Das Grundgesetz

Grundgesetz, Gesetzesfragen, Wahlen, bundespolitische Ereignisse, Polizei

Moderator: Barbarossa

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Barbarossa
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Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. 5. 1949 war die Bundesrepublik Deutschland als Staat gegründet. Somit sind beide heute am 23. 5. 2009 also 60 Jahre alt geworden.

Der folgende Link führt euch zu einer Seite, auf der man das Grundgesetz Deutschlands in seiner aktuellen Version (Stand: 23. 5. 2009) nachlesen kann: http://www.berlinonline.de/imperia/md/c ... nd_all.pdf

beachte auch die Umfrage zu einer Gesamtdeutschen Verfassung: http://geschichte-wissen.de/forum/viewt ... ?f=4&t=604
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Barbarossa
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Von unserem Mitglied Tekker wurde ich auf eine Tatsache aufmerksam gemacht, die mich ziemlich verblüfft hat.
Obwohl ich der Meinung war, das Grundgesetz einigermaßen zu kennen, machte er mich auf einen Artikel aufmerksam, über den ich hier nun diskutieren möchte.
Es handelt sich dabei um den Artikel 139, in dem heißt es wörtlich:

"Artikel 139
Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus
und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

Das würde bedeuten, daß Bestimmungen der Alliierten noch heute gelten und sogar über dem Grundgesetz stehen.

Meine Fragen dazu:

1.) Trifft meine Annahme zu?
2.) wenn ja, was steht in diesen dem GG übergeordneten Bestimmungen der Alliierten?
3.) Trifft auch das zu, was der Jurist in folgendem Video zu den Befugnissen der Alliierten sagt?

Hier das Video (in 10 Teilen):
http://www.youtube.com/watch?v=JbhGqlMXUq8&hl=de
http://www.youtube.com/watch?v=HEflZiOPW84&NR=1
http://www.youtube.com/watch?v=Y_ZEUIfO ... re=related
ff
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elysian
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Es ging um die Vorschriften hinsichtlich der Entnazifizierung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Entnazifizierung

Art. 139 GG ist gegenstandslos.


Dass Staaten nicht bedingungslos kapitulieren könnten, ist völkerrechtlich betrachtet blanker Unsinn und noch mehr historisch betrachtet eine schwachsinnige Aussage.

Ich habe schwer den Eindruck, dass dieser Mann schlichtweg und ergreifend ein Rechtsradikaler ist.

Und dass Deutschland nach wie vor besetzt sei, ist für mich nicht nachvollziehbar:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
„(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“

– Artikel 7 Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland
http://de.wikipedia.org/wiki/Alliiertes_Vorbehaltsrecht
Das Besatzungsstatut wurde mit der Ratifizierung der Pariser Verträge (23. Oktober 1954) am 5. Mai 1955 – zehn Jahre nach Kriegsende – durch den zweiten Deutschlandvertrag ersetzt. Dazu lautete es im Artikel 1: „(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages werden [die drei Besatzungsmächte] das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission […] auflösen. (2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandvertrag

Der erzählt mitunter einen Unsinn..... :roll:


p.s.
er scheint übrigens diese Person zu sein
http://www.abendblatt.de/region/harburg ... tiker.html
http://www.suedwest-aktiv.de/region/zak ... rtikel.php?
http://www.uena.de/artikel/2043678
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MarcoZ
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Und dass Deutschland nach wie vor besetzt sei, ist für mich nicht nachvollziehbar:
Doch von McDonalds,Starbucks,Hollywood usw. :lol:
Man sollte jedoch trotzdem aufmerksam sein, es ist nicht immer alles so wie es den anschein hat.
Jemand den ich kenne erzählt mir auch öfters solche eher rechten Verschwörungstheorien. Mir ist jedoch unklar, warum so viele von diesen ach so geheimen Dingen wissen ,ohne umgebracht zu werden?
Wenn das stimmen würde, dass wir immernoch von den Alliierten indirekt beherrscht werden, könnten wir solche kritischen Gedanken dagegen garnicht entwickeln.

