Kann man sich einen Arbeitsplatz leisten ?

Arbeits und Lehrstellenmarkt, Arbeits- und Sozialrecht, Rente

Moderator: Barbarossa

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segula2
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Kann man sich als Arbeitslosengeld II Empfänger einen Arbeitsplatz leisten?

Mit dieser selbst erlebten Begebenheit möchte ich auf die Ignoranz und Willkür der durch die rot-grünen Bundesregierung seinerzeit eingeführten Gesetze und Bestimmungen zu Hartz IV hinweisen. Ich habe vor, diesen Fall auch in die Parteizentralen der SPD und Grünen zu schicken.

Nach langer Arbeitslosigkeit ist es mir gelungen, ab Mitte Februar einen Job mit unbefristeten Arbeitsvertrag auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Darüber war meine Freude natürlich groß und hoffte, dass das Jobcenter darüber auch erleichtert ist und meinen Übergang ins neue Arbeitsleben großzügig fördern würde.

Da stellte sich aber heraus, welch ein „Sozialstaat“ die BRD ist, wie antisozial die „Sozialdemokraten“ und deren grüne Steigbügelhalter damals die sogenannten Hartz IV gemeint und eingeführt haben.

Statt berechenbare Zahlen und Fakten abzuwarten, stellte das Jobcenter augenblicklich die Zahlungen ein, nachdem ich meinen Arbeitsvertrag dort vorgelegt hatte. Der magere Bruttolohn war darin vermerkt. Der Arbeitsbeginn – 14. Februar, also Monatsmitte war auch angegeben. Also immerhin einige Anhaltspunkte.

Ich beschwerte mich beim Leiter der Leistungsstelle über dieses Vorgehen, denn an die Bearbeiterin selbst wird man nur über die Hotline, also gar nicht verbunden.
Ich schickte folgendes Schreiben:

An den Leiter der Leistungsstelle des Jobcenters V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich seit dem 14. 02. 2011 einen Arbeitsvertrag mit der Firma +++ Chemnitz abgeschlossen habe und diesen bereits am nächsten Tag in Ihrer Rrrrrer Filiale vorgelegt habe.
Diese Freude - meinte ich - würde das Jobcenter mit mir teilen.
Dann kam ein Schreiben von Frau XYL.
Ich zitiere Frau XYL daraus:
„Nach meinen Feststellungen stehen Sie ab 14.02.2011 in einem Beschäftigungverhältnis bei der Firma +++ Chemnitz.“
Schon durch diesen Ton beschlich mich das beklemmende Gefühl, das Jobcenter mit meiner Abeitsaufnahme irgendwie hintergangen zu haben und machte mir deshalb auch schon Vorwürfe. Nach Freude sah das ganze nicht mehr aus.
Nun gut, als ALG 2 Empfänger steckt man das irgendwie weg und verschmerzt auch diese Art.
Aber gleich folgte der Knüppel auf dem Fuß.
Weiter Zitat XYL:
„Da das hieraus erzielte Einkommen Einfluss auf die Höhe der Leistungsgewährung hat und diese sogar wegfallen kann, habe ich bis zur endgültigen Klärung Ihre Leistung vorläufig eingestellt.“

Spätestens jetzt habe ich meine Arbeitsaufnahme bitter bereut. Was habe ich nur angerichtet!? Keine Zahlungen mehr! Und dann noch Arbeitsaufnahme mitten im Monat – also auch nur halber Monatslohn.
Und am Ersten des nächstens Monats ist die Miete fällig!
Wieso wird man wegen Arbeitsaufnahme bestraft ?
Ich wandt mich telefonisch an die Hotline, die sich auch kümmern wollte und hat.
Darauf kam ein weiteres Schreiben von Frau XYL (25.02.) In diesem Schreiben beweist diese Frau, dass sie meinen vorgelegten Arbeitsvertrag entweder nicht gelesen hat oder aber ignoriert. Sie spricht nun von einem Beschäftigungsverhältnis seit dem 16.02.2011 was nirgendwo steht. Arbeitsbeginn war der 14.02.2011.
Weiter geht diese Dame von einem Nettoerwerbseinkommen von 1100 EUR aus.
Hätte sie Ihre „Feststellungen“ gründlich betrieben und meinen vorgelegten Arbeitsvertrag zur Kenntnis genommen, hätte sie vielleicht bemerkt, dass man mit x,xx EUR brutto pro Stunde (Tariflohn) – wie es in diesem Arbeitsvertrag zu lesen steht - die Summe von1100 EUR Monatseinkommen niemals erreicht, nicht mal brutto, denn fürs brutto wären mindestens 205 Arbeitsstunden nötig, geschweige denn netto.
Und gewährt unserer Bedarfsgemeinschaft lediglich 186.97 EUR zum Leben.
Wie diese Dame zu ihren Feststellungen kommt ist mir unbegreiflich und nicht nachvollziehbar.
Ich werde deshalb auch mit einer Kopie dieses Schreibens in die Öffentlichkeit gehen und zu übergeordneten Stellen um betroffene Leidensgefährten zu warnen und zu schützen.
Ich hätte heute weniger Sorgen, hätte ich mich nicht um Arbeit bemüht.
Man wird ja als arbeitswillige Person regelrecht verprellt.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Einige Tage später rief die Bearbeiterin bei mir an und erklärte:


