Magazin-Ausgabe: Die DDR ein Unrechtsstaat?

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Moderator: Barbarossa

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Balduin
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BildEs gibt auch über 20 Jahre nach der Friedlichen Revolution und der Vollendung der Deutschen Einheit noch recht heftige Diskussionen darum, ob die DDR nun ein Rechtsstaat oder ein Unrechtsstaat gewesen sei, mit dem Argument, es hätte zwar politische Gefangene gegeben, aber die normalen Zivilprozesse verliefen rechtsstaatlich. Zudem wird auch darauf verwiesen, den Begriff "Unrechtsstaat" gäbe es rechtswissenschaftlich bzw. völkerrechtlich gar nicht.
Die Frage dabei ist nur: Wie soll man einen Staat nennen, der eben kein Rechtsstaat ist?

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Zuletzt geändert von Balduin am 24.08.2012, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: JFusion Discussion Bot UPDATE
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He has called on the best that was in us. There was no such thing as half-trying. Whether it was running a race or catching a football, competing in school—we were to try. And we were to try harder than anyone else. We might not be the best, and none of us were, but we were to make the effort to be the best. "After you have done the best you can", he used to say, "the hell with it". Robert F. Kennedy - Tribute to his father
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Balduin
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Wie gefällt euch denn das neue Format des Magazins? Die zweispaltigen Artikel sollen das Lesen erleichtern.
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He has called on the best that was in us. There was no such thing as half-trying. Whether it was running a race or catching a football, competing in school—we were to try. And we were to try harder than anyone else. We might not be the best, and none of us were, but we were to make the effort to be the best. "After you have done the best you can", he used to say, "the hell with it". Robert F. Kennedy - Tribute to his father
Guest

Ralph hat geschrieben:Wie gefällt euch denn das neue Format des Magazins? Die zweispaltigen Artikel sollen das Lesen erleichtern.
Ich finde es gelungen! :P
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Barbarossa
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Ist ziemlich gut geworden. Ich hätte mir aber zumindest den folgenden Teil noch mit hinein gewünscht:
Dass es zu solchen Auswüchsen kam, lag im Rechtssystem der DDR selbst begründet:
Bereits die in der Verfassung der DDR festgeschriebene Staatsform als „Staat der Arbeiter und Bauern“ unter der Führung der SED und deren Ideologie zeigt auf, worauf alles in diesem Staat ausgerichtet war - so eben auch die Rechtsprechung. Auch kann man die meisten Richter und Anwälte schon aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der SED nicht als unabhängig bezeichnen. Selbst zivilrechtliche Gesetze, die auf den ersten Blick durchaus als nachvollziehbar erscheinen, konnten durch ein anderes Gesetz wieder hinfällig werden. Insbesondere ist hier eine Bestimmung im „Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975“, Erster Teil: „Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts“, Viertes Kapitel, 2. Absatz zu nennen, wo es heißt:
„(2) Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn damit den Rechtsvorschriften oder den Grundsätzen der sozialistischen Moral widersprechende Ziele verfolgt werden.“
Damit konnten im Grunde alle anderen Bestimmungen in diesem Gesetzbuch ad absurdum geführt werden.

Als weitere Beispiele für die eben nicht vorhandene Rechtsstaatlichkeit der DDR können auch mehrere Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch der DDR von 1968/74 herangezogen werden.
In § 42 heißt es z. B.:
§ 42. Arbeitserziehung. (1) In den gesetzlich vorgesehenen Fällen kann auf Arbeitserziehung erkannt werden, wenn der Täter arbeitsfähig ist und aufgrund seines asozialen Verhaltens zur Arbeit erzogen werden muß. Die Arbeitserziehung beträgt mindestens ein Jahr und dauert so lange, bis der Erziehungserfolg eingetreten ist. Sie darf die Obergrenze der Freiheitsstrafe, neben der sie angedroht ist, nicht überschreiten. § 39 Absatz 5 gilt entsprechend.
(2) Das Gericht beschließt nach Ablauf von mindestens einem Jahr die Beendigung der Arbeitserziehung, wenn durch die Haltung des Verurteilten, insbesondere durch seine regelmäßige Arbeitsleistung und seine Disziplin, zu erkennen ist, daß der Erziehungserfolg eingetreten ist.“

Dieser Paragraph stand offenbar in engem Zusammenhang mit der gesetzlich vorgeschriebenen Vollbeschäftigung in der DDR. Zu dieser Vollbeschäftigung wäre anzumerken, dass es in Verbindung mit dem Recht auf Arbeit auch die Pflicht zur Arbeit gab. So hieß es in der Verfassung der DDR:

„Artikel 24
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit. Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche haben das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung.
(2) Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger. Das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit bilden eine Einheit.

