Umfrage zu einer Gesamtdeutschen Verfassung

Grundgesetz, Gesetzesfragen, Wahlen, bundespolitische Ereignisse, Polizei

Moderator: Barbarossa

Sollte es eine Gesamtdeutsche Verfassung nach Art. 146 GG geben?

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Barbarossa
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DEBATTE:
Müntefering will das Grundgesetz ablösen
Veränderte Verfassung soll deutsche Einheit bekräftigen / CDU: „Quatsch

BERLIN - Zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer hat der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering vorgeschlagen, eine gesamtdeutsche Verfassung zu schaffen. Das Verhältnis zwischen Ost und West „leidet darunter, dass wir 1989/90 nicht wirklich die Wiedervereinigung organisiert haben, sondern die DDR der Bundesrepublik zugeschlagen haben“, sagte er der „Bild am Sonntag“.

Bei manchen Ostdeutschen gebe es weiterhin Skepsis – „nicht gegenüber den Inhalten des Grundgesetzes, aber sie sagen: ,Eigentlich war doch vorgesehen, dass es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz. Aber Ihr habt uns Euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen.’ Das muss man aufarbeiten.“...
weiter lesen: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... atsch.html

siehe auch das Grundgesetz: http://www.politik-diskurs.bplaced.net/ ... .html#2832

Na das ist doch mal ein Vorschlag, den ich sehr unterstütze!
:wink:
Zuletzt geändert von Barbarossa am 23.05.2009, 20:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Balduin
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Ergänzend hierzu ein Bericht von Zeit Online: http://www.zeit.de/online/2009/16/verfa ... tte?page=1
elysian
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Da halte ich gar nichts von.
Unser Grundgesetz weist eine hohe Qualität auf und ist international hoch angesehen.
Wie eine neue Verfassung wohl aussehen würde, kann man sich am Beispiel der sog. EU-Verfassung anschauen....
Nur deswegen eine neue Verfassung zu verabschieden, weil es dann eine neue Verfassung ist, stellt nichts als reinen Aktionismus dar.
Das ist so unnötig wie ein Kropf. Abgesehen davon hat man doch gesehen, dass unsere Damen und Herren Politiker bereits nahezu daran scheiterten, auch nur den Föderalismus zu reformieren. Und die sollen uns eine neue Verfassung bescheren? Nein! Danke!
sic transit gloria mundi
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Barbarossa
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elysian hat geschrieben:Da halte ich gar nichts von.
Unser Grundgesetz weist eine hohe Qualität auf und ist international hoch angesehen.
Wie eine neue Verfassung wohl aussehen würde, kann man sich am Beispiel der sog. EU-Verfassung anschauen....
Nur deswegen eine neue Verfassung zu verabschieden, weil es dann eine neue Verfassung ist, stellt nichts als reinen Aktionismus dar.
Das ist so unnötig wie ein Kropf. Abgesehen davon hat man doch gesehen, dass unsere Damen und Herren Politiker bereits nahezu daran scheiterten, auch nur den Föderalismus zu reformieren. Und die sollen uns eine neue Verfassung bescheren? Nein! Danke!
Ich sehe das anders, wobei wir uns über die Qualität des Grundgesetzes einig sind - es ist tatsächlich gut.
Es geht hierbei eigentlich tatsächlich um das Prinzip, denn die "Väter" des Grundgesetzes haben es mit Absicht "Grundgesetz" genannt und nicht Verfassung, weil es von Anfang an nur als Provisorium gedacht war. Im Art. 146 GG steht wörtlich:
A r t i k e l 146

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Außerdem haben (demokratisch gewählte) Parlamentarier ausschließlich aus den westlichen Bundesländern das Grundgesetz beschlossen und nicht das gesamte deutsche Volk direkt.
Für mich liegen deshalb die Vorteile einer neuen Verfassung auf der Hand:

1.) Es besteht die Möglichkeit, einer nochmaligen Überarbeitung und eventuell auch noch Verbesserung der Verfassung durch eine vorherige Verfassungsdiskussion
2.) Das gesamte deutsche Volk kann direkt über seine Verfassung abstimmen - sie bekommt damit dann einen gesamtdeutschen und direktdemokratischen Charakter.

