Seit wann gibt es "Deutschland"?

Heraldik, Jagd, Pest, Kriegsführung, Ritter, Feuerwaffen, Burgen, Könige, Königreiche

Moderator: Barbarossa

Dietrich
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Lia hat geschrieben: Und die hier oben waren ja eh schizophren- und unsere dänische Nachbarn auch...
Die Geschichte und Identität der Holsteiner und Schleswiger ist noch einmal ein ganz anderes und ziemlich verwickeltes Problem. :wink:
Suebe
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Dietrich hat geschrieben:
Suebe hat geschrieben: Es wurde klar unterschieden zwischen "Regnum" dem Königreich und dem "Imperium" dem Kaiserreich.
Köngireich war das Ostfränkische oder (meinetwegen werdende) Deutsche Reich, wie ihr jetzt sagen wollt. Kaiserreich das HRR.
Die Entwicklung des Ostfränkischen Reichs zum Heiligen Römischen Reich war ein Prozess. Entsprechend wandelte sich auch die Titulatur dieses Staatsgebildes. Unter dem ersten ottonischen König Heinrich I. und seinem Sohn Otto dem Großen hieß es Regnum francorum orientalum, da sich die Herrscher als Fortsetzer des Ostfrankenreichs sahen. In der Titulatur Ottos II. heißt es bereits Romanorum imperator augustus. Im Jahr 1157 findet sich erstmals bei Kaiser Friedrich I. die Bezeichnung Sacrum imperium, die lateinische Wendung Sacrum Imperium Romanum ist frühestens 1254 belegt.

Das Reich gliederte sich ab dem 11. Jh. in drei regna, nämlich das Königreich Burgund (regnum Burgundiae), Reichsitalien (regnum Italiae) und das regnum teutonicum.
Suebe hat geschrieben:Auch die angeführten Fremdbezeichnungen kann man so hoch nicht ansetzen, wie zB "Reich der Sachsen"
für die Franzosen seid ihr alle bis heute "Allemannen"
Die ostfränkisch-deutschen Herrscher haben Deutschland nicht vorgefunden, sondern es geschaffen.
Suebe hat geschrieben:Zur "Nation":
beim Konstanzer Konzil wurde um einen Ausgleich für die vielen vielen ital. Bischöfe zu schaffen, "Nationsweise" abgestimmt. Dei englische Nation, die französische Nation, die deutsche Nation, die spanische Nation ...
Ergo: Am Beginn des 15. Jahrhunderts wurde die "deutsche Nation" wie die anderen gesehen.
Peppone hat dich schon darauf hingewiesen, dass der damalige Begriff "nationae" nicht vergleichbar ist mit dem heutigen.
Suebe hat geschrieben: die Fürsten hatten den "Blutbann" ja OK, mein kleines Vaterstädtchen auch. Und?
Das Reichsgesetz "Carolina" überklickst du vorsichtshalber.
Die Fürsten hatten die Reichsgesetze in ihren Territorien durchzusetzen. Wie heute die Bundesländer. Die Exekutivorgane Polizei oder Justiz, auch zB die Finanzämter sind Sache der Länder. Da hängt allüberall das Landeswappen nicht der Bundesadler. Obwohl die Gesetze in aller Regel vom Bund erlassen worden sind.
Es geht hier lediglich um die Tatsache, dass die Landesfürsten nahezu souveräne Territorien regierten und über Wohl und Wehe ihrer Untertanen entschieden. Insofern war der Landesfürst (oder auch ein Gutsherr mit Leibeigenen) die oberste Instanz im Leben der Menschen, die den Raum des heutigen Deutschlnads bewohnten, Dieser Partikularismus und diese terroriale Zersplitterung waren ein wesentlicher Grund dafür, dass sich eine übergreifende deutsche Identität verhältnismäßif spät bildete.