Anruf von Frau XYL

Ø Mein Arbeitsvertrag habe ihr nicht vorgelegen. Sie sei angehalten, bei Vollzeitarbeitsaufnahme die Zahlung einzustellen und mit hohen Verdienstmöglichkeiten zu rechnen, solange keine Verdienstbescheinigung vorliegt, um eine Überbezahlung an den Arbeitswilligen auszuschließen.
Ø Auf meine Erwiderung, dass eine Institution, wie es das Jobcenter ist, die sogar Bussgelder verhängen kann, doch wohl in der Lage sein muss, zu viel bezahlte Leistungen wieder einzutreiben ging Frau Morenz nicht ein. So wären die Gesetze nun mal, sie hätte die Gesetze nicht gemacht, und sie wäre daran gebunden.
Ø Dass ich mir die Miete borgen musste, erwiderte sie, der Arbeitgeber könne ja auch um Vorschuss gebeten werden.


Also ist es Prinzip beim Jobcenter, den Arbeitswilligen hängen zu lassen. Diese Gesetze haben die SPD und Grünen seinerzeit beschlossen und ich werde ihnen diesbezüglich ein Schreiben zugehen lassen, weshalb ich diese beiden Parteien nicht mehr wählen werde.
Die Schwarzgelben Plagiaten haben auch nichts unternommen, um diesen Missstand abzuschaffen, sind also auch nicht wählbar.
Aber wählen gehe ich ...
MfG Heiner!
An irgendeiner anderen Stelle dieses Forums habe ich den "klammheimlichen Wunsch" geäußert, die Merkel möge genauso einen blamablen Abgang haben, wie seinerzeit das Politbüro der SED.
Sie ist auf dem besten Wege dahin! :mrgreen:
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Barbarossa
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segula2 hat geschrieben:Also ist es Prinzip beim Jobcenter, den Arbeitswilligen hängen zu lassen. Diese Gesetze haben die SPD und Grünen seinerzeit beschlossen und ich werde ihnen diesbezüglich ein Schreiben zugehen lassen, weshalb ich diese beiden Parteien nicht mehr wählen werde.
Die Schwarzgelben Plagiaten haben auch nichts unternommen, um diesen Missstand abzuschaffen, sind also auch nicht wählbar.
Aber wählen gehe ich ...
Ich weiß - in deiner Signatur steht es ja geschrieben und das ist auch gut so. :wink:

Zu deiner Frage:
segula2 hat geschrieben:Kann man sich als Arbeitslosengeld II Empfänger einen Arbeitsplatz leisten?
Das sollte eigentlich so sein.
Im Grunde genommen ist es ja so, daß ALG II eine Unterstützung zum Lebensunterhalt sein soll und mit dem Gedanken muß man auch heran gehen. Wenn ich mir deinen Fall so durchlese, dann ist mir eines aufgefallen, was ich vermißt habe, was man aber auf keinen Fall vergessen sollte:

1.) Den Stundenlohn und den damit zu erwartenden Brutto-Lohn für einen ganzen Monat schon mal vorzurechnen und zwar gleich nach dem "Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können... bla bla"
(Deinen Stundenlohn wußtest du doch, oder? Bei 168 Stunden pro Monat ergibt sich dann ein Brutto-Lohn von...)
Und wenn du einen Arbeitsvertrag gleich unterschrieben hattest, dann sollte man gleich eine Kopie mitschicken.

2.) Unbedingt darauf hinzuweisen, daß mit der Arbeitaufnahme am 14. 2. 2011 frühestens am 15. 3. 2011 zunächst mit etwa dem halben Monatslohn zu rechnen ist und erst ca. am 15. 4. mit dem vollen Monatslohn.

