Scheidungsverfahren in der Biedermeierzeit

Robespierre, Danton, Umsturz, Ancien Regime, Napoleon, Kaisertum, Französische Kriege

Moderator: Barbarossa

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Lady Boleyn
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Hola ihr Lieben,

nun gut, das Biedermeier passt zwar nicht wirklich in dieses Unterforum, aber es liegt immer noch zeitlich näher an dem Empire als an der Industrialisierung.

Da ich Comics zeichne, die in "der Geschichte" spielen, bin ich stets am rechachieren. Leider gibt das Netz nicht viel dazuher.

Kann mir jemand Links, Zeitschriften und/oder Bücher zu dem Thema empfehlen? Oder mir sogar weiter helfen?
Danke! :)
Suebe
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Lady Boleyn hat geschrieben:Hola ihr Lieben,

nun gut, das Biedermeier passt zwar nicht wirklich in dieses Unterforum, aber es liegt immer noch zeitlich näher an dem Empire als an der Industrialisierung.

Da ich Comics zeichne, die in "der Geschichte" spielen, bin ich stets am rechachieren. Leider gibt das Netz nicht viel dazuher.

Kann mir jemand Links, Zeitschriften und/oder Bücher zu dem Thema empfehlen? Oder mir sogar weiter helfen?
Danke! :)

Vielleicht kannst Du mit diesem Beispiel etwas anfangen:

Johanna Kinkel,
in zweiter Ehe verheiratet mit dem 48er Revolutionär Kinkel, der durch Carl Schurz aus der Spandauer Zitadelle befreit wurde.
Wobei sein Überleben der preußischen Standgerichte ziemlich sicher Johanna zuzurechnen ist. Die sich intensivst bemühte.

aus wiki
Erste Ehe

Mit 22 Jahren heiratete Johanna Mockel 1832 den Kölner Buch- und Musikalienhändler Johann Paul Mathieux. Nach sechs Monaten holten die Eltern ihre psychisch und physisch kranke Tochter zurück nach Bonn. Ein ärztliches Gutachten spricht von „Nervenzerrüttung mit Auszehrungsfieber, veranlasst durch Misshandlungen vermittels ausgesuchter Quälereien“. Nach über einem Jahr nahm Johanna ihre musikalische Tätigkeit im gesellschaftlichen Rahmen Bonns wieder auf.
Zitatende

Mathieux hat erst 1839 in die Scheidung eingewilligt.
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Peppone
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Suebe hat geschrieben:Mathieux hat erst 1839 in die Scheidung eingewilligt.
ER musste also auf jeden Fall einwilligen, ihr Wille allein zählte nicht und auch nicht die deutlichsten Hinweise darauf, dass das im Grunde gar keine Ehe war.

Interessant. Passt aber ins Zeitbild.

Beppe
Suebe
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Peppone hat geschrieben:
Suebe hat geschrieben:Mathieux hat erst 1839 in die Scheidung eingewilligt.
ER musste also auf jeden Fall einwilligen, ihr Wille allein zählte nicht und auch nicht die deutlichsten Hinweise darauf, dass das im Grunde gar keine Ehe war.

Interessant. Passt aber ins Zeitbild.

Beppe
Wäre jetzt interessant zu wissen, ob im umgekehrten Fall sie auch einwilligen musste.
Interessant. Passt aber ins Zeitbild.
Man muss aber für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts noch weiter differenzieren.
Während für Großbürger/Bildungsbürgertum die Scheidung schon möglich war.
Hat man die Armen gleich gar nicht heiraten lassen.
Siehe mein Beitrag im GG-Forum hierzu.
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Lady Boleyn
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Ui, danke, die Ansatzpunkte sind schon mal gut.

Aber ich bezweifel, dass die Frau da zustimmen musst. ^^
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