7. August 1495: Verkündung des ,,Ewigen Landfriedens''

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Barbarossa
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Vor genau 525 Jahren wurde auf dem Reichstag zu Worms der sogenannte ,,Ewige Landfrieden'' durch König Maximilian I. (später Kaiser) verkündet.

Rechtshistoriker und Direktor des Mittelalterlichen Kriminalmuseums in Rothenburg ob der Tauber, Markus Hirte, bringt die damalige Situation folgendermaßen auf den Punkt:
„Das war eine ganz brutale und harte Zeit im 15. Jahrhundert. Exzessive Folterungen, grauenvolle Hinrichtungen. Es gab kaum geschriebenes Recht.“

Das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“ war aufgesplittert in eine Vielzahl von Fürstentümern, Bistümern, Freien Reichsstädten, freien Herren und Rittern, die ihre Streitigkeiten meist in langwierigen Fehden austrugen.

„Wir haben eine sehr gewaltaffine Zeit. Streite wurden häufig mit der Faust gelöst. Es gab daneben auch noch die Möglichkeit, sich in einem Vergleich zu einigen oder vor Gericht zu gehen. Aber selbst wenn man vor Gericht ging, wurde es richtig kompliziert. Weil all diese vielen kleinen Territorien ihre eigenen Jurisdiktionen hatten und die längste Zeit eines Verfahrens darauf aufgewendet wurde, wer in welchem Kontext eigentlich wie zuständig war.“

Für den Reichstag zu Worms, der von März bis August 1495 tagte, gab es zudem einen konkreten Anlass: Die Osmanen hatten 1453 mit der Eroberung Konstantinopels das Byzantinische Reich zerschlagen und breiteten ihren Machtbereich seit dem immer weiter auf dem Balkan aus. Nach einer möglichen Niederlage der Ungarn würden die osmanischen Truppen an der Grenze des Reiches stehen und auch dieses angreifen.
Weitsichtig war Maximilian I. (seit 1486 römisch-deutscher König, ab 1493 Alleinregent, ab 1508-1519 Kaiser) - das musste man ihm lassen. Tatsächlich kam es 1526 zur Schlacht von Mohács, in der die Ungarn vernichtend geschlagen wurden und 1529 belagerten die Osmanen erstmals (aber erfolglos) Wien.

So hieß es auch im Aufruf Maximilians I. zum Reichstag:
„So ermahnen wir euch … (dass Ihr) in unsere und des Reichs Stadt Worms … kommet, die oft gemeldeten türkischen Sachen zu beraten …“.

Auf dem Reichstag erkannten die Anwesenden, dass durch die innere Schwäche des Reiches auch die Verteidigungsfähigkeit gegen äußere Feinde litt.
So wurde das Gesetz verkündet, durch das „… niemand, von welchen Würden, Standes oder Wesens er sei, den andern befehden, bekriegen, berauben, fangen, belagern soll …“.

Historiker Markus Hirte erklärt dazu:
„Ewiger Landfrieden bedeutete: absolutes Fehdeverbot im gesamten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Wir können das als ein Monument für das Gewaltmonopol des Staates sehen. Konflikte dürfen nicht mehr mit der Faust, sondern nur noch vor Gericht ausgetragen werden. Der zweite wichtige Punkt dieser Reform war die Installierung eines Gerichtes, des Reichskammergerichts. Das Reichskammergericht sprach nicht mehr wie die früheren Königsgerichte im Namen des Königs Recht, sondern im Namen des Reiches. Und so haben wir hier schon lange vor der Französischen Revolution so den ersten kleinen Versuch zu einer Gewaltenteilung.“
Somit markiert dieser 7. August 1495 die Geburtsstunde des modernen Rechtsstaats, wo der König/Kaiser die ständigen Fehden im Reich zu beenden suchte und statt dessen Streitigkeiten vor Gericht gelöst werden sollten.
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/ewiger-l ... _id=481861
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