Acht und Aberacht

Die Kirche hatte eine machtvolle Stellung im Leben der Menschen des Mittelalters und bestimmte Politik und Gesellschaft auf einzigartige Weise.

Moderator: Barbarossa

Necron
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Hallo,

mir ist der Unterschied zwischen "Acht" und "Aberacht" nicht klar.
Im wikipedia-Artikel (https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsacht) steht, dass man bei Verhängung der Acht seine  "Rechtsfähigkeit (verlor) und jedermann konnte – und sollte – sie ohne Strafe töten." Die Aberacht ist dann laut wikipedia die völlige Rechtlosigkeit. Wo ist da aber bitte der Unterschied?!
Des weiteren schreibt Sabine Ebert in Ihren "Barbarossa-Büchern" von "in Acht und Bann" stellen. Benutzte man den Ausdruck nicht erst ab 1220?!

Gruß
Manuel
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Barbarossa
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Steht ja eigentlich alles im verlinkten Wikipedia-Artikel.
Die Formel ,,Acht und Bann'' gab es tatsächlich ab 1220. Das war die Reichsacht in Verbindung mit dem Kirchenbann (Exkommunikation).
Der Unterschied zwischen Acht und Aberacht bestand darin, dass man sich nach der Ächtung dem Gericht stellen und sich nach Verbüßung einer Strafe von der Acht wieder lösen konnte. Als Geächteter durfte er allerdings auch getötet werden - ja - aber dieses Recht hatte er immerhin noch. Die eingezogenen Besitztümer mussten nach der Lösung von der Acht an den zuvor Geächteten wieder herausgegeben werden. Das waren also die Rechte, die ein Geächteter noch hatte.
Bei einer Aberacht verfielen auch diese Rechte noch.
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Necron
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Barbarossa hat geschrieben: Die Formel ,,Acht und Bann'' gab es tatsächlich ab 1220. Das war die Reichsacht in Verbindung mit dem Kirchenbann (Exkommunikation).
Danke für Deine Antwort. Da Sabine Eberts Roman u.a. im Jahr 1137 spielt wäre die Begrifflichkeit "Wir haben Heinrich den Stolzen in Acht und Bann gesetzt" demnach also ein Anachronismus..
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