Sind Hartz IV Empfänger die neuen Juden?

Arbeits und Lehrstellenmarkt, Arbeits- und Sozialrecht, Rente

Moderator: Barbarossa

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segula2
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Seit gestern (05.05.2011) besteht ein Gerichtsbeschluss in einem deutschen Bundesland, dass Hartz IV Empfänger kein Lotto mehr spielen dürfen sollen.
Ja, wo sind wir denn?
Das erinnert mich doch an die Hitlerzeit und dem damaligen Umgang mit den Juden!
Demnächst dürfen sie vielleicht keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen und ihre Radios abgeben. Anschließend müssen sie auf der Straße ein großes " Vier - Abzeichen" tragen.
Das ist die Freiheit, wie wir sie nicht erstrebten.
MfG Heiner!
An irgendeiner anderen Stelle dieses Forums habe ich den "klammheimlichen Wunsch" geäußert, die Merkel möge genauso einen blamablen Abgang haben, wie seinerzeit das Politbüro der SED.
Sie ist auf dem besten Wege dahin! :mrgreen:
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Barbarossa
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Das ist zwar nun etwas hart formuliert, aber erst vor kurzem hat jemand einen Blog in unserem Form geschrieben, bei dem Parallelen gezogen werden (können) mit auf "Bewährung Verurteilten". Das kann einen schon frustrieren...

Siehe: http://geschichte-wissen.de/blogs/gw/ge ... hrung.html
:evil:
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segula2
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Barbarossa hat geschrieben:Das ist zwar nun etwas hart formuliert, aber erst vor kurzem hat jemand einen Blog in unserem Form geschrieben, bei dem Parallelen gezogen werden (können) mit auf "Bewährung Verurteilten". Das kann einen schon frustrieren...

Siehe: http://geschichte-wissen.de/blogs/gw/ge ... hrung.html
:evil:
Das ist wirklich so!
Was vielleicht die wenigsten wissen und ich selbst erst vor einem Jahr erleben musste: Ein Hartz IV Empfänger hat, auch wenn er noch nie Schulden oder nie einen Eintrag in der Schufa hatte, keinen Anspruch auf Teilzahlungskredit. Du kannst mit deiner Kontokarte bezahlen und auch abheben, aber bei Teilzahlung ist dein Konto gesperrt.
Man möchte Mörder oder Schlimmeres werden, die kriegen in der EU mehr Rechtsschutz.
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Barbarossa
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Ich muß auch ganz ehrlich sagen, mich wundert es so langsam nicht mehr, daß es immer mehr Terroristen auf der Welt gibt, wenn so mit Menschen umgegangen wird.
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Polit-Onkel
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Praktisch ist das Landesgesetz in NRW (wo es existiert) nicht umsetzbar. Man stelle sich vor, ein Lottoverkäufer fragt nach aktuellem Gehaltsstreifen, wenn ein Lotto-Kunde ihm "H4-verdächtig" vorkommt. Manche Gesetze muß man sich praktisch vorstellen, um zu erkennen, daß sie Blödsinn sind.
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segula2
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Polit-Onkel hat geschrieben:Praktisch ist das Landesgesetz in NRW (wo es existiert) nicht umsetzbar. Man stelle sich vor, ein Lottoverkäufer fragt nach aktuellem Gehaltsstreifen, wenn ein Lotto-Kunde ihm "H4-verdächtig" vorkommt. Manche Gesetze muß man sich praktisch vorstellen, um zu erkennen, daß sie Blödsinn sind.

Nur, dass hochdotierte Herrschaften diesen Blödsinn gut bezahlt kriegen! :evil:
Da käme zum Beispiel auch noch die Möglichkeit ins Spiel, dass dem Hartz IV Empfänger sein Gewinn nicht ausgezahlt wird, weil seine Finanzwelt ja offenliegt - das kriegt die ARGE alles gemeldet -. Sein Einsatz wird einbehalten, weil er ja wusste, dass er nicht spielen darf. Und obendrein ist die ARGE noch berechtigt, dafür ein Ordnungsgeld zwangszukassieren.
Klingt übertrieben, ist es aber nicht!
In einem anders gelagerten Fall ist es mir selbst aber so ergangen. Aber auf diesen Fall möchte ich nicht weiter eingehen, weil man auch nicht weiß, welcher Strick einem aus dieser oder jener Äußerung wieder gedreht werden kann.
Ja inzwischen steht der H4er schon etwas außerhalb des GG.
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Barbarossa
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segula2 hat geschrieben:...Nur, dass hochdotierte Herrschaften diesen Blödsinn gut bezahlt kriegen! :evil:
Das ist natürlich das wirklich schlimme daran. Die von dir genannten völlig überbezahlten Typen entscheiden irgendeinen absoluten praxisfernen Schwachsinn und bekommen das noch bezahlt. :lolno:
segula2 hat geschrieben:Da käme zum Beispiel auch noch die Möglichkeit ins Spiel, dass dem Hartz IV Empfänger sein Gewinn nicht ausgezahlt wird, weil seine Finanzwelt ja offenliegt - das kriegt die ARGE alles gemeldet -. Sein Einsatz wird einbehalten, weil er ja wusste, dass er nicht spielen darf. Und obendrein ist die ARGE noch berechtigt, dafür ein Ordnungsgeld zwangszukassieren.
Dabei müßte der Staat froh sein, wenn er auf diese Weise einen Empfänger von Sozialleistungen los wird. Nur, daß die Chance eben sehr gering ist.
Ein Problem, daß man allerdings sehen kann ist, daß gerade Arbeitslose - mangels an Beschäftigung - besonders anfällig für Suchverhalten sind: also Alkohol, Spielen, ...
Und wenn das bisschen Geld dann versoffen und verspielt ist, was dann? Man darf niemanden verhungern lassen - also nochmal Geld in die Hand geben? Für diese Fälle müßte man sich schon was einfallen lassen.
Nur kann man ein solches Verhalten aber eben kaum per Gesetz verbieten.

