Klage vorm Verfassungsgericht

Grundgesetz, Gesetzesfragen, Wahlen, bundespolitische Ereignisse, Polizei

Moderator: Barbarossa

ossiforever
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Registriert: 04.07.2010, 15:22

Mir schwirrt in letzter Zeit öfter das eine oder andere durch den Kopf, bezüglich gewisser Gesetze die in kraft sind und deren vom Gesetz vorgesehehe Anwendung , nach meinem Empfinden fernab von der Verfassung sind.
Was mich dann zu er weisen Erkenntnis brachte, daß man eigentlich täglich vors Verfassungsgericht ziehen müßte.
Allerdings sind die meisten Leute, die es betrifft meistens zu unwissend oder zu passiv, um dagegen vor zu gehen.
Die Menschen lassen sich doch dahingehend viel zu viel bieten, von den Politikern, die sie verabschieden.
Und die Menschen die diese Gesetze dann umsetzen, sind ja nur ausführendes Organ, eines "falschen" Gesetzes.
Ab bekommen DIESE Leute aber immer den ganzen Dauerfrust der Menschen.
Damit will ich sagen, daß diese Menschen nicht die richtigen Ansprechpartner sind, für solche verfassungsfeindlichen Gesetze.
Den Frust sollte man da auslassen, wo er entsteht.
Bei den Gesetzgebern.
Und doch tut es keiner.
Fast jeder nimmt es einfach hin.
Man hört viel zu wenig, von solchen Grundsatzklagen vorm Verfassungsgericht.
Darum überlege ich so vor mich hin, warum nicht einfach mal klagen?
Und mich würde mal interessieren, wie das so genau abläuft, so eine Klage.
Brauch man Anwalt z.B.?
Was ist mit Kosten die dadurch entstehen?
Wie geht man am besten vor bei sowas?
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Balduin
Administrator
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Registriert: 08.07.2008, 19:33
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Generell klagen geht nicht, die einzelnen Möglichkeiten sind hier niedergeschrieben: http://dejure.org/gesetze/GG/93.html
Zum Nachlesen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... ahren.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... on/vb.html
Die Verfassungsbeschwerde ist in der Regel erst zulässig, nachdem die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer die sonst zuständigen Gerichte erfolglos angerufen hat. Verschiedene Einlegungsfristen sind zu beachten. Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich eingereicht und begründet werden. Es besteht kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist kostenlos. In Missbrauchsfällen kann eine Gebühr bis 2.600,- Euro auferlegt werden.
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He has called on the best that was in us. There was no such thing as half-trying. Whether it was running a race or catching a football, competing in school—we were to try. And we were to try harder than anyone else. We might not be the best, and none of us were, but we were to make the effort to be the best. "After you have done the best you can", he used to say, "the hell with it". Robert F. Kennedy - Tribute to his father
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