Das zur Nation und "übergreifenden deutschen Identität":
Dennoch scheinen zwei deutsche Dichter vom Ende des 12. und vom Anfang des 13.
Jahrhunderts ein gewisses Nationalgefühl auszudrücken: Gottfried von Straßburg in seinem
Tristan (1205-1210) und vornehmlich Walther von der Vogelweide (1170-1220) in einigen
seiner Gedichte.
Beide Autoren benutzen den ethnischen Namen Alemâne (Walther 34,7 Ich han zwen Alman
under eine krone braht, Gottfried 3702/3 Norwaegen, Irlandaere,/ Almanjen, Schotten unde
Tenen, übrigens wie Wolfram von Eschenbach in seinem Parzival [67,22 dâ ligent ûf dem
plâne/ die stolzen Alemâne] oder in seinem Willehalm (350,7 Franzoyse und Alemâne).
Walther gebraucht jedoch öfter das germanische Wort tiutsch, das von germ. *Þeuðô-= Volk
abgeleitet und ursprünglich (im 8. Jahrhundert) benutzt wurde, um die Volkssprache zu
benennen (theodisca lingua) im Gegensatz zum Latein, dann eine Sprache, die sich von den
romanischen Volkssprachen unterschied. Unter Karl dem Großen wurde die Gemeinschaft der
germanischen Völker durch den Ausdruck gentes theodiscae bezeichnet. Im
Mittelhochdeutschen bedeutet diutsch, tiutsch zweifelsohne ›deutsch‹. Im Cligès (V. 2925)
stellt Chrétien de Troyes tiois (ein Wort, das diutsch entspricht) Aleman (= Alemâne)
gegenüber, und gibt dabei wohl ersterem die Bedeutung von ›Norddeutscher‹, letzterem die
von ›Süddeutscher‹.
von da:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 2063,d.ZWU

zu den "nahezu souveräne Territorien" das stimmt nun gar nicht. Wobei ich das schon so oft geschrieben habe, dass es mir schlicht langweilig wird.
Und das
Insofern war der Landesfürst (oder auch ein Gutsherr mit Leibeigenen) die oberste Instanz im Leben der Menschen, die den Raum des heutigen Deutschlnads bewohnten
lieber Dietrich, das schreit schon, so falsch ist es.
Wenn der "Großbauer" Gutsherr tatsächlich "reichsunmittelbar" war, dann stand zwischen ihm und dem Kaiser zumindest der Kreis (Schwäbischer Kreis, Fränkischer Kreis usw. usf.) im Schwäbischen Kreis dann noch die "Kreisviertel" kannst du mit den heutigen Regierungsbeziken vergleichen.
Hier mal aus Wiki zum Schwäbischen Kreis:

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Die Einhaltung des Landfriedens, also die Verhinderung von Fehden innerhalb des Kreisterritoriums, nach der Reichsexektionsordnung von 1555 war zwar anfangs eine wichtige Aufgabe, spielte aber im Kreis kaum eine Rolle.

Wichtiger war den Ständen eine gute polizey.[A 11] Diese umfasste einerseits die Regelung fast aller Bereiche des täglichen Lebens. So erließ der Kreis u. a. Zunft-, Handwerker- und Kleiderordnungen.
von da:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schw%C3%A4 ... eichskreis
schau mal rein, kannst was lernen., :P
Nix Großborussische Geschichtsschreibung von 1880 ....

Das alte Reich hatte deutlich mehr Facetten.
Es war nicht im Stand und in der Lage Angriffskriege zu führen, das ist richtig, und das bedauern die Potsdamer Leibdragoner die sich Historiker nannten, überaus.
Aber inzwischen wissen wir, was daraus wurde.

Verteidigen dagegen konnte man sich sehr wohl und auch erfolgreich.

In Deutschland gab es 1790 um die 40 Universitäten, in England 2 (in Worten zwei)
Das sind Dinge die man einfach sehen muss, Deutschland war nie und ist es auch heute nicht, auf eine einzige Stadt oder Region fixiert.
Das ist aber ein ganz großes Positivum.
Mag sein, dass du es ander siehst, für mich jedenfalls ist es so. :idea:
Lia