In der Praxis bedeutete das: Wer nicht arbeiten ging, obwohl er arbeitsfähig war (egal aus welchem individuellem Grund), konnte sich nach dem Strafgesetzbuch § 249, Abs. 1 strafbar machen:

„§ 249. Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten.
(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.“


Ebenfalls anzuführen ist hier der Zusammenrottungs-Paragraph:
„§ 217. Zusammenrottung. (1) Wer sich an einer die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigenden Ansammlung von Personen beteiligt und sie nicht unverzüglich nach Aufforderung durch die Sicherheitsorgane verläßt, wird mit Haftstrafe oder Geldstrafe bestraft.
(2) Wer eine Zusammenrottung organisiert oder anführt (Rädelsführer), wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.“
Später wurde noch die Möglichkeit der Bewährung eingeführt, das änderte aber nichts an der Strafbarkeit. Dieser Paragraph ließ sich sehr gut gegen eventuelle politische Protestaktionen anwenden, wobei die spezielle Anwendung absichtlich nicht näher umschrieben wurde und daher auch gegen nicht politisch motivierte Ansammlungen von Personen angewandt werden konnte.

Das wäre im Anschuß zur Schilderung der Gerichtsverhandlung noch gut gewesen.
:wink:
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Guest

Barbarossa hat geschrieben:Ist ziemlich gut geworden.

...

Das wäre im Anschuß zur Schilderung der Gerichtsverhandlung noch gut gewesen.
:wink:
Da fällt mir eine Episode ein, die etwa 2 Jahre vorm Mauerfall geschah.
Wir waren im Geschäft bei der Mittagspause, und eine unserer Kolleginnen war nebenberuflich Schöffin bei Gericht. Da besuchte uns deren Freundin, welche damals Richterin am hiesigen Kreisgericht war.
Heute ist sie Rechtsanwältin.
Diese Richterin war an diesem Tag ganz durch den Wind und erschien mir auch etwas bedrückt.
Irgendwie suchte sie seelischen Rückhalt. Obwohl sie vielleicht auch eine Art Berufsgeheimnis hüten musste, gestand sie sichtlich schlechten Gewissens, dass sie am heutigen Nachmittag jemanden wegen versuchter Republikflucht zu soundsoviel Jahren Knast verurteilen müsse.
Ich hatte nicht den Eindruck, dass sie prahlen wollte mit der Macht, mit der sie ausgestattet war. Eher merkte man ihr den Schrecken an vor der Macht, die sie nun zum Ausdruck bringen musste.

Soviel zum Rechtsystem der DDR. Widerspruch von Theorie und Praxis.
In diesem Beispiel kämpfte das menschliche Empfinden der Richterin mit ihrer beruflichen Pflicht.
Die Pflicht musste aber siegen.

Diese kleine Begebenheit aber belegt, dass die verordnete Linie bei den Ausführenden auch nicht immer die Überzeugung war, sondern eine Pflicht.
Damit aber will ich nicht die "Rechtsbeuger" in Schutz nehmen, keinesfalls!
Es ist nur damit auch belegt, dass die politischen Opfer der DDR Justiz - die auf jeden Fall Quälereien, Folterungen und Demütigungen ähnlich der NS Zeit augesetzt waren - von Juristen verurteilt wurden, die die Urteile der DDR Gesetzgebung unbarmherzig verkündeten, selbst aber im Innersten nicht immer von der Richtigkeit ihres Tuns überzeugt waren.
Und dann stand über jedem Urteil der scheinheilige Spruch:
Im Namen des Volkes
Eine solche Praxis musste eines Tages zusammenbrechen und ist dem Leninismus - Stalinismus der DDR geschuldet.
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Balduin
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@Barbarossa: Entschuldige, dass ich diesen Absatz nicht eingebunden habe. Er wird aber für den interessierten Leser als Kommentar unter der Magazin-Ankündigung angezeigt. Das ist doch schon mal etwas ;)
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Barbarossa
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Ah ja, ok... ;-)
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Barbarossa
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Ich bin gerade ziemlich aus dem Häuschen. Gerade hab ich zufällig beim googlen folgendes gefunden:
War die DDR ein Unrechtsstaat?
By Christian Scholl
Freitag, April 27, 2012
… für viele ist diese Frage ganz schnell mit JA! beantwortet.

… auf der anderen Seite hört man immer wieder Einsprüche zu dieser Feststellung.

Ja aber was stimmt denn nun?

Insbesondere als angehende LehrerInnen muss man sich damit auseinandersetzen. Dazu gilt es, gute und akademisch wertvolle Quellen zu finden, die aber auch für Lernende verständlich sind. Da kommt man um einige Recherchen und viel Lesen nicht herum, wenn man später nicht in die peinliche Situation geraten möchte, den Fragen der Schüler und Schülerinnen mit hochrotem Kopf ausweichen zu müssen.

