Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz neue Regeln!

Fragen und Informationen zu Schule, Studium und Chacen der Bildung in Deutschland

Moderator: Barbarossa

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Orianne
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Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer (LCH) gibt neue Tipps im Umgang mit Miniröcken und "endeutigen Filmchen.

1. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin den Hintern einer Lehrerin oder eines Lehrers filmt und das Material z.B. auf Youtube veröffentlicht, dann ist das strafbar. Das Handy oder Smartphone wird beschlagnahmt und der Schulleitung übergeben, die gibt es der Polizei weiter > Die Staatsanwaltschaft wird dann eventuell ein Verfahren einleiten.

2. Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer hört, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit "eindeutigen" Filmchen oder Bildern prahlt, soll er das Handy konfiszieren. Einblick ist der Lehrkraft nicht gestattet, dazu ist die Polizei zuständig.

3. Die Lehrerin oder der Lehrer ist angehalten, dass die Bekleidung der Schülerinnen und Schüler anständig ist, tief ausgeschnittene Shirts und Miniröcke sind zwar nicht generell verboten, aber das Gespräch muss mit der Schülerin gesucht werden, bei keiner Lösung mit der Schulleitung und den betroffenen Eltern. Die Schule darf einen Dresscode einführen.


Wie denkt Ihr darüber :?:
Grant stood by me when I was crazy, and I stood by him when he was drunk, and now we stand by each other.

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Renegat
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Mmh, so ganz verstehe ich den Hintergrund nicht, Orianne.
1. Geht es um Fotos und Filme, die in Zeiten des allgegenwärtigen Smartphones sehr leicht und unauffällig erstellt werden können? Das ist ein allgemeines Problem, zu dem es mW eine eindeutige Rechtssprechung gibt. Der Fotografierte, Gefilmte hat das Recht am Bild, er muß einer Veröffentlichung zustimmen. Ausnahmen gibt es mW nur bei Menschenmassen und öffentlichen Personen wie Politikern, soweit jedenfalls meine Kenntnisse aus D. Insofern sind die Regeln 1 und 2 doch nur die Anwendung geltenden Rechts.

2. Was das alles mit den Bekleidungtipps zu tun hat, verstehe ich nicht. Es ist doch egal, da Fotos + Filme von Lehrerinnen mit tiefem Ausschnitt oder Rollkragenpullover nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden dürfen. Außerdem ist ein Foto heute schnell zusammengebastelt, da würde nur ein Gesichtsschleier schützen. :)
Natürlich gibt es eine hohe Dunkelziffer, es wird viel zu sorglos mit privaten Fotos umgegangen, dabei sind schon Billigprogramme richtig gut im Gesichtererkennen.
Gegen die Selfies hilft das alles nichts, gerade Jugendlichen sollte klar gemacht werden, dass das I-net nichts vergißt. Schon manchem waren nach ein paar Jahren die Fotos und Aktivitäten nur noch peinlich. Wenn aber andere Personen diese privaten Fotos ins Netz stellen, ist das zu verfolgen.
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Orianne
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Renegat hat geschrieben:Mmh, so ganz verstehe ich den Hintergrund nicht, Orianne.
1. Geht es um Fotos und Filme, die in Zeiten des allgegenwärtigen Smartphones sehr leicht und unauffällig erstellt werden können? Das ist ein allgemeines Problem, zu dem es mW eine eindeutige Rechtssprechung gibt. Der Fotografierte, Gefilmte hat das Recht am Bild, er muß einer Veröffentlichung zustimmen. Ausnahmen gibt es mW nur bei Menschenmassen und öffentlichen Personen wie Politikern, soweit jedenfalls meine Kenntnisse aus D. Insofern sind die Regeln 1 und 2 doch nur die Anwendung geltenden Rechts.
Es geht um solche Filmchen Renegat, warum der Verband jetzt damit kommt weiss ich nicht, wir haben ja keinen Sommer, aber die gesetzliche Lage in der Schweiz ist nicht so einfach wie in Deutschland, hier geht alles viel langsamer, wir haben keine Lobby im Parlament. Das geltende Recht in der Schweiz hinkt in diesen Fällen schwer hinten nach, leider.
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