Klage gegen BND

Grundgesetz, Gesetzesfragen, Wahlen, bundespolitische Ereignisse, Polizei

Moderator: Barbarossa

Feldwebel57
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Der BGH läßt eine Klage gegen die Befugnisse des BND zu .
Ich frage mich , wie ein Geheimdienst effektiv arbeiten kann , wenn er von jedermann verklagt werden kann .
Cherusker
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Der größte Schwachsinn aller Zeiten ! :crazy: Damit gefährdet man das Leben von Bundeswehrsoldaten im Ausland und auch von uns. :twisted: Darin sieht man wieder, wie abstrakt unsere Justiz denkt. :crazy: Völlig weltfremd und fern jeglicher Realität. D.h. der BND muß alle Abhöraktionen sich vorher genehmigen lassen, sodaß ja auch das Grundgesetz im Ausland Anwendung findet.
Der BND wird schon von 4 Gremien kontrolliert, soll jetzt noch eine 5. dazukommen ? :shock: Nach dem BGH soll es so sein.... :mrgreen: Beispiel: Wenn der BND im Ausland von einem bevorstehenden Anschlag gegen Bundeswehrsoldaten erfährt, dann muß erst ein Gremien prüfen, ob diese Daten verwertet werden dürfen und ob man Mittel zur weiteren Abhörung einsetzen darf. Bei unserem Beamtentum kann das mit Sicherheit nicht kurzfristig erfolgen. :mrgreen:Dann wird der Anschlag schon gewesen sein und 2 Wochen später bekommt man dann die Zusage, das es erlaubt ist.  :wink: :roll:

Selbst beim DLF ("Deutschlinksfunk") sprach man von einem Geheimdienst 2. Klasse und konnte die Vorgehensweise nicht begreifen. Da muß ich denen mal zustimmen. :wink: 
Feldwebel57
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Danke , lieber Cherusker !
Marianne E.
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Es wäre ratsam, vielleicht sogar dringend zu empfehlen, sowohl den Klagetext, die Verhandlung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einmal zu lesen.

Worum geht es? Keineswegs um die düsteren Ahnungen, die mit dem obigen Artikel suggeriert werden sollen.

Die Kläger wollen die anlasslose Überwachung beenden lassen, und die Klage hat die erste Hürde genommen.
https://mmm.verdi.de/aktuelle-meldungen/klage-gegen-bnd-gesetz-hat-erste-huerde-genommen-63651

Das Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 ist nachzulesen unter
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rs20200519_1bvr283517.html

Der Bundesnachrichtendienst ist eine staatliche Institution und unterliegt denselben Gesetzen und Rechtsnormen wie Sie und ich.

Wenn die Arbeit des BND unzureichend ausgestattet ist, muss der Gesetzgeber (also das Parlament als der Gesetzgeber) die Rahmenbedingungen entsprechend formulieren und in Gesetzesform bringen. Klammheimlich und an den Gesetzen vorbei den Aufgabenbereich erweitern, ist unrechtmäßig.

Das heißt nun aber nicht, dass angesichts der weltweiten Terroraktivitäten dem BND nicht die zur Bekämpfung erforderlichen Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden müssen.
Aber, in der rechtlich abgesicherten Reihenfolge. 
 
Cherusker
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Gerade Informationen von ausländischen Geheimdiensten erhält man nur, wenn man auch Gegenleistungen bringt !  :wink: Wenn man den BND im Ausland wie eine Behörde führen will, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn man demnächst nur noch einen Geheimdienst der 2.Klasse hat. :mrgreen:


Wie schon geschrieben, wird der BND durch 4 Gremien kontrolliert. Eine "rechtlich abgesicherte Reihenfolge" mag in der Theorie funktionieren, aber im täglichen Geschäft der Geheimdienste wird das kaum einzuhalten sein, wenn man auch an aktuelle und brisante Informationen kommen will.
Man muß auch mal eine Person oder Gruppe "anlasslos" überwachen, weil die weltweitenTerroristen sich auch nicht an irgendwelche Spielregeln halten. Erst wenn eine Person vorbestraft ist, dann ist es erlaubt ? :roll: :crazy: Vielleicht muß ein islamischer Terrorist auch noch einen "IS-Ausweis" dabeihaben ? :mrgreen:
Wir in Deutschland können froh sein, daß viele bevorstehende Anschläge noch rechtzeitig verhindert wurden ! Da wird mir die Beschaffung der Informationen im Ausland völlig schnuppe sein.  Hauptsache es wurden Menschenleben gerettet.....
Marianne E.
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Wie oben beschrieben:
Ich empfehle, die Klageschrift, die Verhandlungen und das Urteil zu lesen.
Nichts von dem was im vorstehenden Beitrag erwähnt wird, ist für diese Klage und das Urteil relevant.  
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Balduin
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Ich kann die praktischen Probleme mangels Einblick in die Arbeitsabläufe der Geheimdienste nicht übersehen, aber dass sich ein Spannungsfeld zwischen geheimdienstlicher Tätigkeit und demokratischer Kontrolle auftut, liegt auf der Hand. Es wäre schön, wenn Deutschland dies in einer Weise lösen kann, dass unsere grundrechtlichen Prinzipien gewahrt bleiben und der Dienst trotz dessen seine Aufgaben erfüllen kann. Das wird nicht einfach sein, meist finden sich aber Mittel und Wege.
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Barbarossa
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Ich hatte in den früheren Jahren sowieso schon häufig den Eindruck, dass bei in Planung befindlichen und unmittelbar bevorstehenden Terroranschlägen in Deutschland die wichtigsten Informationen aus den USA kamen. BND und Verfassungsschutz spielten bei der Terrorbekämpfung international agierender Terrorgruppen im eigenen Land irgendwie seltener eine Rolle. So jedenfalls mein Eindruck.
Und da nun per Gerichtsurteil nach einer Klage auf die Einhaltung von Menschenrechten geachtet werden muss - der BND wird dann wohl der einzige Auslandsgeheimdienst der Welt sein, der das dann so tun muss.
Beim israelischen Mossad weiß ich es zufällig ganz genau - die ermorden ihre mutmaßlichen Staatsfeinde im Ausland sogar ohne Gerichtsverhandlung kurzerhand.
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Cherusker
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Marianne E. hat geschrieben:Wie oben beschrieben:
Ich empfehle, die Klageschrift, die Verhandlungen und das Urteil zu lesen.
Nichts von dem was im vorstehenden Beitrag erwähnt wird, ist für diese Klage und das Urteil relevant.  
Und ? Der BND darf ohne Beschluß keine Telekommunikationsüberwachung (z.B. Telefonat, emails,....) vornehmen. Genau das habe ich oben erwähnt. :wink: :mrgreen: Wenn man sich erst Genehmigungen von Gremien einholen muß, dann wird es sehr schwer werden im Ausland Leute zu observieren.
Marianne E.
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Ich wiederhole mich ungern, aber, alles was hier beschrieben wurde "was der BND nicht oder doch darf, tun muss und vor allem fragen muss usw." ist weder Gegenstand der Klage, noch des Urteils.

Zur Beruhigung sei erwähnt, dass der Politik Aufgaben dahingehend zugeschrieben wurden, das Aufgabenfeld des BND zu erweitern bzw. zu präzisieren.

Und wenn Cherusker schreibt "Wenn man sich erst Genehmigungen von Gremien einholen muß, dann wird es sehr schwer werden im Ausland Leute zu observieren" ist festzustellen, von derartigen Auflagen ist an keiner Stelle der Klage, der Verhandlungen vor dem Verfassungsgericht oder im Urteil die Rede.

Es kommt mir so vor, als ob hier Stimmung gegen den Rechtsstaat gemacht werden soll.

