2015: Bundestag beschließt Tarifeinheitsgesetz

Arbeits und Lehrstellenmarkt, Arbeits- und Sozialrecht, Rente

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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Der Bundestag hat heute das Tarifeinheitsgesetz beschlossen. Bei der Abstimmung votierten 448 Abgeordnete für das Gesetz, 126 stimmten dagegen, 16 Parlamentarier enthielten sich. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten, jedoch haben mehrere kleine Spartengewerkschaften bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Das Gesetz beinhaltet Regelungen über den Abschluss von Tarifverträgen in Unternehmen. Danach soll in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für gleiche Beschäftigtengruppen nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten. Damit soll u.a. verhindert werden, dass es unterschiedlichen Tarifverträge für die gleiche Tätigkeit gibt.

Artikel lesen: http://www.focus.de/finanzen/news/bunde ... 99692.html

So, wie das Gesetz bei mir ankommt, haben danach kleine Gewerkschaften kaum noch eine Handhabe. Andererseits kann es auch nicht richtig sein, dass es in einem Betrieb für die selbe Berufsgruppe unterschiedliche Tarife gibt, je nachdem, wie die Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind. Denn das ist ja jetzt wohl Stand der Dinge.
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Katarina Ke
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Mal sehen, wie sich der Bundespräsident verhält. Nach Artikel 82 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes hat er ein formelles und materielles Prüfungsrecht.

Hier wäre das materielle Prüfungsrecht angesprochen, denn die Zuständigkeit des Bundes oder Verfahrensfragen scheinen keine Rolle zu spielen.

Das materielle Prüfungsrecht bezieht sich auf den Inhalt. Der Bundespräsident ist ein nicht-regierendes Staatsoberhaupt. Allerdings kann man einem Staatsoberhaupt nicht zumuten, ein Gesetz zu unterschreiben, dass offenkundig verfassungswidrig ist. Nur rechtliche Gründe rechtfertigen, dass der Bundespräsident von seiner Verwerfungskompetenz Gebrauch macht.

Kritiker des materiellen Prüfungsrechts führen an, dass das Bundesverfassungsgericht für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit zuständig ist.

Ich bin gespannt, wie Herr Gauck reagiert. Er hat ja Fachbeamte, die ihn beraten.
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Barbarossa
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Ich halte es sogar für möglich, dass das Gesetz gar nicht so weit kommt, dass es Gauck zur Unterschrift vorgelegt wird. Zuvor haben ja diverse Spartengewerkschaften schon angekündigt, dass sie gegen das Gesetz klagen wollen - die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) hat sogar angkündigt, per Einstweilige Anordnung das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern.
Artikel lesen: http://www.zeit.de/news/2015-05/22/deut ... n-22123009

Da braut sich schon eine Menge Widerstand zusammen.

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dieter
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Es kann aber nicht sein, dass eine bestimmte Personengruppe, ob Piloten oder Lockführer den Betrieb in Deutschland lahm legt. Die GDL hat neun Streiks durchgeführt. So konnte es nicht weitergehen. :evil: :twisted:
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Katarina Ke
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Dieter: Deine Position kann ich nachvollziehen. Aber der GDL ging es darum, für die eigenen Mitglieder einen Tarifvertrag abzuschließen.

Die Pläne der Großen Koalition laufen in der Praxis auf eine Einheitsgesellschaft hinaus.
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Katarina Ke
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Korrektur: Einheitsgewerkschaft muss es heißen.
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dieter
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Liebe Katarina,
ich war als Beamter in der ÖTV. Da wir nicht streiken durften, haben es die Müllwerker für uns mitgemacht. Eine Einheitsgewerkschaft kann für alle Bevölkerungsgruppen einen Vorteil haben. Wenn jemand nur seine Klientel sieht dann ist das unsolidarisch und spaltet zuletzt auch die Gewerkschaftsbewegung. :wink:
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Barbarossa
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Das sehe ich eigentlich auch so. Vor allem machen sich die Einzelgewerkschaften noch Konkurrenz um die meisten Mitglieder. Ich glaube auch, dass 2010 eine Entwicklung eingesetzt hat, die es so vorher nicht gab. Bis 2010 gab es zwar nicht ein völlig gleiches Gesetz, aber eines, dass dem jetzt beschlossenen ähnlich war.
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dieter
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Lieber Barbarossa,
vielleicht kann man die Zeiten vor 2010 zurückholen :?:
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