragen, ob Bier unter die Regel "Liquida non frangunt ieunum – Flüssiges bricht das Fasten nicht" falle. Dieser soll sie daraufhin um eine Probe des Getränks gebeten haben. Auf dem weiten Weg nach Rom ist das eigens gebraute "Fastenbier" natürlich verdorben. Bei der Verköstigung habe der Papst das "abscheuliche Gesöff eines Fastengetränkes würdig" erklärt. Seitdem ist das Bier in der Fastenzeit erlaubt. Fünf Liter Bier durfte ein Mönch angeblich in der Fastenzeit trinken – pro Tag.
Seit Gregor I. ist 40 Tage lang vor Ostern Schluss mit lustig. Alkohol, Sex und all die anderen Freuden des Lebens waren dann offiziell tabu. Aber der Pabst kannte wohl seine Kinder. Um ihrer Sünden willen erfand er auch noch das Fegefeuer. So ermöglichte er den Gläubigen nach dem Tod eine Läuterung vor dem endgültigen Gottesgericht.
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