Dietrich hat geschrieben:Die Geschichte und Identität der Holsteiner und Schleswiger ist noch einmal ein ganz anderes und ziemlich verwickeltes Problem.
Richtig, passt halt nicht ins Raster gewohnten Grenz- Nationalitäts und Nationalstaatsdenkens, das auf alle möglichen Epochen angewandt wird. Fatale Irrtümer ergeben sich daraus, wie auch hier schon zu lesen gewesen.
So ein wenig kann ich den legendären Spruch von Lord Palmerston verstehen, :)
"Die Schleswig - holsteinische Frage haben überhaupt nur drei Menschen verstanden.
Der Prinzgemahl (Albert), aber der ist tot.
Ein deutscher Professor, aber der ist darüber verrückt geworden.
Und ich. Aber ich habe alles total vergessen."
*
* Quelle: Mein Gedächtnis, wer Landesgeschichte Schleswig-Holsteins studiert (hat) und darüber auch noch wissenschaftlich arbeitet, kennt den Ausspruch.
Dietrich
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Lia hat geschrieben: Richtig, passt halt nicht ins Raster gewohnten Grenz- Nationalitäts und Nationalstaatsdenkens, das auf alle möglichen Epochen angewandt wird.
Immerhin ist es bemerkenswert, dass beide Landesteile "up ewig ungedeelt" sein wollten und schon ganz früh ihre enge Bindung gegenüber dem dänischen König verteidigten. Und dass, obwohl das Herzogtum Holstein deutsch geprägt war, Schleswig hingegen ethnisch unter dänischem und deutschem Einfluss stand. Holstein war deutsches Reichslehen, Schleswig dänisches Reichslehen und Oberlehnsherr beider Teile der dänische König. Er wurde daher als Herzog von Holstein Lehnsmann des habsburgischen Kaisers. - Da muss man ja irre werden! :lolno:

Aber das ist ein ganz anderes Thema!
Dietrich
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Suebe hat geschrieben: zu den "nahezu souveräne Territorien" das stimmt nun gar nicht. Wobei ich das schon so oft geschrieben habe, dass es mir schlicht langweilig wird.
Die Landesherren der deutschen Territorien hatten alle Machtmittel gegenüber ihren Untertanen, die man sich nur denken kann: Bannrechte, Münzrecht, Vogteirechte, Zollrecht, Geleitrecht, Forst-, Jagd- und Fischereirecht, grundherrliche Rechte, Gerichtsgewalt, insbesondere die Hochgerichtsbarlkeit und die Blutgerichtsbarkeit.

Damit war der Landesherr für alle Untertanen die entscheidende Instanz. Die landesfürstliche Staatsgewalt war nahezu absolut.

Suebe hat geschrieben:lieber Dietrich, das schreit schon, so falsch ist es.
Wenn der "Großbauer" Gutsherr tatsächlich "reichsunmittelbar" war, dann stand zwischen ihm und dem Kaiser zumindest der Kreis (Schwäbischer Kreis, Fränkischer Kreis usw. usf.) im Schwäbischen Kreis dann noch die "Kreisviertel" kannst du mit den heutigen Regierungsbeziken vergleichen.
Du hast mich missverstanden. Landsässige Grundherren waren natürlich nicht reichsunmittelbar. Aber auch sie traten gegenüber ihren hörigen Bauern und Leibeigenen wie kleine Könige auf. In seiner Grundherrschaft verfügte der adlige Grundherr über weitreichende Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen. Die Menschen auf seinem Land waren nicht nur besitzrechtlich von ihm bhängig, sondern unterstanden auch seiner Haus- und Hofherrschaft. In der Regel stand dem Grundherrn die niedere Gerichtsbarkeit zu, die auf dem Herrenhof ausgeübt wurde.

Die Menschen des Mittelalters - meist Bauern - waren also doppelt in ihrer Freiheit eingeengt: einmal vom Grundherrn, dem sie als Hörige und Leibeigene unterstanden und dem sie Frondienste und Abgaben schuldeten, zum anderen dem Landesherrn, der die letzte Instanz darüber bildete.

Kein Wunder also, dass dieser Partikularismus die Ausbildung einer zentralen Königsgewalt in Deutschland verhinderte und eine "deutsche" Identität später als in anderen Staaten wie Frankreich oder England aufkommen ließ.
Zuletzt geändert von Dietrich am 04.12.2014, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
Suebe
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Dietrich hat geschrieben:
Lia hat geschrieben: Richtig, passt halt nicht ins Raster gewohnten Grenz- Nationalitäts und Nationalstaatsdenkens, das auf alle möglichen Epochen angewandt wird.
./.
Holstein war deutsches Reichslehen, Schleswig dänisches Reichslehen und Oberlehnsherr beider Teile der dänische König. Er wurde daher als Herzog von Holstein Lehnsmann des habsburgischen Kaisers. - Da muss man ja irre werden! :lolno:

./.
Das will ich natürlich nicht, Dietrich.
8)
Deshalb bestell Dir dies:
http://www.bpb.de/shop/buecher/schrifte ... esrepublik
kriegst Du derzeit bei der bpb für einen Euro einschl. Versand.

