Gesetzeslücken bei der Rente

Arbeits und Lehrstellenmarkt, Arbeits- und Sozialrecht, Rente

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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Wir sind nicht die Assis der Ossis!
RENTEN
Annelies Staack lebt von 575 Euro Rente. Vielen Frauen, die in der DDR geschieden wurden, geht es ähnlich

AUS LEIPZIG SARAH ALBERTI

"Wenn ich morgens zum Bäcker gehe und die Politiker von ihren Wahlplakaten auf mich herunterlächeln, habe ich das Gefühl, dass sie zu mir sagen: Dein Elend interessiert mich überhaupt nicht!" Die 68-jährige Annelies Staack aus Wismar ist eine von 450.000 Frauen, die in der DDR geschieden wurden und durch das Zusammenspiel mehrerer Gesetzeslücken an der Armutsgrenze leben.
(...)
Dass für in der DDR geschiedene Frauen aufgrund dieser Gesetzeslage eine Sonderlösung gefunden werden muss, war auch den Urhebern des Einigungsvertrags bewusst. Darin heißt es: Für die Rentenberechnung der in der DDR Geschiedenen müsse noch eine "spezialgesetzliche Regelung" erfolgen, sobald die Angleichung der Rentensysteme abgeschlossen sei. Der Einigungsvertrag trat am 29. September 1990 in Kraft, 1991 folgte das Rentenüberleitungsgesetz. Für eine "spezialgesetzliche Regelung" kämpfen die betroffenen Frauen bis heute...
den ganzen Artikel lesen: http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv ... 2afbfee0fa

Kann doch irgendwie nicht sein!
:evil:
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elysian
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Da besteht unzweifelhaft Handlungsbedarf.
Der Vorwurf gegen das Bundesverfassungsgericht ist aber schlicht falsch. Wenn jemand den falschen oder keinen Rechtsweg einschlägt oder eine Entscheidung aus anderen Gründen nicht möglich ist, muss das der Antragssteller sich selbst zuschreiben. Da hilft es auch nicht, dass die taz ein "angeblich" voransetzt. Und wieso die Antragstellerin nach jahrzehntelanger Ehe keinen Zugriff auf die Erwerbsbiographie des Mannes habe, ist mir schleierhaft. Das ist doch keine Datei aus irgendeiner staatlichen Stelle, sondern das sind Informationen, welche man im Kopf hat! Akute Amnesie?
Wenn konkrete Informationen erforderlich sind: mal an nachfragen gedacht? Notfalls an eine Klage auf Erteilung der erforderlichen Auskunft gedacht?
Wir lesen es und sind betroffen,
der Artikel fällt und so viele Fragen offen......
aber ein wenig Recherche im Internet hätte dem "Journalisten" gut getan (woran man das niedrige Niveau dieser Zeitschrift erkennt):
http://www.djb.de/Kommissionen/kommissi ... twenrente/

Auf der anderen Seite gibt es auch im Westen viele Menschen mit besonderen oder vergleichbaren Biographien und niedrigen Renten. Wenn man auf der einen Seite Sonderrecht schafft, wie wirkt sich das wohl auf die andere Seite aus?
Hierzu durchaus lesenswert eine Stellungnahme eines MdB aus dem Mai 2009:
http://www.thoennes.de/reden/rentenwert ... bundestag/
sic transit gloria mundi
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