Vielleicht fällt ja noch jemandem ein Vorteil ein... (?)
:wink:
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elysian
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Richtig, das Grundgesetz wurde so genannt, weil es als Provisorium gedacht war. Man dachte damals aber auch nicht, dass die Teilung Deutschlands 50 Jahre dauern würde. Insofern hat der Gang der Geschichte diesem Argument seine Grundlage entzogen.

Art. 146 GG ist weder wörtlich noch sinngemäß die Verpflichtung, dass sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben muss. Nebenbei steht ebenso im Grundgesetz das Widerstandsrecht eines jeden gegen jeden, der die verfassungsmäßige Ordnung der BRD beseitigen will......

Dass das Grundgesetz nicht auch von ostdeutschen Politikern mitentwickelt wurde ist richtig. Aber ostdeutsche Politiker haben den Beitritt zur westdeutschen Rechtsordnung beschlossen. Das läuft im Ergebnis auf dasselbe hinaus.

Zu den angeblichen Vorteilen:
1) Verfassungsdiskussion
Hier wäre bereits eingangs zu erwähnen, dass es diese Diskussion schon längst gibt und immer gab. Anders wären die Grundgesetzänderungen gar nicht denkbar. Aktuelle Ideen sind z.B. Kinderrechte, Wertschätzung des Ehrenamtes, etc. Um Veränderungen vorzunehmen, bedarf es also nicht einer neuen Verfassung. Weiterhin halte ich es zudem für zweifelhaft, dass echte Fortschritte erzielt werden, wenn man das gesamte Paket neu verschnüren wollte. Ich verweise nochmals auf die Föderalismusreform und den schwer verdaulichen Text über die Menschenrechte in der sog. EU-Verfassung. Da wird dann wirklich jeder in den Formulierungen sein Steckenpferd unterbringen wollen. Darunter wird die Qualität der Verfassung meiner Befürchtung nach leiden.

2) gesamtdeutsche Abstimmung
Wenn man das beim Wort nimmt, muss man eigentlich alle 30 Jahre über eine neue Verfassung abstimmen, weil eine neue Generation herangewachsen ist, die dann auch IHRE Verfassung haben will...
Auch kann man einwenden, dass in der Wendezeit die Menschen bereits mit den Füßen abgestimmt haben. Hinsichtlich der Politiker s.o. Für mich ist das gesamtdeutsch genug. Deutscher wirds nimmer.
Ferner kann man entgegnen, dass die Akzeptanz des Grundgesetzes nach allen Erkenntnissen sehr hoch ist, sodass eine neue Verfassung entweder so ausschaut wie die Alte (und dann fragt man sich, warum eine Neue geschaffen wurde) oder sich zunächst einmal beweisen müsste, also selber unter Akzeptanzproblemen zu leiden hätte.
Auch besteht kein Anlass, an der demokratischen Legitimierung des Grundgesetzes zu zweifeln.
Was den direktdemokratischen Charakter angeht, so wirft ein solcher Abstimmungsmodus umgekehrt das Problem auf, dass es sich hier um äußerst komplexe juristische Materie handelt, mit der sich die Bürger meist ohnehin nicht beschäftigen wollen und nicht wenige gar nicht beschäftigen können. Geh nur mal durch die Straße und frag die Leute nach der EU-Verfassung (die kann sich JEDER KOSTENFREI UND IN DER LANDESSPRACHE im Netz verschaffen!!!). Damit beschäftigt sich hierzulande kaum eine Sau. Etwas anders sieht es etwa in Irland aus, wo das Volk abstimmen durfte. Viele Äußerungen in Interviews begründeten das Nein damit, das Vertragswerk nicht zu verstehen.....
Volksbegehren und Volksentscheide sind sicherlich eine spannende Sache, aber die nicht zu beseitigende Unkenntnis der Massen ist ein erhebliches Defizit dieser Idee.
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MarcoZ
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Was für Elemente aus der DDR wären denn z.B. besser und würden die aktuelle Verfassung verbessern?
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Barbarossa
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MarcoZ hat geschrieben:Was für Elemente aus der DDR wären denn z.B. besser und würden die aktuelle Verfassung verbessern?
Nein, es geht nicht darum, irgendwelche Verfassungselemente aus der DDR in eine neue gesamtdeutsche Verfassung einzubauen - um Himelswillen nein.
Da gibt es auch nichts, was übernehmenswert wäre.