Man muss das Rad aber nicht ganz alleine neu erfinden! Es gibt einige gute Angebote zum Recherche-Beginn:

(...)

Eine weitere gute Quelle bietet nun die Webseite Geschichte-Wissen.de im aktuellen Magazin Geschichte prägt Gegenwart: Die DDR ein Unrechtsstaat?

Die Schwerpunkte der gebotenen Übersicht von Gilbert Jacoby umfassen unter anderem die Themen:

1. Das politische System der DDR
2. Der Schießbefehl
3. Die Staatssicherheit
4. Ein Unrechtsstaat?

Präsentiert werden die Zusammenfassungen und Standpunkte äußerst nutzerfreundlich und innovativ in einem Browser-Slide, der über einen Klick hier erreichbar ist.
Eingestellt von der Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Was sagt man denn dazu? Wir sind ein gutes Bildungsangebot für Lehrer und Schulen.
:mrgreen:
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Barbarossa hat geschrieben:Ich bin gerade ziemlich aus dem Häuschen. Gerade hab ich zufällig beim googlen folgendes gefunden:
War die DDR ein Unrechtsstaat?
By Christian Scholl
Freitag, April 27, 2012
… für viele ist diese Frage ganz schnell mit JA! beantwortet.

… auf der anderen Seite hört man immer wieder Einsprüche zu dieser Feststellung.

Ja aber was stimmt denn nun?

Insbesondere als angehende LehrerInnen muss man sich damit auseinandersetzen. Dazu gilt es, gute und akademisch wertvolle Quellen zu finden, die aber auch für Lernende verständlich sind. Da kommt man um einige Recherchen und viel Lesen nicht herum, wenn man später nicht in die peinliche Situation geraten möchte, den Fragen der Schüler und Schülerinnen mit hochrotem Kopf ausweichen zu müssen.

Man muss das Rad aber nicht ganz alleine neu erfinden! Es gibt einige gute Angebote zum Recherche-Beginn:

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Das freut mich für dich.
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Balduin
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Sehr schöne Sache! Auch für dich Gilbert eine tolle Bestätigung deiner inhaltlichen Arbeit.
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Barbarossa
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Ralph hat geschrieben:Sehr schöne Sache! Auch für dich Gilbert eine tolle Bestätigung deiner inhaltlichen Arbeit.
Sehe ich auch so. Das schreit direkt nach mehr.
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Ihr Lieben,
ja die DDR war ein Unrechtsstaat, allein weil man nicht zwischen zwei Parteigruppierungen wählen konnte und die meisten Wähler auch nicht geheim wählten. :wink:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
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Barbarossa
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dieter hat geschrieben:Ihr Lieben,
ja die DDR war ein Unrechtsstaat, allein weil man nicht zwischen zwei Parteigruppierungen wählen konnte und die meisten Wähler auch nicht geheim wählten. :wink:
Nun ja, das mit den "Wahlen" in der DDR war eher ein Ausdruck von fehlender Demokratie und Pluralismus. Immerhin war eine Wahlkabine vorhanden und man hätte auch hineingehen können. Aber wozu, wenn es keine Auswahl gab, außer man strich alle Namen auf dem Wahlschein sauber durch. Aber als eine größere Anzahl von Bürgern dies taten, kam es zur Fälschung des Wahlergebnisses.
Tatsächlicher Ausdruck des Unrechtsstaates war aber die nicht unabhängige Justiz der DDR und die übermächtige Stasi im Land - und die politischen Gefangenen.
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dieter
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Lieber Barbarossa,
unsere Justiz sichert doch auch nur das Kapitalistische System. Gestern ein Urteil des BGH, nachdem keine Entschädigung zu zahlen ist, wenn Piloten streiken und bei unserem Verfassungsschutz kann man auf die Idee kommen, dass der mit den Neo-Nazis unter einer Decke steckt. :evil:
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Barbarossa
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dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
unsere Justiz sichert doch auch nur das Kapitalistische System. Gestern ein Urteil des BGH, nachdem keine Entschädigung zu zahlen ist, wenn Piloten streiken und bei unserem Verfassungsschutz kann man auf die Idee kommen, dass der mit den Neo-Nazis unter einer Decke steckt. :evil:
Na ja - Geheimdienste jeder Art waren mir schon immer suspekt. Man wird sie nie wirklich kontrollieren können, das liegt in der Natur eines Geheimdienstes.
Das Urteil in Sachen Streik: Nun, die Piloten sind wie alle anderen Mitarbeiter Angestellte eines Flugunternehmens. Wenn die streiken und der Flugverkehr dadurch gestört ist, dann ist das für das Unternehmen "höhere Gewalt". Das sehe ich eigentlich ähnlich, wie das Gericht, auch wenn solchen Streiks natürlich auch immer schon Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Unternehmen vorausgehen. Aber wenn da keine Einigung möglich ist, dann kommt es eben zum Streik.
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