Gut angelegtes Geld, denn Du wirst das alte Reich besser verstehen.
Dietrich
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Suebe hat geschrieben: Deshalb bestell Dir dies:
http://www.bpb.de/shop/buecher/schrifte ... esrepublik
kriegst Du derzeit bei der bpb für einen Euro einschl. Versand.

Gut angelegtes Geld, denn Du wirst das alte Reich besser verstehen.
Danke für den Tipp!

Aber ich bin hier ausreichend mit guter Fachliteratur versorgt.
Lia

Und dass, obwohl das Herzogtum Holstein deutsch geprägt war, Schleswig hingegen ethnisch unter dänischem und deutschem Einfluss stand. Holstein war deutsches Reichslehen, Schleswig dänisches Reichslehen und Oberlehnsherr beider Teile der dänische König. Er wurde daher als Herzog von Holstein Lehnsmann des habsburgischen Kaisers. - Da muss man ja irre werden!
Da muss man ja irre werden! :lolno:
Och, irgendwie haben wir das gepackt. :mrgreen: Man muss halt nur erst Geschichte-Wissen haben.
Und wissen, wo man nachlesen kann.
Vielleicht sollte ich noch darauf hinweisen, dass das dänische Königshaus (auch) zurückgeht auf deutsche Ahnen? Die Oldenburger, um es mal einfach zu machen. :angel: Bei den diversen Teilungen und Ansprüchen der Neuzeit vor allem...
Dietrich hat geschrieben:Immerhin ist es bemerkenswert, dass beide Landesteile "up ewig ungedeelt" sein wollten und schon ganz früh ihre enge Bindung gegenüber dem dänischen König verteidigten.
"Up ewig ungedeelt" erfährt heute eine andere Interpretation. :mrgreen:
[quote"Suebe"]Gut angelegtes Geld, denn Du wirst das alte Reich besser verstehen.[/quote]
Nicht unbedingt die Vorgänge im Norden.
Spezifisch zu dem Thema, d.h. fürs Grundverständnis und Wissen die beiden Herzogtümer angehend und neuer Forschung setze ich an anderer Stelle andere Links und Lese-Empfehlungen.
Sonst meckert Marek. :mrgreen:
Suebe
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Dietrich hat geschrieben:
Suebe hat geschrieben: zu den "nahezu souveräne Territorien" das stimmt nun gar nicht. Wobei ich das schon so oft geschrieben habe, dass es mir schlicht langweilig wird.
Die Landesherren der deutschen erritorien hatten alle Machtmittel gegenüber ihren Untertanen, die man sich nur denken kann: Bannrechte, Münzrecht, Vogteirechte, Zollrecht, Geleitrecht, Forst-, Jagd- und Fischereirecht, grundherrliche Rechte, Gerichtsgewalt, insbesondere die Hochgerichtsbarlkeit und die Blutgerichtsbarkeit.

Damit war der Landesherr für alle Untertanen die entscheidende Instanz. Die landesfürstliche Staatsgewalt war nahezu absolut.

.

Mann oh Mann Dietrich,
das kann doch einfach gar nicht sein, dass Du das selbst glaubst.
Es gab in Deutschland keinen Absolutismus. Nie. Deine absoluten "Territorial-Fürsten" hatten in aller Regel auf Ihre Landstände Rücksicht zu nehmen, die den Finger auf der Kohle sprich Geld hatten, nur so zum Bleistift...
Die Geschichtswissenschaft in Deutschland ist längst vom Begriff des Absolutismus abgerückt, und spricht einhellig von der Barockzeit.