Es geht vielmehr darum, daß das gesamte deutsche Volk in einer Verfassungsdiskussion an einer neuen Verfassung mitwirkt und diese dann in einer Volksabstimmung bestätigt. Ein Element, daß die derzeitige Verfassung namens Grundgesetz aus meiner Sicht noch verbessern würde, wären z. B. plebizitäre Elemente - also Volksbegehren und Volksabstimmung. In der Verfassungsdiskussion für das Land Brandenburg habe ich mich übrigens auch schon dafür eingesetzt.

Außerdem werden die sogenannten "fünf neuen Länder" im Amtsdeutsch als "Beitrittsgebiet" bezeichnet, was von der Sache her auch richtig ist. Die "fünf neuen Länder" sind tatsächlich der BRD beigetreten - eine echte "Wiedervereinigung" Deutschlands hat es nicht gegeben. Eine neue gesamtdeutsche Verfassung könnte laut der Spekulation von Müntefering helfen (wenn ich ihn richtig verstanden habe), daß sich die Ostdeutschen nicht mehr als "5. Rad am Wagen" vorkommen, was bis Dato vielfach so zu sein scheint.
Das wäre eine Überlegung, der ich zumindest dahin gehend folgen würde, daß jeder Versuch, der die innere (also gesellschaftliche) Spaltung Deutschlands beseitigen hilft, zu befürworten ist.

Das nur mal als Anregung.
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Barbarossa
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Und noch ein Zeitungsartikel dazu:
"Der Souverän muss das Volk sein"

Frühere DDR-Oppositionelle freuen sich über die Verfassungsdebatte - Jens Reich plädiert schon mal für mehr Volksentscheide...
weiter lesen: http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... index.html
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elysian
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Die genannten Beispiele aus dem damaligen Verfassungsvorschlag halte ich für verwerflich und untauglich.
Das grundlegende Verbot rechter Parteien ließe sich mit derselben Logik auch auf linksextreme Parteien erweitern und schließlich darüber hinaus. Darüber hinaus muss man sich schon fragen lassen, wie sehr man es denn überhaupt mit der Meinungsfreiheit hält, wenn man missliebige Meinungen lieber einfach unterdrückt. Das sind mir ja schöne Bürgerrechtler.......
Auch das Gebot einer nichtmilitärischen Außenpolitik ist abwegig. Wie sollte sich Deutschland dann etwa sinnvoll in Afghanistan oder in der Pirateriebekämpfung einbringen? Die BRD hat zwar lange eine solche Scheckbuchdiplomatie betrieben, aber wenn man in der Welt Einfluss nehmen will, dann reicht das nicht. Und was kommt dann? Beklagen sich diese Herren dann wohlfeil, wie böse die Welt ist, nur man selbst, man sei nicht so? Und beschwert sich daraufhin, dass Deutschland die Freunde nicht von seinen Ansichten überzeugen könne?
Und schlussendlich gibt es auch keine Leerstelle in der deutschen Geschichte, keine klaffende Wunde. Wir haben mit dem Grundgesetz eine bewährte Verfassung, die halt nur nicht Verfassung heißt.
Wenn wir jetzt eine neue verabschiedeten, wäre diese übrigens auch keine Gründungslegende oder Initialzündung. Das wäre sie aber auch 1990 nicht gewesen. Hier wird die Bedeutung einer Verfassung wieder völlig überschätzt. Es sind nicht die Verfassungen, die einen Mythos begründen, sondern die historischen Ereignisse, aus denen eine solche Verfassung hervorgehen kann. Das Ereignis jedoch ist von der Verfassung unabhängig.
sic transit gloria mundi
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