Nationalhymne

Die junge Republik: Bonn, Adenauer, RAF, Schmidt, Kohl

Moderator: Barbarossa

Feldwebel57
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Immer wieder mache ich die Erfahrung , daß keiner so richtig den Sinn unserer Nationalhymne versteht . Es ist verständlich , daß der größte Teil der Bevölkerung ganz andere Sorgen hat . Die anderen aber bedienen sich , wie sie es brauchen . Da muß ich hier niemandem etwas ergänzen . Auch in der DDR war die Nationalhymne nicht unumstritten . Wäre der Tag der Einheit nicht durch eine neue Hymne gekürt worden ?
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Barbarossa
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Das ist tatsächlich eine interessante Frage, die du da ansprichst. Die DDR-Hymne sollte/durfte ab den 70er Jahren nicht mehr gesungen werden, vermutlich wegen der Textzeile ,,Deutschland, einig Vaterland''. Die SED wollte aber keine Einheit Deutschlands mehr.
Als die Einheit 1990 dann doch kam, war es ja die Frage, auf welche Art dies vollzogen werden sollte. Es gab laut Deutschem Grundgesetz zwei Möglichkeiten:
- per echter staatlicher Vereinigung nach Art. 146, der auch eine Volksabstimmung vorsah, oder
- nach Art. 23, der lediglich den Beitritt von Bundesländern zur Bundesrepublik vorsah.

Man entschied sich für den Art. 23, weil dies der schnellere Weg war. Dennoch gab es einen Einigungsvertrag - den 2 + 4 - Vertrag, der die Einigung auch mit den ehmaligen Siegermächten regelte. Aber es gab keine Volksabstimmung und die fünf Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelten mit Ausnahme Ostberlins als ,,Beitrittsgebiet'', übrigens ähnlich wie 1957 auch schon das Saarland.

In diesem Artikel heiß es vom 24. Mai 1949–29. September 1990:
,,Artikel 23.
[1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
[2] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.''
Quelle: https://lexetius.com/GG/23,5

Der Artikel wurde 1990 dann geändert.
Es gibt von Seiten der Politik auch keine Ambitionen, eine neue Verfassung (die dann auch den Namen ,,Verfassung'' trägt) zu erarbeiten und darüber eine Volksabstimmung abzuhalten. Möglich wäre das, denn der Art. 146 steht immer noch im Grundgesetz drin. Darin heißt es ja:

,,Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.''
Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

Das wäre nach wie vor eine Option. Poltik und Volk muss es nur wollen.
Und dann könnte man auch die Frage nach einer neuen Nationalhymne stellen, bei der es nicht verboten ist, ganze Strophen zu singen.

Eine Diskussion über die schönste Nationalhymne hatten wir hier schon: viewtopic.php?f=35&t=4237
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