Eine kleine regionale Auflistung:
Mein Vaterstädtchen, württ. Landstadt, hatte zwischen Balingen und Riedlingen das Geleitrecht, über zig reichsunmittelbare Territorien hinweg denen du den Großmogulstatus zubilligen willst, dabei waren das doch alles mehr oder weniger lediglich Großbauern. Und von wegen Geleitrecht.
Forst, Jagd und Fischereirecht (ist eigentlich eins) Die Grenze zwischen dem hohenzollerischen Forst und dem "Freipirschgebiet" lief ohne Berücksichtigung irgendwelcher Territorial- oder Markungsgenze entlang von Straßen und Steigen.

Gerichtsgewalt, insbesondere die Hochgerichtsbarlkeit und die Blutgerichtsbarkeit
über allem aber stand das Hof- und das Reichskammergericht, die auch vom letzten Untertanen angerufen werden konnten.
Die Hof- und Blutgerichtsbarkeit - hierzu wurden und mussten Rechtsgutachten meist nahegelegener Universitäten eingeholt werden, bevor einer/eine dem Scharfrichter verfallen war. Das galt zB auch für Hexenprozesse.
Insbesondere das Rechtswesen war eines der Vorzeigemodelle des alten Reiches.

Einzelne Territorialherren hatten Münzrecht, das ist richtig, aber beleibe nicht alle, und die genannten Großbauern alle nicht.

Was haben wir dann noch, ach ja "Vogteirecht" das kann sich einer vorbehalten, wenn er zB ein Dorf dem Kloster X schenkt (zur Verbesserung seiner Stellung im Fegefeuer) da kann er sich das Vogteirecht vorbehalten, so kann er das Dorf weiter selbst verwalten. Aber zum Thema hier????????
Suebe
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Dietrich hat geschrieben:
./.
Danke für den Tipp!

Aber ich bin hier ausreichend mit guter Fachliteratur versorgt.
Was zu beweisen gewesen wäre.
Aber leider nicht gelang. :angel:
Dietrich
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Lia hat geschrieben: Och, irgendwie haben wir das gepackt. :mrgreen:
Ihr habt das sogar ganz ausgezeichnet gepackt. Die komplizierte politische Gemengelage hat die Schleswig-Holsteiner nicht daran gehindert, ein blühendes Land aufzubauen. Die bodenständige Bevölkerung im Norden lässt sich halt nicht so leicht ins Bockshorn jagen.
Lia hat geschrieben:Vielleicht sollte ich noch darauf hinweisen, dass das dänische Königshaus (auch) zurückgeht auf deutsche Ahnen? Die Oldenburger, um es mal einfach zu machen. :angel: Bei den diversen Teilungen und Ansprüchen der Neuzeit vor allem...
Ja, das dänische Königshaus hat deutsche, genauer gesagt oldenburgische, Wuzeln. Das begann 1448 mit Christian I., der auf den Thron gelangte, nachdem das dänische Königshaus erloschen war. http://de.wikipedia.org/wiki/Christian_ ... chweden%29
Dietrich
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Suebe hat geschrieben:
Mann oh Mann Dietrich,
das kann doch einfach gar nicht sein, dass Du das selbst glaubst.
Ich habe dir minutiös alle Rechte der Landesherren aufgelistet. Was gibt es da noch diskutieren? Diese Rechte hatten sie im 13. Jh. dem König entwunden, was zur starken Stellung der Territorien im Reich führte. Nach dem Westfälischen Frieden konnten sie sogar Bündnisse mit ausläöndischen Staaten abschließen.
Suebe hat geschrieben:Es gab in Deutschland keinen Absolutismus. Nie. Deine absoluten "Territorial-Fürsten" hatten in aller Regel auf Ihre Landstände Rücksicht zu nehmen, die den Finger auf der Kohle sprich Geld hatten,
Sicher gab es Landstände. Das ändert jedoch nichts an der nahezu unnschränkten Gewalt des Landesherrn gegenüber seinen nichtadligen Untertanen. Darum ging es doch. Für den gemeinen Mann war der Landesfürst der liebe Gott und bestimmte über ihr Wohl und Wehe.
Suebe hat geschrieben:Gerichtsgewalt, insbesondere die Hochgerichtsbarlkeit und die Blutgerichtsbarkeit
über allem aber stand das Hof- und das Reichskammergericht, die auch vom letzten Untertanen angerufen werden konnten.
Das sind Spitzfindigkeiten. Für den hörigen Bauern war beim Hofgericht des Grundherrn, spätestens beim Hochgericht des Landesherrn Endstation.
Suebe hat geschrieben:Einzelne Territorialherren hatten Münzrecht, das ist richtig, aber beleibe nicht alle, und die genannten Großbauern alle nicht.über allem aber stand das Hof- und das Reichskammergericht, die auch vom letzten Untertanen angerufen werden konnten.
Alle Landesfürsten hatten das Münzrecht. Dass es ein Großbauer hätte, davon war keine Rede.
Lia

