Deutsch-polnisches Polizeiabkommen unterzeichnet

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Barbarossa
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Zwischen Deutschland und Polen wurde nun ein Abkommen unterzeichnet, welches der Polizei ermöglicht, Straftäter im jeweils anderen Land vorläufig festzunehemen. Auch ein Polizeihubschrauber im Einsatz muss bei der Verfolgung eines flüchtigen Fahrzeuges nicht mehr an der Grenze umkehren. Weiterhin gilt künftig als Grenzgebiet auf deutscher Seite auch nicht mehr nur ein Streifen von 30 bis 50 Kilometern um die Grenze, sondern das gesamte Gebiet der Bundesländer Brandenburg, Berlin, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Zudem wird die Zusammenarbeit auf einige Delikte ausgeweitet, die nach polnischem Recht Ordnungswidrigkeiten sind, in Deutschland dagegen Straftaten, wie etwa Fahrerflucht, Tankbetrug, Nötigung im Straßenverkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auch in solchen Fällen können deutsche und polnische Polizisten nun handeln.
Ein ähnliches Abkommen ist auch mit der Tschechischen Republik geplant.

Artikel lesen: >> Grenzgebiet - Polens Polizei darf nun in Deutschland festnehmen <<
(welt.de)
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