Urteil: Streiks auch in kirchlichen Einrichtungen erlaubt

Arbeits und Lehrstellenmarkt, Arbeits- und Sozialrecht, Rente

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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Dienstag, 20. November 2012
Bundesarbeitsgericht entscheidet
Streikverbot gelockert

Bislang sind Streiks bei den Kirchen und ihren Sozialverbänden tabu. Jetzt lockert das Bundesarbeitsgericht das Streikverbot. Unter bestimmten Umständen dürfen die Angestellten in kirchlichen Einrichtungen künftig auf die Straße gehen. Sowohl Kläger wie Beklagte sehen sich als Sieger.
(...)
Ausgeschlossen bleiben Arbeitskämpfe der deutschlandweit rund 1,3 Millionen Mitarbeiter bei den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden aber, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Einigung unter sich finden. Allerdings müssen künftig bei diesem sogenannten Dritten Weg anders als bisher die Gewerkschaften eingebunden werden...
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dieter
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Lieber Barbarosa,
es wird langsam Zeit, dass man auch in Betrieben welche der Kirche gehören streiken darf. :wink:
Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu.
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Barbarossa
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Das denke ich auch, Dieter.
:wink:
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