Dietrich hat geschrieben:Ihr habt das sogar ganz ausgezeichnet gepackt. Die komplizierte politische Gemengelage hat die Schleswig-Holsteiner nicht daran gehindert, ein blühendes Land aufzubauen. Die bodenständige Bevölkerung im Norden lässt sich halt nicht so leicht ins Bockshorn jagen.
Darüber muss man woanders diskutieren. Das allerdings setzt einiges Wissen um den Weg bis zu den Ripener Verträgen voraus, so einfach war und ist das nämlich nicht mit dem up ewig ungedeelt., das eh falsch verstanden und benutzt wird.
Von da bis 1945 ist denn auch immer mal die Frage, wie "Deutsch" man denn wohl war...
Ripen:
Kurzversionen:
http://www.shz.de/lokales/schleswiger-n ... 95946.html
http://www.schleswig-holstein.de/Portal ... kunde.html
Portal für die Landesgeschichte der GSHG:
http://www.geschichte-s-h.de/zeitreiseindex.htm
Suebe
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Die Frage hier ist allem nach nicht einfach zu beanworten.

Deutlich einfacher ist:
Seit wann gibt es Deutsche?
Antwort: Seit dem 7. Februar 1934
Spartaner
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Dietrich hat geschrieben:
Spartaner hat geschrieben: Da bin ich anderer Meinung Konrad !. , hat gleich nach seiner Wahl seien Besitztümer bereist. U. a. Schwaben, Bajern und Sachsen . Und um Lothringen hat er harte mehrjährige Kämpfe mit Karl III. geführt . Mit seiner Wahl 911 zum ostfränkischen König bekommt sein Reich seine ersten festen Konturen und man könnte es auch als Reich der deutschen Lande ansehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_I._ ... ftsantritt
Heinrich I. legte das Fundament, aus dem das römisch-deutsche Reich hervorging. Aufgrund dieser historischen Bedeutung und seiner politischen Wirksamkeit wird er als die zentrale Herrscherpersönlichkeit betrachtet und nicht Konrad I.
Naja, als Fundament kann man auch den Vertrag von 843 von Verdun ansehen.
Nach Karls Tode und während Ludwig dem Frommen seiner Regentschaft gab es mehrere Zwistigkeiten und zur Aufweichung des Reiches. Kriegsschauplätze wechselten mehrfach, bis im Jahre 840 Ludwig vor seinem Tode - Lothar die Reichsinsignien schickte und damit ihn zur nachfolgenden Alleinherrschaft auserkor.
"Ein neuer Bruderkrieg brach aus, da sich weder Karl noch Ludwig diesem letzten Willen fügen wollten. Lothar wurde bei Fortanet 841 geschlagen; doch auch die andern Brüder hatten genügend mit Aufstandsbewegungen im eigenen Land zu tun, hinter denen gewiß Lothar sich verbarg, dass es schließlich zu einer Reichsteilung kam. Der Vertrag, der hierbei 843 zu Verdun geschlossen wurde, kann man als Geburtshelfer des Begriffes Deutschland als Staat und Reich angesehen werden, der hernach im Jahre 911 mit der Wahl des ersten deutschen Königs die erste äußere Gestalt erhielt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Verdun
https://books.google.de/books?id=GE9XAA ... 41&f=false
http://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_der_Deutsche
http://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_der_Fromme
Dietrich hat geschrieben: Aufgrund dieser historischen Bedeutung und seiner politischen Wirksamkeit wird er als die zentrale Herrscherpersönlichkeit betrachtet und nicht Konrad I.
Wenn Konrad I. nicht als Herrscherpersönlichkeit angesehen worden wäre, hätte er auch nicht seine Ländereien bereisen können.
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