Störversuche bei Auftritten von Politikern - Grundrechtsverletzung!

Grundgesetz, Gesetzesfragen, Wahlen, bundespolitische Ereignisse, Polizei

Moderator: Barbarossa

Benutzeravatar
Barbarossa
Mitglied
Beiträge: 15507
Registriert: 09.07.2008, 16:46
Wohnort: Mark Brandenburg

Gestern war Bundeskanzler Scholz zu einem Bürgerdialog in Neuruppin (Mark Brandenburg), um sich dort auch kritischen Fragen zu stellen. Offenbar extra zum Stören erschienene Personen (allem Anschein nach von der AfD, aber auch Ultralinke) versuchten mit allen Mitteln, die Veranstaltung zu stören oder gar zu verhindern. Solche Aktionen empören mich!
siehe: https://www.maz-online.de/lokales/ostpr ... XHAOE.html

Ich sehe solche Störversuche als Rechtsbruch an. Es gibt das Recht der freien Rede. Wer dieses zu unterbinden versucht, verletzt ein wichtiges Grundrecht, das selbstverständlich auch für Politiker gilt.
Natürlich gibt es auch ein Demonstrationsrecht, aber es gibt nicht das Recht, damit ein anderes Grundrecht auszuhebeln.
Ich denke, es sollten Ordnungskräfte in solchen Fällen für Ruhe und Ordnung sorgen.
Es geht nicht, dass einem Politiker/Bundeskanzler seine Rechte vorenthalten werden bzw. das zumindest versucht wird. Da muss durchgegriffen und solche Störer des Platzes verwiesen werden.
Die Diskussion ist eröffnet!

Jedes Forum lebt erst, wenn Viele mitdiskutieren.
Schreib auch du deine Meinung! Nur kurz registrieren und los gehts! ;-)
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Zurück zu „Innenpolitik“