Hier die entsprechenden Meldungen zum Thema:
Mittwoch, 09. März 2011
Diskriminierung oder Schutz?
Kein Lotto für Hartz-IV-Empfänger

Das Kölner Landgericht verbietet mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen. Eine schockierende und skurrile Entscheidung, findet das Unternehmen. Denn wie soll der Verkauf verhindert werden? Es herrscht Ratlosigkeit.
(...)
Konkret werde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an. Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet.
(...)
Wie das vom Gericht verhängte Spielverbot für Langzeitarbeitslose bis dahin allerdings in der Praxis überprüft werden soll, ist unklar. "Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist", sagte Weber. "Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen."

Hintergrund ist nach Angaben der Zeitung der seit 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, der Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen schafft. Hauptziel ist, die Spielsucht zu bekämpfen. Allerdings hat der EU-Gerichtshof 2010 entschieden, dass das darin verankerte Sportwettmonopol für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt ist.
den ganzen Artikel lesen: http://geschichte-wissen.de/go/keinlottofuerarbeitslose

Das ist interessant: Das war gar keine staatliche Maßnahme, sondern ging auf eine Klage eines anderen privaten Wettanbieters im Ausland zurück, der sich vermutlich einfach mehr Umsatz für sich selbst erhofft. Und was hier oft ungenau interpretiert wird: Betroffen sind laut diesem Artikel nicht nur Hartz-IV-Empfänger, sondern auch alle Geringverdiener.
:evil:
Bottrop, 06.05.2011, Dennis Kohl
Westlotto
Keine Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger - „diskriminierend“
(...)
Der Inhaber der Lotto-Annahmestelle am Bottroper Hauptbahnhof bringt das Problem damit auf den Punkt. Zwar hatte das Gericht klargestellt, dass die Mitarbeiter der Annahmestellen nicht zu prüfen hätten, ob der Kunde Arbeitslosengeld II beziehe – sollten sie aber konkrete Hinweise darauf haben, müssten sie laut Gesetz die Annahme des Tippscheins daraufhin verweigern.
(...)
Auch Annegret Weber von der Annahmestelle an der Johannesstraße in der Boy und Lothar Weser vom Lottogeschäft an der Hansastraße in der Stadtmitte sind wenig begeistert von dem Urteil des Kölner Landgerichts. Zudem irritiert es sie, dass Hartz-IV-Empfänger einerseits keine Sportwetten abschließen, wohl aber ganz normale Lottoscheine spielen dürften. „Das beißt sich doch“, sagt Annegret Weber. Sie würde sich aber, wie Schäfer und Weser, an das Gesetz halten und keinen Wettschein annehmen, sofern offensichtlich ist, dass es sich bei dem Kunden um einen Bezieher von Arbeitslosengeld II handelt. Um dies festzustellen könnten Teile von Gesprächen schon als Kriterium dienen, die Annahme des Scheins zu verweigern.
(...)
Weber kündigt an, dass Westlotto Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Der juristische Schlagabtausch dürfte dann vor dem Oberlandesgericht in die nächste Runde gehen. Axel Weber: „Das Ganze kann sich dann aber auch noch mehrere Monate hinziehen.“
Der Stein war von einem privaten Sportwetten-Anbieter mit Sitz auf Malta ins Rollen gebracht worden...
den ganzen Artikel lesen: http://geschichte-wissen.de/go/keinespo ... empfaenger

Damit wäre das tatsächliche Anliegen offensichtlich. Ich weiß jetzt nur nicht, inwiefern es dem privaten Wettanbieter auf Malta es etwas nützt, wenn er die hiesige finanzschwache Bevölkerungsschicht von den Sportwetten ausschaltet.
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