Brandenburg: Finanzausgleich für Kommunen bestätigt

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Barbarossa
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Das Landesverfassungsgericht hat ein Gesetz für einen Finanzausgleich für die Kommunen in Brandenburg untereinander bestätigt. Ähnlich wie beim Länderfinanzausgleich müssen dadurch nun finanzstarke Kommunen einen Teil ihrer Einnahmen an die finanzschwächeren Kommunen abgeben. Diese Regelung in Brandenburg ist keine Besonderheit, sondern vielmehr in elf Bundesländern üblich.

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(pnn.de)
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