Warum wird der Artikel nicht entfernt, wenn er nicht mehr existent ist?
elysian
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Der Artikel ist ja noch existent, ansonsten könnte er nicht beseitigt werden! ;)
Denkbar wären zwei Gründe:
1. Desinteresse, Denkmalschutz; so etwas vielleicht; man sollte bedenken, dass die Beseitigung im Wege der Verfassungsänderung durchgeführt werden müsste; solche Verfahren dauern ihre Zeit und sind oft wegen der faktischen Rechtslage selbige schlicht nicht wert; immerhin steht in der hess. (wenn ich mir recht entsinne) Verfassung bis dato auch die Todesstrafe festgeschrieben; die Bürger würden zu Recht fragen, ob das Parlament nichts Wichtigeres zu tun hätte.

2. Damit niemand auf den Gedanken kommt, Gerichte mit unnützen Klagen gegen damalige Entnazifizierungsmaßnahmen zu überziehen.


Ich persönlich setze mein Geld auf Nr. 1.
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elysian
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Diskriminierungsverbot von Homosexuellen geplant

http://portal.gmx.net/de/themen/nachric ... plant.html

Dass niemand diskriminiert werden solle, ist richtig und gut.
Aber ich hoffe doch sehr, dass dem Grundgesetz eine Flut von Programmsätzen erspart und seine schlichte Eleganz gewahrt bleibt.
sic transit gloria mundi
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Barbarossa
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Das Grundgesetz wurde ja seit seiner Inkraftsetzung häufig abgeändert. Hier die aktuelle Fassung:
http://www.verfassungen.de/de/gg49-kons.htm

So wurden auch ganze Artikel geändert, wie z. B. der Beitrittsartikel, mit dem die 5 "Neuen Länder" damals der BRD begetreten sind. Zum Vergleich:

A r t i k e l 23 GG vom 23. Mai 1949:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Übrigens: Ich glaube, der Artikel ist auch nach der Vereinigung des Landes Baden-Württemberg nicht geändert worden oder?

Die heutige Fassung lautet dagegen:
Artikel 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt
die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung
der Europäischen Union mit, die demokratischen,
rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen
Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität
verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im
wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet.
Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit
Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.
Für die Begründung der Europäischen Union
sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen
und vergleichbare Regelungen, durch die dieses
Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt
wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen
ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken
der Bundestag und durch den Bundesrat die
Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag
und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen
Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit
zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an
Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die
Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen
des Bundestages bei den Verhandlungen. Das
Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes
zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden
innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte
oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten
des Bundes Interessen der Länder berührt
sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur
Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung
die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im
Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder,
die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren
betroffen sind, ist bei der Willensbildung
des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates
maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist
die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu
wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen
oder Einnahmeminderungen für den Bund
führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung
erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse
der Länder auf den Gebieten der
schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks
betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte,
die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat
der Europäischen Union zustehen, vom Bund
auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der
Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte
erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der
Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung
des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz,
das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Und nun meine Entdeckung (?):
In Artikel 144 GG heißt es:
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch
die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen
Länder, in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in
einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in
einem Teile eines dieser Länder
Beschränkungen
unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das
Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag
und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu
entsenden.
:shock:
Welche "Länder" werden denn im Artikel 23 GG noch "aufgeführt"?
Das bezieht sich doch wohl noch auf den alten Artikel oder?
Wurde hier etwas vergessen?

Wo aktuell noch Länder aufgeführt werden, das ist die Präambel, wo es heißt:
...Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die
Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit
gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Seltsam...
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elysian
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http://dejure.org/gesetze/GG/144.html

s. Hinweis der Redaktion
Du lagst mit Deiner Vermutung vollkommen richtig.
sic transit gloria mundi
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Barbarossa
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Nur wenn das schon andere Leute festgestellt haben, dann kann der Bundestag diesen offensichtlichen Fehler nicht einfach so stehen lassen...
:?
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elysian
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Das ist nicht der einzige Artikel, der de facto gegenstandslos ist.
Man kann solche Artikel darum "löschen". Oder halt stehen lassen. Das macht keinen Unterschied.
Ein anderes Beispiel dieser Art, ein recht berühmtes sogar, ist die Todesstrafe in der hessischen Landesverfassung.
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Barbarossa
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elysian hat geschrieben:Das ist nicht der einzige Artikel, der de facto gegenstandslos ist.
Man kann solche Artikel darum "löschen". Oder halt stehen lassen. Das macht keinen Unterschied.
Ein anderes Beispiel dieser Art, ein recht berühmtes sogar, ist die Todesstrafe in der hessischen Landesverfassung.
Davon hab ich schon gehört, aber Hessen könnte ja mal aus der Bundesrepublik austreten und dann ist die Todesstrafe dort wieder anwendbar.
:wink:
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elysian
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Geht nicht. DAFÜR fehlt nämlich jedwede Vorschrift! :lol:
(im Ernst, schau mal in Art.20 Abs.4 GG; das hält das GG von Austrittsbemühungen^^)
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Balduin
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:arrow: Folgende Beiträge wurden aus dem Thema s.o. hierher eingefügt