Und wenn Barbarossa schreibt "Beim israelischen Mossad weiß ich es zufällig ganz genau - die ermorden ihre mutmaßlichen Staatsfeinde im Ausland sogar ohne Gerichtsverhandlung kurzerhand." möchte ich dazu feststellen, dass es mit der Gestapo und der DDR-Stasi noch einfacher ging.


  
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Barbarossa
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Marianne: Nun wäre es allerdings fatal, Israel mit der DDR oder gar der NS-Diktatur in Deutschland zu vergleichen.
Israel wird gerade von deutschen Politikern als Rechtsstaat - sogar als der einzige Rechtsstaat im ganzen Nahen Osten - hochgehalten. Dazu passt das Verhalten des derzeitigen israelischen Regierungschefs so gar nicht. Insbesondere, was den Umgang mit den Palästinensern im Inland und auch in den Besetzten Gebieten angeht. Und ähnlich wie Trump in den USA wettert auch Netanjahu gegen die eigene Presse und die Justiz.
Bei den Vergeltungsschlägen gegen die Hamas im Gazastreifen dürften auch geheimdienstliche Tätigkeiten eine große Rolle spielen. Selbstverständlich ist dabei die besondere Gefährdungslage zu berücksichtigen, in der sich Israel seit seiner Gründung befindet. Das Land ist eigentlich in einem ständigen Kriegszustand, was aber auch nicht verwunderlich ist, wenn man sich die ganze Gründungsgeschichte anschaut.
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Marianne E.
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Hallo Barbarossa, ich vergleiche kein Land mit einem anderen und geheimdienstliche Tätigkeiten auch nicht.

In dieser Diskussion über den BND ging es um einen Klagepunkt, den das Verfassungsgericht entschieden hat.
Weder in der Klage noch in meinem Verständnis von geheimdienstlicher Tätigkeit ist davon die Rede, den BND, seine Dienstpflichten und Möglichkeiten in Frage zu stellen. Ich weiß um den Wert von Ermittlungen und Recherche. Aber darum ging es in dieser Diskussion doch gar nicht.

Und abschließend zur Geschichte Israels.
Die Israelis haben zu jeder Zeit meine Hochachtung und meinen Respekt; die israelische Regierung aber nicht.
Gerade wegen der tragödienhaften Geschichte des jüdischen Volkes würde ich mehr politische Weitsicht der verantwortlichen Politiker erwarten.
Aber vielleicht braucht es dazu noch einige Generationen.
Irgendwann kommen die Politiker im Nahen Osten (ich meine jetzt alle) darauf, dass es in dieser Region erst dann  einen wirklichen Frieden gibt, wenn die Palästinenser einen eigenen Staat haben. Das gleich gilt übrigens auch für die Kurden. 
Cherusker
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Marianne E. hat geschrieben: Und wenn Cherusker schreibt "Wenn man sich erst Genehmigungen von Gremien einholen muß, dann wird es sehr schwer werden im Ausland Leute zu observieren" ist festzustellen, von derartigen Auflagen ist an keiner Stelle der Klage, der Verhandlungen vor dem Verfassungsgericht oder im Urteil die Rede.

Es kommt mir so vor, als ob hier Stimmung gegen den Rechtsstaat gemacht werden soll.
  
Hier soll gar keine "Stimmung gegen den Rechtsstaat" gemacht werden !  Eine typische Unterstellung.....aber sowas kennt man von Dir.  :wink:
Dann schau einmal auf die Leitsätze und da unter den Punkt 7 und 8 !  :mrgreen: 
Marianne E.
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Cherusker schreibt: Eine typische Unterstellung.....aber sowas kennt man von Dir.  Bild
Ich ersuche Sie, mir unverzüglich mitzuteilen, wo und an welcher Stelle von mir typische Unterstellungen gemacht wurden.
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Barbarossa
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Diskussion darüber ist sehr erwünscht, aber bitte den Ton nicht entgleisen lassen.
Will es nur kurz anmerken.
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