Man muß die Ämter grundsätzlich so behandeln, als wären sie nicht zu selbständigem Denken fähig. So mache ich das auch immer.
segula2 hat geschrieben:Mit dieser selbst erlebten Begebenheit möchte ich auf die Ignoranz und Willkür der durch die rot-grünen Bundesregierung seinerzeit eingeführten Gesetze und Bestimmungen zu Hartz IV hinweisen. Ich habe vor, diesen Fall auch in die Parteizentralen der SPD und Grünen zu schicken.
Das kannst du natürlich tun. Nach meiner Erfahrung bekommt man oft sogar eine Antwort, aber dann immer sehr allgemein gehalten und wenig hilfreich.
segula2 hat geschrieben:Ø Mein Arbeitsvertrag habe ihr nicht vorgelegen. Sie sei angehalten, bei Vollzeitarbeitsaufnahme die Zahlung einzustellen und mit hohen Verdienstmöglichkeiten zu rechnen, solange keine Verdienstbescheinigung vorliegt, um eine Überbezahlung an den Arbeitswilligen auszuschließen.
Siehst du, daß ist nänlich schon der größte Fehler, dem man machen kann...
:evil:
segula2 hat geschrieben:Ø Dass ich mir die Miete borgen musste, erwiderte sie, der Arbeitgeber könne ja auch um Vorschuss gebeten werden.
Das ist allerdings eine Frechheit, weil das ein schlechtes Bild beim Arbeitgeber auf seinen Arbeitnehmer wirft.

Das wären so meine ersten Gedanken beim durchlesen.


Noch ein Schlußwort: Ich bin nach der Aufgabe meiner Selbständigkeit Ende letzten Jahers z. Z. auch auf Hartz IV und kann deine Sorgen durchaus nachvollziehen, denn nun muß ich ich mich auch erst einmal beruflich umorientieren.
:|
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Wer NICHT WÄHLEN geht, hat letztendlich das Wahlergebnis mit bestätigt. Besser ist immer eine GEGENSTIMME und wenn man niemand passendes wählen kann, dann erbringt man eben eine UNGÜLTIGE STIMME.
Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie verboten...
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segula2
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Barbarossa hat geschrieben: ...
1.) Den Stundenlohn und den damit zu erwartenden Brutto-Lohn für einen ganzen Monat schon mal vorzurechnen und zwar gleich nach dem "Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können... bla bla"
(Deinen Stundenlohn wußtest du doch, oder? Bei 168 Stunden pro Monat ergibt sich dann ein Brutto-Lohn von...)
Und wenn du einen Arbeitsvertrag gleich unterschrieben hattest, dann sollte man gleich eine Kopie mitschicken.
...
@ Barbarossa :P , hallo ossiforever,willkommen in Klub!
Natürlich habe ich eine Kopie des Arbeitsvertrages, die Verdienstmöglichkeiten (sie entsprechend dem Tariflohn) inhaltlich beschrieben, vorgelegt. Die Frau XYL hätte nur nachlesen müssen. Aber sie gestand ja am Telefon, dass mein Arbeitsvertrag IHR gar nicht vorlag - sie also ohne Kenntnis eingereichter Zahlen und Fakten eigenmächtig eine für mich existenzbedrohende Entscheidung traf.
Solche übereifrigen Beamten gehören aus dem Amt gejagt und ich werde dies immer, wo ich nur kann, in die Öffentlichkeit tragen und ggf. auch Namen nennen.

@ ossiforever
Ich bin ganz deiner Meinung, aber weisst du denn ausser den Wahlen sonst noch eine Möglichkeit, seinem Unmut Luft zu machen? Man muss die Leute motivieren, zur Wahl zu gehen - aber ABWÄHLEN ist wichtig.
MfG Heiner!
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segula2 hat geschrieben:...Natürlich habe ich eine Kopie des Arbeitsvertrages, die Verdienstmöglichkeiten (sie entsprechend dem Tariflohn) inhaltlich beschrieben, vorgelegt. Die Frau XYL hätte nur nachlesen müssen. Aber sie gestand ja am Telefon, dass mein Arbeitsvertrag IHR gar nicht vorlag - sie also ohne Kenntnis eingereichter Zahlen und Fakten eigenmächtig eine für mich existenzbedrohende Entscheidung traf.
Solche übereifrigen Beamten gehören aus dem Amt gejagt und ich werde dies immer, wo ich nur kann, in die Öffentlichkeit tragen und ggf. auch Namen nennen...

Ja, also manchmal ist das wirklich unglaublich. Nicht umsonst häufen sie die Klagen gegen die Hartz IV-Bescheide/Entscheidungen so dermaßen...
:evil:
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