- die Moderation -
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segula2 hat geschrieben: Aber dann käme eine andere Sache. ...
Seit 1949 gilt in der BRD das Grundgesetz. "Die Würde des Menschen ist unantastbar", steht darin.
Seit dem Jahr 1949 wird versucht, die Artikel, die darin formuliert sind, auszuhebeln und abzuschwächen. Diese Veränderungen im Grundgesetz können aber nur von den regierenden Parteien beantragt werden. Also sind doch eigentlich die regierenden Parteien die verfassungsfeindlichen Parteien, und nicht die, die sie dafür erklären.
Aber, um auf die Wahlproblematik zurück zu kommen: Wenn das absehbare Wahlergebnis aus dem Ruder laufen sollte, würde man die Wahl sicher auch noch abschaffen.
Wenigstens in dieser Form.
Wie? Art 20 GG fällt unter die "Ewigkeitsklausel" des GG - nur indem das GG abgeschafft wird, kann der Grundsatz der Demokratie abgeschafft werden. Zuvor wäre ein Verbotsverfahren denkbar.
Du nimmst das Bundesverfassungsgericht aus - als höchste Verfassungsinstanz hat es sich in den letzten Jahrzehnten zu einem GG-Bewahrer verändert!
Fehlende Volksabstimmungen sind ein Problem - der ausscheidende Verfassungsrichter Bryde prangert dies an. Nur obs jemals anders wird... Fraglich.
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He has called on the best that was in us. There was no such thing as half-trying. Whether it was running a race or catching a football, competing in school—we were to try. And we were to try harder than anyone else. We might not be the best, and none of us were, but we were to make the effort to be the best. "After you have done the best you can", he used to say, "the hell with it". Robert F. Kennedy - Tribute to his father
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rfon hat geschrieben:
Wie? Art 20 GG fällt unter die "Ewigkeitsklausel" des GG - nur indem das GG abgeschafft wird, kann der Grundsatz der Demokratie abgeschafft werden. Zuvor wäre ein Verbotsverfahren denkbar.
Du nimmst das Bundesverfassungsgericht aus - als höchste Verfassungsinstanz hat es sich in den letzten Jahrzehnten zu einem GG-Bewahrer verändert!
Fehlende Volksabstimmungen sind ein Problem - der ausscheidende Verfassungsrichter Bryde prangert dies an. Nur obs jemals anders wird... Fraglich.
Die Ewigkeitsklausel gilt nur und einzig für Artikel 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar!"
Die Würde ist nur unantastbar. Alle anderen Rechtsgüter, z.B. die Rechtsgüter Leib, Besitz, Freiheit, Leben usw., können entweder durch Änderung des GG, oder eleganter durch Nebengesetze beeinträchtigt werden.
Damit bleibt der "Demokratische Charakter" auf dem Papier stehen und für den unbedarften Laien beginnt eine Odyssee durch einen hoffnungslos überladenen Paragraphendschungel.
MfG Heiner!
An irgendeiner anderen Stelle dieses Forums habe ich den "klammheimlichen Wunsch" geäußert, die Merkel möge genauso einen blamablen Abgang haben, wie seinerzeit das Politbüro der SED.
Sie ist auf dem besten Wege dahin! :mrgreen:
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Die Ewigkeitsklausel gilt für Art 1 und 20 - Art 20 definiert Grundsätze unseres Staates - dass verschiedene Eigenschaften geändert werden können, ist klar und wahrscheinlich auch nötig. Das Grundgerüst jedoch nicht.
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